Rechtliche Fragen zum Bogenschiessen

Was nicht in eine der anderen Kategorien passt.
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locksley
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Rechtliche Fragen zum Bogenschiessen

Beitrag von locksley »

Immer wieder kommt die Frage auf:
Ist der Bogen eine Waffe oder ein Sportgerät?
Darf ich ihn führen?
Darf ich damit in den Wald und auch auf unbelebte Ziele schiessen?
Wie ist das bei Mittelaltermärkten?
Bin ich über Haftpflicht versichert?
Bitte stellt hier eure Informationen, Erfahrungen und Links ein -  auch solche, die in anderen Threads schon aufgetaucht sind!
Stefan
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Komischer
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Rechtliche Fragen zum Bogenschießen

Beitrag von Komischer »

In dem Anderen Tread hab ich etwas verwechselt, Es gibt eine unterscheidung zwischen Schusswaffen und Handfeuerwaffen.
Laut Gesetz wird bei einer Schusswaffe ein Geschoss durch den Lauf getrieben.
Folglich ist der Bogen keine Schusswaffe, da er keinen Lauf hat und wird somit nicht im WaffG erwähnt.
Bei Handfeuerwaffen wird das Geschoss durch heisse Gase angetrieben.

Das komplette Gesetz:
http://www.wacht.de/waffengesetz.htm#§%201

Interesant ist auch §1 Art 7
Schaukampfschwerte fallen demnach nicht darunter, da sie nicht dazu bestimmt sind Verletztungen beizubringen.
Archiv
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Rechtliche Fragen zum Bogenschießen

Beitrag von Archiv »

Habe auf unserer HP das komplett neue Waffengesetz veröffentlich.
Dazu Folgendes:
Bogen und Armbrust sind im Anhang 2 u. 3 dieses Gesetzte von allen Beschränkungen ausgenommen. Ich darf diese Sportgeräte (zählen nicht als Waffe), erwerben, besitzen und führen ohne Beschränkung!
Haftpflicht deckt in der Regel diese 'Geräte' ab. Geht sogar noch weiter in den Schusswaffenbereich.
Auf Mittelalterveranstaltungen muss der Veranstalter in der Regel auf der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung für den Zeitraum der Veranstaltung beantragen was das Tragen von stehenden Waffen über 60 cm betrifft. Hier ist ebenfalls Bogen und Armbrust ausgenommen.
Bei privaten Veranstaltungen dieser Art braucht es keinerlei Genehmigung dieser Art wenn das Gelände wo diese Veranstaltung statt findet klar als Privatgrund ausgewiesen ist. Also einfach ein paar Schilder rundrum anbringen "Private Veranstaltung, betreten auf eigene Gefahr". Haben wir in dieser Art schon ein paarmal durchgezogen.
Was nun das Tragen dieser Waffen im "Wald" angeht, vorsicht!!! Bei einem nicht so einsichtigen Forstbeamten kann man sich eine Anzeige wegen versuchter oder vollzogener Wilderei einfangen. Am besten wieder Privatgrund, Erlaubnis vom besitzer einholen, fertig! Sollte es ein Staatsforst sein, zuständiges Forstamt fragen, gibt es in der Regel keine Schwierigkeiten.
Alles im allen kann man auch sagen, wo kein Kläger da kein Richter.
Taubert
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Rechtliche Fragen zum Bogenschießen

Beitrag von Taubert »

Nachricht ursprünglich aus Thread "Roving Süddeutschland". (Sie passt aber immer noch sehr gut)

@ Umbra
Also nun mal langsam!!! Ich beziehe mich auf die Rechtslage in Bayern:

Wilderei ist die Verletzung fremden Jagdrechtes, welches wiederum die Hege und das Fangen von Tieren, wie auch die Jagd auf diese umfasst. Die problematischen Formulierungen im Jagdgesetz sind "Nachstellen des Wildes" im Wildereiparagraphen sowie bei den Ordnungswidrigkeiten "zur Jagd ausgerüstet unbefugt einen fremden Jagdbezirk ausserhalb der zum Allgemeingebrauch bestimmten Wege betritt" sowie der § 19 des Bundesjagdgesetzes, der das Beunruhigen von - insbesondere bestandsgefährdetem - Wild verbietet.

Dagegen sehen die Paragraphen 21 bis 24 des bayerischen Naturschutzgesetzes (Abschnitt V) ein grundsätzliches Recht auf Naturgenuss auch auf Privatgrund vor (ausser bei behördlich genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Bereichen). Weiterhin ein allgemeines Betretungsrecht (überall auch abseits der Wege), das Benutzen von Privatwegen und das Durchgangsrecht durch Privatflächen sowie die Erlaubnis einer sportlichen Betätigung in der Natur vor.

Somit stehen sich hier zwei Rechtsansprüche gegenüber und die Tatsache, dass Du von einem Forstbeamten als Sportler mit Pfeil und Bogen im Wald angetroffen wirst, macht Dich nicht automatisch zum Wilderer, auch wenn dieser das so sehen möchte und die Situation wegen der Ausrüstung verfänglich wirken mag.

Nachricht bearbeiten • Von Taubert vor 17Tage18Std (08.12.02-22:27)
PeLu
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Rechtliche Fragen zum Bogenschießen

Beitrag von PeLu »

So ganz nebenbei will ich da auch anmerken dass viel 'Betreten verboten' und andere Verbotsschilder jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren (und die Anbringer das auch wissen). Die sollen einfach nur unbedarfte Leute abschrecken.
Harbardr
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Rechtliche Fragen zum Bogenschießen

Beitrag von Harbardr »

wenn nicht die wildesten Spitzen, die zum Beschiessen von Baumstümpfen, oder Grasbüscheln ungeeignet, mitgeführt werden, dürfte es wohl kaum Erklärungsnot geben.
Ich selbst hatte noch nie Probleme mit Bauern, Förstern u.ä. Leutchen, konnte ich doch mein Tun auch anhand meiner Pfeile erläutern.

Nicht immer bedarf es vorab eines verbietenden Paragraphen, ein verärgerter Förster wird bei Bedarf schon einen finden, es sei denn, wir betreiben unser Hobby ohne Provokation.
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Rechtliche Fragen zum Bogenschießen

Beitrag von ThalionDrayan »

Hallo.
Ich blicke bald gar nicht mehr durch.
Auf den ganzen Turnierbildern die ich immer so sehe sieht man die Schützen irgendwo durch die Wälder stromern.
Also darf ich jetzt irgendwo in den Wald fahren, da 'ne Scheibe aufstellen und anfangen rumzuballern, oder nicht? (Im Wald deswegen, weil da wesentlich mehr Platz ist, als im heimischen Garten.)
Ich meine um ganz sicher zu gehen könnte man die Scheibe ja sogar noch auf ein weites Feld ausrichten, wo dann weder Leute versehentlich getroffen werden können (die sonst durchs Unterholz krackseln könnten) und es auch schwierig sein dürfte mir versuchte Wilderei anzuhängen (jedes Reh würde mich auf hunderte Meter sehen!).
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locksley
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Rechtliche Fragen zum Bogenschießen

Beitrag von locksley »

@TH
Die Turniere finden meist auf Vereinseigenem Gelände, sprich Privatgrund statt.
Ansonsten darfst Du Bogenschiessen wo es Dir gefällt insofern Du Dich an die Sicherheitsregeln hälts und Niemanden dabei gefährdest. D.h. Dein Schussfeld sollte auf mind 100 m frei einsehbar sein, dass kein Irrläufer einen unbeteiligten Spaziergänger treffen kann.

Im Wald gilt wie oben schon angesprochen, fragen kostet nichts und erspart Dir Ärger. Die meisten Waldbesitzer und Förster haben nichts dagegen solange Du nur Feld-,3-D Spitzen oder Blunts benutzt und den Wald wieder so verlässt wie Du ihn vorgefunden hast also Pfeilschrott etc. wieder mitnehmen.
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Rechtliche Fragen zum Bogenschießen

Beitrag von ThalionDrayan »

@Locksley
Okay, Danke, nun müsste ich nur noch wissen wie Feld-, 3-D Spitzen und Blunts aussehen...sind das diese "Standardspitzen", also die keine nennenswert grosse Spitze haben, sondern einfach nur vorne zusammenlaufen (nicht wie Jagdspitzen die richtig breit und flach sind)?
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locksley
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Beitrag von locksley »

@TH
Genau, es sind die Standardspitzen für Scheiben etc. Blunts sind einfach stumpfe Spitzen meist aus Gummi.
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Rechtliche Fragen zum Bogenschießen

Beitrag von madbike »

Hallo zusammen

steinigt mich wenn ich mich irre aber im neuen Waffengesetz, das seit 01.04.2003 gültig ist, ist der Besitz oder Erwerb einer Armbrust genehmigungspflichtig "... mit Vorrichtungen zur Speicherung der Muskelkraft ... " oder so ähnlich.
Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer wieder st?rend unterbrechen, nennt man eine Diskusion
(Charls Tschopp, Schweizer Aphoristiker 1899-1992)

Veg'e - tar'i - an an old Indian word meaning "Bad Hunter"
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Rechtliche Fragen zum Bogenschießen

Beitrag von Archiv »

Eine Sache würd ich auch gern noch dazu sagen wollen.

In den Wald gehen und dort schiessen mit der Erlaubniss des Försters oder des Forstamtes oder der Statd oder sonstwem bleibt aus einem Grund trotzdem Problematisch.
Nehmen wir einfach mal an es kommt irgendwoher ein Spaziergänger, der aus welchen Gründen auch immer nicht gesehen wird und dieser wird dann verletzt.
Ob durch einen Querschläger oder der taucht auf einmal hinter dem Ziel auf, oder er erschrickt sich einfach, weil er einen Pfeil auf sich zufliegen sieht und wirft sich auf den Boden ist völlig egal.
Grund für die Verletzung ist der Schütze.

Dann wird keine Versicherung etwaige Kosten übernehmen, weil die Versicherung den Sachverhalt hundertprozentig als grob fahrlässig darstellen wird.
Was für kosten da auf einen zukommen können brauch ich wohl nicht erklären.

Aus den Gründen ziehe ich es vor auf einem weitläufigem Feld oder ähnlichem zu schiessen, wo ich so weiter schauen kann, wie mein Pfeil fliegen kann.

Im Endeffect sind das natürlich alles Horrorvorstellungen die einmal unter was weiss ich wievielen hundertausendmalen vorkommt, aber leider muss man sich auch darüber Gedanken machen, weils einem echt das Leben versauen kann.
ThalionDrayan
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Beitrag von ThalionDrayan »

@Armas
Deswegen sagte ich ja auh schon das man die Scheibe besser auf ein weites Feld ausrichten sollte - alles andere ist einfach viel zu gefährlich.
Vor allem kenne ich das von Mittelaltermärkten - da haben wir Wurfäxte geworfen und die Scheibe stand in einem nicht abgeschotteten Bereich und wo standen natürlich sofort alle Besucher - direkt hinter, bzw. unmittelbar neben der Zielscheibe...
Ich weiss manchmal echt nicht wie dumm solche Leute sind.
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Rechtliche Fragen zum Bogenschießen

Beitrag von Archiv »

Ein Schützenkollege von mir hat einen kleine Wald gekauft. Dort wollte er
für Fita-Wald/Felt Scheibenständer aufbauen (fest) und bei Gelegenheit
dann immer wieder schiessen.

Ist nicht: Die Forst- und andere Behörden benötigen dann einen Bauantrag
in einem nicht erschlossenem Gebiet. Das geht nicht. Aber schiessen ist
erlaubt (mobile Scheiben). Man sollte aber Schilder anbringen etc.


Gruss
Howie
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Warbeast
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Rechtliche Fragen zum Bogenschießen

Beitrag von Warbeast »

also ich weis es nur so das nen bogen rechtlich als hieb und stichwaffe gild
eine eischränkung gild nur beim erwerb udn das nur für die armbrust
darf se doich erst ab 18 erworben werden

bin auch diverse male mit meienm bogen losgtezogen , ok, der jagdaufseheer hat sich net gefreut, hab ihm mein anliegen geschildert, und er hat es hignenommen

aber ist net immer so

am besten nen bauern als kumpel, und den fragen, irgendnen stück land hat der wohl dafür über
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