Schwerter auf Märkten
- Marty
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Schwerter auf Märkten
Hab grad das Thema zur Axthalterung gelesen und da kommt mir eine Frage. Wie sieht das aus mit Schwertern auf MA-Märkten. Darf man eigentlich ein Schwert (Stumpf, Schaukampf) im Gürtel haben? Gesehen habe ich da schon viele, aber immer nur in Ständer stehend. Ich weiß, ich kann mit einem Schwert nicht umgehen, soll ja auch nur zu Deko sein. Ich habe ja auch einen Bogen dabei und kann nicht schießen. :-) Also wie sieht das mit der Erlaubnis aus und so? Darf man?
Amicus certus in re incerta cernitur
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In der Regel darf man, da der Veranstalter eien Sondergenehmigung hat. Zumindest sollte er eine haben.
Ich hatte bisher nie Probleme mit den Waffen auf MA-Veranstaltungen und auch nicht auf dem Weg dahin. Auch trotz des neuen Waffenrechtes sind unsere Ordnungshüter bisher noch so aufgeschlossen um zwischen Waffen die eindeutig zu einem Kostüm gehören und Waffen die man zum Selbstzweck spazierenträgt zu unterscheiden. Sie müssen allerdings in einer Scheide stecken um Schwierigkeiten zu vermeiden.
Das bezieht sich jetzt nur auf die bisher von mir gesammeltren Erfahrungen und ist rechtlich absolut unverbindlich. Es kann auf keinen Fall schaden wenn sich Jeder einen "kleinen" Waffenschein besorgt der "bewaffnet" auf MA-Märkte geht. Bei uns auf dem Landsratsamt haben sie nur gelacht als ich mal nachgefragt hatte.
Falls Du ganz siche gehen willst frag einfach mal die örtlichen Behörden und lass Dir deren Auskunft schriftlich geben.
Ich hatte bisher nie Probleme mit den Waffen auf MA-Veranstaltungen und auch nicht auf dem Weg dahin. Auch trotz des neuen Waffenrechtes sind unsere Ordnungshüter bisher noch so aufgeschlossen um zwischen Waffen die eindeutig zu einem Kostüm gehören und Waffen die man zum Selbstzweck spazierenträgt zu unterscheiden. Sie müssen allerdings in einer Scheide stecken um Schwierigkeiten zu vermeiden.
Das bezieht sich jetzt nur auf die bisher von mir gesammeltren Erfahrungen und ist rechtlich absolut unverbindlich. Es kann auf keinen Fall schaden wenn sich Jeder einen "kleinen" Waffenschein besorgt der "bewaffnet" auf MA-Märkte geht. Bei uns auf dem Landsratsamt haben sie nur gelacht als ich mal nachgefragt hatte.
Falls Du ganz siche gehen willst frag einfach mal die örtlichen Behörden und lass Dir deren Auskunft schriftlich geben.
Ein grosser Mann wird weder vor dem Kaiser kriechen, noch einen Wurm zertreten (Benjamin Franklin)
Wenn das Atmen schwieriger waere, haetten wir weniger Zeit um Unsinn zu reden.
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd (Sprichwort)
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- locksley
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Es ist als Argumentationshilfe immer besser die gefährlichen Teile der Waffe geschützt zu halten. Ausserdem Schwert nur im Gürtel schaut ein bisserl arg nach Fasching aus.
Ich kann Dir auch ein Schwert (Deko) mit Scheide und Gürtel zur Verfügung stellen. Wenn Du Interesse hast sag Bescheid. Wär mein Weihnachtsgeschenk für Dich.
Ich kann Dir auch ein Schwert (Deko) mit Scheide und Gürtel zur Verfügung stellen. Wenn Du Interesse hast sag Bescheid. Wär mein Weihnachtsgeschenk für Dich.
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Diese Scheiden die es gibt sehen alle zu edel aus., wenn das Schwert sauber in einer Scheide untergebracht ist. Ich schaue mir gleich mal Fotos von MA-Märkten an, vielleicht erkennt man ja wie die das handhaben.
Willst mir das Schwert leihen? Ich wollte mir mal eins für immer holen. Kann mich aber nicht so recht entscheiden. Hast Du ein Bild von Deinem Schwert?
Willst mir das Schwert leihen? Ich wollte mir mal eins für immer holen. Kann mich aber nicht so recht entscheiden. Hast Du ein Bild von Deinem Schwert?
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Schwert gibts für umsonst und für immer. Wollts Dir schon im Oktober mitbringen, habs aber vergessen. Bilder gibts erst Morgen ist heute zu spät zum fotografieren und einstellen.
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Das hast Du Dir mit Deienr bisherigen Leistung als Admin verdient.
Fotos schick ich Dir per Mail. danke für die vielen :anbet wären nicht nötig gewesen.
Fotos schick ich Dir per Mail. danke für die vielen :anbet wären nicht nötig gewesen.
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jaberwok
Und ich schlag Dich dann zum Ritter!
... steh Er auf SIR MARTY - Ritter des Ordens der Pfeileverstecker und Holzquäler.....
@locksley: Das mit dem kleinen Waffenschein ist ein Irrtum! Er bringt Dir garnix, da er nur für das Führen von Gas- und Schreckschußwaffen dient. Darüber hinaus ist es generell verboten Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen zu führen (auch mit Waffenschein). Das kann also nur über eine Sondergenehmigung des Veranstalters funktionieren, die sich dann ja auch wiederum nur auf die (angemeldeten) Teilnehmer beziehen kann. Wie sich das mit gewandetem und gewappnetem Publikum verhält weiß ich auch nicht. Ich denke aber das es kein Problem gibt, solange man nicht wild mit Schwertern und Helebarden fuchtelnd durch die Fußgängerzone rennt und Omas erschreckt...
Ich bin mal gespannt wie sich das nächstes Jahr bei den Rosenmontagszügen in Köln und D'Dorf verhält, da rennen ja Jecken mit Säbel und Gewehr in Kompaniestärke rum.
@locksley: Das mit dem kleinen Waffenschein ist ein Irrtum! Er bringt Dir garnix, da er nur für das Führen von Gas- und Schreckschußwaffen dient. Darüber hinaus ist es generell verboten Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen zu führen (auch mit Waffenschein). Das kann also nur über eine Sondergenehmigung des Veranstalters funktionieren, die sich dann ja auch wiederum nur auf die (angemeldeten) Teilnehmer beziehen kann. Wie sich das mit gewandetem und gewappnetem Publikum verhält weiß ich auch nicht. Ich denke aber das es kein Problem gibt, solange man nicht wild mit Schwertern und Helebarden fuchtelnd durch die Fußgängerzone rennt und Omas erschreckt...
Ich bin mal gespannt wie sich das nächstes Jahr bei den Rosenmontagszügen in Köln und D'Dorf verhält, da rennen ja Jecken mit Säbel und Gewehr in Kompaniestärke rum.
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John Turtle
- Sr. Member

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Brauchtum
Ich hab mal in einem Polizei Forum gelesen.
Das Waffen für Theater und zur Pflege von Brauchtum an den entsprechenden Tagen geführt werden dürfen .
Das würde ja dann auch für diverse MA Märkte etc zutreffen.
Ist aber auch nur halbwissen
Das Waffen für Theater und zur Pflege von Brauchtum an den entsprechenden Tagen geführt werden dürfen .
Das würde ja dann auch für diverse MA Märkte etc zutreffen.
Ist aber auch nur halbwissen
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Niels
Ich würde mich vorher trotzdem genau über die Veranstaltung informieren. Soweit ich weiß, gibt es da durchaus Unterschiede.
Ausnahmegenehmigungen bezüglich des Waffentragens sollten die Veranstalter zwar tatsächlich eigentlich haben. Aber einige Veranstalter mittelalterlicher Märkte verwehren den Eintritt mit Waffen (noch dazu mit blank getragenen) dennoch aus Gründen der angestrebten historischen Korrektheit. Auf mittelalterlichen Märkten galt schließlich der Marktfrieden. Das hat natürlich zur Folge, dass selbst diejenigen, die eigentlich zum Schwerttragen berechtigt sind (war ja damals auch nicht jeder) den Markt nur mit Essmesser betreten dürfen.
Ausnahmegenehmigungen bezüglich des Waffentragens sollten die Veranstalter zwar tatsächlich eigentlich haben. Aber einige Veranstalter mittelalterlicher Märkte verwehren den Eintritt mit Waffen (noch dazu mit blank getragenen) dennoch aus Gründen der angestrebten historischen Korrektheit. Auf mittelalterlichen Märkten galt schließlich der Marktfrieden. Das hat natürlich zur Folge, dass selbst diejenigen, die eigentlich zum Schwerttragen berechtigt sind (war ja damals auch nicht jeder) den Markt nur mit Essmesser betreten dürfen.
Buddel buddel wühl wühl...
... wo ist es denn? Ah, da: Karfunkel 48, mit einem großen Artikel über das neue Waffenrecht. 4 Din A 4 Seiten - kann ich nicht alles abschreiben. Sicher ist: "jeder Besitzer, Eigner, Transporteur, Träger, egal ob auf dem Pferd, im Auto, in der Hand, mit oder ohne Scheide, unterliegt den Bestimmungen des Waffengesetzes". Mhm, und weiter:
Waffen sind nach §1 Abs. 2 WaffG 1. "Schußwaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände" 2. tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nachdazu bestimmt sind, die angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen."
Ausgenommen sind Dekowaffen: Ziffer 1.9: Keine Hieb- oder Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen nachgebildet sind, aber wegen abgestumpfter Spitzen oder stumpfer Schneiden offensichtlich nur für den Sport oder als Zierde geeignet sind."
Im Zweifelsfall entscheidet das der Beamte, der Euch mit dem blanken Schwert in der Hand nachts am Waldrand erwischt...
Verstöße gegen dieses Gesetz sind übrigens eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.
Noch Wichtig ist: alle, die mit Waffen umgehen, müssen mindestens 18 Jahre alt sein, es sei denn, sie haben eine entsprechende Genehmigung beantragt.
Neu am neuen Gesetz ist, das auch Armbrüste als Waffen einstuft werden.
Also es ist sehr umfassend und komplex. Wenns einer genau wissen will, der schickt mir ne IM und ich scan das Ding ein und mail es Euch :p
Waffen sind nach §1 Abs. 2 WaffG 1. "Schußwaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände" 2. tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nachdazu bestimmt sind, die angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen."
Ausgenommen sind Dekowaffen: Ziffer 1.9: Keine Hieb- oder Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen nachgebildet sind, aber wegen abgestumpfter Spitzen oder stumpfer Schneiden offensichtlich nur für den Sport oder als Zierde geeignet sind."
Im Zweifelsfall entscheidet das der Beamte, der Euch mit dem blanken Schwert in der Hand nachts am Waldrand erwischt...
Noch Wichtig ist: alle, die mit Waffen umgehen, müssen mindestens 18 Jahre alt sein, es sei denn, sie haben eine entsprechende Genehmigung beantragt.
Neu am neuen Gesetz ist, das auch Armbrüste als Waffen einstuft werden.
Also es ist sehr umfassend und komplex. Wenns einer genau wissen will, der schickt mir ne IM und ich scan das Ding ein und mail es Euch :p
Thoughts are magnetic -
you attract what you think about most.
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WaffG online...
...hier könnt ihr's mal nachlesen:
http://www.wacht.de/
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html
Dennoch, bisher hat's auf Mittelaltermärkten- u. Lagern nie Schwierigkeiten mit den Ordnungsämtern gegeben u. auch die Polizei, vorort, hat sich eher interessiert, als "aupaßerisch" verhalten.
Solang nicht's mit den langen Messern passiert, dürfte es wohl auch so bleiben.
Wichtig ist nur, daß wir uns im Klaren sein müssen, daß sich diese "Ruhe" urplötzlich zu uns'ren Ungunsten ändern kann.
Das mit dem Marktfrieden ist schon richtig, nur hing dann am Stadttor eine Meßlatte, o. ähnliches, deren Länge Auskunft über die max. erlaubte Länge der Klingen gab, die noch getragen werden durften.
Nach dem heutigen WaffG müssen wir ja schon bei den Messern aufpassen, um uns nicht strafbar zu machen (hier z.B. die Klingenlänge). Vorallem das mit den Dolchen (beidseitig geschliffen) dürfte nun ein Ende haben.
http://www.wacht.de/
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html
Dennoch, bisher hat's auf Mittelaltermärkten- u. Lagern nie Schwierigkeiten mit den Ordnungsämtern gegeben u. auch die Polizei, vorort, hat sich eher interessiert, als "aupaßerisch" verhalten.
Solang nicht's mit den langen Messern passiert, dürfte es wohl auch so bleiben.
Wichtig ist nur, daß wir uns im Klaren sein müssen, daß sich diese "Ruhe" urplötzlich zu uns'ren Ungunsten ändern kann.
Das mit dem Marktfrieden ist schon richtig, nur hing dann am Stadttor eine Meßlatte, o. ähnliches, deren Länge Auskunft über die max. erlaubte Länge der Klingen gab, die noch getragen werden durften.
Nach dem heutigen WaffG müssen wir ja schon bei den Messern aufpassen, um uns nicht strafbar zu machen (hier z.B. die Klingenlänge). Vorallem das mit den Dolchen (beidseitig geschliffen) dürfte nun ein Ende haben.
schwert schenken gilt nicht
@ locksley : schwert verschenken,als anerkennung für des admis arbeit gilt nicht.
marty kennt nur einträge ins gästebuch an. ;-)
;-)
sorry marty so eine vorlage konnte ich einfach nicht ignorieren. ;-) ;-) ;-) :-) ;-) ;-)
also ich handhab das,wenn ich privat (ohne lager )als landsknecht unterwegs, mit meinem schwert so : ich laß es zuhaus. hab dann nur die kleine bewaffnung (dolch und eßmesser) dabei.
bin ich mit lager auf einem fest, trag ich es nur bei auftritten oder wenn ein umzug sein sollte.
marty kennt nur einträge ins gästebuch an. ;-)
sorry marty so eine vorlage konnte ich einfach nicht ignorieren. ;-) ;-) ;-) :-) ;-) ;-)
also ich handhab das,wenn ich privat (ohne lager )als landsknecht unterwegs, mit meinem schwert so : ich laß es zuhaus. hab dann nur die kleine bewaffnung (dolch und eßmesser) dabei.
bin ich mit lager auf einem fest, trag ich es nur bei auftritten oder wenn ein umzug sein sollte.
das sich eisere wäg, aber niemoals eisere waffe kreuzed
that our paths, but never cross our arms
att våra vägar, men aldrig över våra armar
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- Marty
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@landogar: Gästebuch ist das Mindeste. :-)
@all: Danke für die Infos. Also darf man auf jeden Fall wohl ein Dekoschwert, weil es nur nachgemacht ist und wohl auch ein Schaulampfschwert, weil es nicht Spitz ist und die Schlagkante abgeflacht ist. So wie ich das verstanden habe.
@all: Danke für die Infos. Also darf man auf jeden Fall wohl ein Dekoschwert, weil es nur nachgemacht ist und wohl auch ein Schaulampfschwert, weil es nicht Spitz ist und die Schlagkante abgeflacht ist. So wie ich das verstanden habe.
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