@Jensd.h. wenn roving nicht ausdrücklich und zwar per gesetz verboten ist, besteht versicherungsschutz, baller ich allerdings mit jagdspitzen rum, würde ich dir aus 2 gründen den vers.-schutz versagen 1. würde ich behaupten du jagst (ausschluss) weiterhin sag ich dann dass dies eh strafbar ist, weiterer ausschluß.
Würde ich tari vertreten und er käme mit dieser Antwort des Schadenssachbearbeiters, würde ich darauf hinweisen, dass eine Jagdspitze bestenfalls den Anschein setzt, dass die Sache etwas mit Jagdausübung (oder besser Wilderei) zu tun hatte. Um den Anschein zu widerlegen, könnte man tari's Kumpel, der mit im Wald war, als Zeugen dafür benennen, dass lediglich Roving beabsichtigt und praktiziert wurde. War er allein unterwegs, könnte man notfalls auch tari's Vernehmung als Partei beantragen.
Ich würde ferner zur Durchsetzung des Anspruchs gegen die Versicherung vortragen, dass das Verbot der Bogenjagd sich nicht schon auf die Verwendung von Jagdspitzen zu anderen als jagdlichen Zwecken erstreckt. Soweit ich weiss, gibt es da keine entsprechende Rechtsprechung oder gar gesetzliche Regelung. (Bin ich mir aber nicht 100%ig sicher, so einen Fall hatte ich noch nicht).
So und dann wärst Du wieder dran und müsstest entscheiden, ob es die Versicherung auf einen Prozess ankommen lassen will. :p

Niels