Schwerter auf Märkten

Was nicht in eine der anderen Kategorien passt.
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Marty
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Schwerter auf Märkten

Beitrag von Marty »

Hab grad das Thema zur Axthalterung gelesen und da kommt mir eine Frage. Wie sieht das aus mit Schwertern auf MA-Märkten. Darf man eigentlich ein Schwert (Stumpf, Schaukampf) im Gürtel haben? Gesehen habe ich da schon viele, aber immer nur in Ständer stehend. Ich weiß, ich kann mit einem Schwert nicht umgehen, soll ja auch nur zu Deko sein. Ich habe ja auch einen Bogen dabei und kann nicht schießen. :-) Also wie sieht das mit der Erlaubnis aus und so? Darf man?
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locksley
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Beitrag von locksley »

In der Regel darf man, da der Veranstalter eien Sondergenehmigung hat. Zumindest sollte er eine haben.

Ich hatte bisher nie Probleme mit den Waffen auf MA-Veranstaltungen und auch nicht auf dem Weg dahin. Auch trotz des neuen Waffenrechtes sind unsere Ordnungshüter bisher noch so aufgeschlossen um zwischen Waffen die eindeutig zu einem Kostüm gehören und Waffen die man zum Selbstzweck spazierenträgt zu unterscheiden. Sie müssen allerdings in einer Scheide stecken um Schwierigkeiten zu vermeiden.

Das bezieht sich jetzt nur auf die bisher von mir gesammeltren Erfahrungen und ist rechtlich absolut unverbindlich. Es kann auf keinen Fall schaden wenn sich Jeder einen "kleinen" Waffenschein besorgt der "bewaffnet" auf MA-Märkte geht. Bei uns auf dem Landsratsamt haben sie nur gelacht als ich mal nachgefragt hatte.

Falls Du ganz siche gehen willst frag einfach mal die örtlichen Behörden und lass Dir deren Auskunft schriftlich geben.
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Marty
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Beitrag von Marty »

Ist das sicher, dass die in der Scheide stecken müssen? Fände ich persönlich nicht so gut. Ich wollte mich nicht so gut ausgerüstet anziehen. Nur normalen Gürtel und Schwert.
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locksley
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Beitrag von locksley »

Es ist als Argumentationshilfe immer besser die gefährlichen Teile der Waffe geschützt zu halten. Ausserdem Schwert nur im Gürtel schaut ein bisserl arg nach Fasching aus.

Ich kann Dir auch ein Schwert (Deko) mit Scheide und Gürtel zur Verfügung stellen. Wenn Du Interesse hast sag Bescheid. Wär mein Weihnachtsgeschenk für Dich.
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Marty
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Beitrag von Marty »

Diese Scheiden die es gibt sehen alle zu edel aus., wenn das Schwert sauber in einer Scheide untergebracht ist. Ich schaue mir gleich mal Fotos von MA-Märkten an, vielleicht erkennt man ja wie die das handhaben.

Willst mir das Schwert leihen? Ich wollte mir mal eins für immer holen. Kann mich aber nicht so recht entscheiden. Hast Du ein Bild von Deinem Schwert?
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locksley
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Beitrag von locksley »

Schwert gibts für umsonst und für immer. Wollts Dir schon im Oktober mitbringen, habs aber vergessen. Bilder gibts erst Morgen ist heute zu spät zum fotografieren und einstellen.
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Marty
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Beitrag von Marty »

Du willst mir ein Schwert schenken? Womit habe ich das denn verdient?

:anbet :anbet :anbet :anbet :anbet :anbet :anbet :anbet :anbet :anbet :anbet :anbet :anbet

Da freue ich mich aber drüber. Danke. Da bin ich mal auf die Bilder gespannt.
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locksley
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Beitrag von locksley »

Das hast Du Dir mit Deienr bisherigen Leistung als Admin verdient.

Fotos schick ich Dir per Mail. danke für die vielen :anbet wären nicht nötig gewesen. :D
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jaberwok

Und ich schlag Dich dann zum Ritter!

Beitrag von jaberwok »

... steh Er auf SIR MARTY - Ritter des Ordens der Pfeileverstecker und Holzquäler..... :D

@locksley: Das mit dem kleinen Waffenschein ist ein Irrtum! Er bringt Dir garnix, da er nur für das Führen von Gas- und Schreckschußwaffen dient. Darüber hinaus ist es generell verboten Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen zu führen (auch mit Waffenschein). Das kann also nur über eine Sondergenehmigung des Veranstalters funktionieren, die sich dann ja auch wiederum nur auf die (angemeldeten) Teilnehmer beziehen kann. Wie sich das mit gewandetem und gewappnetem Publikum verhält weiß ich auch nicht. Ich denke aber das es kein Problem gibt, solange man nicht wild mit Schwertern und Helebarden fuchtelnd durch die Fußgängerzone rennt und Omas erschreckt... :)

Ich bin mal gespannt wie sich das nächstes Jahr bei den Rosenmontagszügen in Köln und D'Dorf verhält, da rennen ja Jecken mit Säbel und Gewehr in Kompaniestärke rum.:)
John Turtle
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Brauchtum

Beitrag von John Turtle »

Ich hab mal in einem Polizei Forum gelesen.
Das Waffen für Theater und zur Pflege von Brauchtum an den entsprechenden Tagen geführt werden dürfen .
Das würde ja dann auch für diverse MA Märkte etc zutreffen.

Ist aber auch nur halbwissen
Niels

Beitrag von Niels »

Ich würde mich vorher trotzdem genau über die Veranstaltung informieren. Soweit ich weiß, gibt es da durchaus Unterschiede.

Ausnahmegenehmigungen bezüglich des Waffentragens sollten die Veranstalter zwar tatsächlich eigentlich haben. Aber einige Veranstalter mittelalterlicher Märkte verwehren den Eintritt mit Waffen (noch dazu mit blank getragenen) dennoch aus Gründen der angestrebten historischen Korrektheit. Auf mittelalterlichen Märkten galt schließlich der Marktfrieden. Das hat natürlich zur Folge, dass selbst diejenigen, die eigentlich zum Schwerttragen berechtigt sind (war ja damals auch nicht jeder) den Markt nur mit Essmesser betreten dürfen.
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shewolf
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Buddel buddel wühl wühl...

Beitrag von shewolf »

... wo ist es denn? Ah, da: Karfunkel 48, mit einem großen Artikel über das neue Waffenrecht. 4 Din A 4 Seiten - kann ich nicht alles abschreiben. Sicher ist: "jeder Besitzer, Eigner, Transporteur, Träger, egal ob auf dem Pferd, im Auto, in der Hand, mit oder ohne Scheide, unterliegt den Bestimmungen des Waffengesetzes". Mhm, und weiter:

Waffen sind nach §1 Abs. 2 WaffG 1. "Schußwaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände" 2. tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nachdazu bestimmt sind, die angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen."

Ausgenommen sind Dekowaffen: Ziffer 1.9: Keine Hieb- oder Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen nachgebildet sind, aber wegen abgestumpfter Spitzen oder stumpfer Schneiden offensichtlich nur für den Sport oder als Zierde geeignet sind."

Im Zweifelsfall entscheidet das der Beamte, der Euch mit dem blanken Schwert in der Hand nachts am Waldrand erwischt... :D :) Verstöße gegen dieses Gesetz sind übrigens eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.

Noch Wichtig ist: alle, die mit Waffen umgehen, müssen mindestens 18 Jahre alt sein, es sei denn, sie haben eine entsprechende Genehmigung beantragt.

Neu am neuen Gesetz ist, das auch Armbrüste als Waffen einstuft werden.

Also es ist sehr umfassend und komplex. Wenns einer genau wissen will, der schickt mir ne IM und ich scan das Ding ein und mail es Euch :p
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Harbardr
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WaffG online...

Beitrag von Harbardr »

...hier könnt ihr's mal nachlesen:

http://www.wacht.de/

http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

Dennoch, bisher hat's auf Mittelaltermärkten- u. Lagern nie Schwierigkeiten mit den Ordnungsämtern gegeben u. auch die Polizei, vorort, hat sich eher interessiert, als "aupaßerisch" verhalten.
Solang nicht's mit den langen Messern passiert, dürfte es wohl auch so bleiben.

Wichtig ist nur, daß wir uns im Klaren sein müssen, daß sich diese "Ruhe" urplötzlich zu uns'ren Ungunsten ändern kann.

Das mit dem Marktfrieden ist schon richtig, nur hing dann am Stadttor eine Meßlatte, o. ähnliches, deren Länge Auskunft über die max. erlaubte Länge der Klingen gab, die noch getragen werden durften.

Nach dem heutigen WaffG müssen wir ja schon bei den Messern aufpassen, um uns nicht strafbar zu machen (hier z.B. die Klingenlänge). Vorallem das mit den Dolchen (beidseitig geschliffen) dürfte nun ein Ende haben.
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landogar
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schwert schenken gilt nicht

Beitrag von landogar »

@ locksley : schwert verschenken,als anerkennung für des admis arbeit gilt nicht.
marty kennt nur einträge ins gästebuch an. ;-)
:D ;-)
sorry marty so eine vorlage konnte ich einfach nicht ignorieren. ;-) ;-) ;-) :-) ;-) ;-)

also ich handhab das,wenn ich privat (ohne lager )als landsknecht unterwegs, mit meinem schwert so : ich laß es zuhaus. hab dann nur die kleine bewaffnung (dolch und eßmesser) dabei.
bin ich mit lager auf einem fest, trag ich es nur bei auftritten oder wenn ein umzug sein sollte.
das sich eisere wäg, aber niemoals eisere waffe kreuzed
that our paths, but never cross our arms
att våra vägar, men aldrig över våra armar
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Marty
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Beitrag von Marty »

@landogar: Gästebuch ist das Mindeste. :-)

@all: Danke für die Infos. Also darf man auf jeden Fall wohl ein Dekoschwert, weil es nur nachgemacht ist und wohl auch ein Schaulampfschwert, weil es nicht Spitz ist und die Schlagkante abgeflacht ist. So wie ich das verstanden habe.
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