Danke Squid
Den ersten Teil hat meine Frau am Samstag per Email an den Händler geschrieben.
(Schreiben an den Händler: Guten Tag Ich habe bei Ihnen am 9. April 2015 einen Eiben Bogenrohling bestell und auch erhalten. Dies war ein Geschenk für meinen Mann zum Geburtstag. Da er erst am 23. April Geburtstag hatte und er den Rohling auch erst dann erhalten hat, ist der Mangel erst dann aufgefallen. Ich habe leider keine Ahnung vom Bogenbau und konnte dies darum nicht erkennen. Mein Mann hat sich heute mit einem Bogenbauspezialisten für Warbows aus Eibe in Verbindung gesetzt und dieser meint, dass der Bogenrohling nicht Boganbautauglich ist. Die Trocknungsrisse gehen bis durch den Splint und der Splint ist übertrocknet und spröde. Im Weiteren scheint der Splint Blaufäule zu haben. Daher würde ich gerne vom Kauf zurücktreten und Ihnen den Bogenrohling zurücksenden. Fall Sie mir keinen erstklassigen Eibenbogenrohling liefern können, bitte ich Sie, mir den Betrag wieder zu erstatten. Besten Dank im Voraus für Ihr Verständnis und freundliche Grüsse.)
Zum restlichen, da ich Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz bin und der Händler in Deutschland seinen Handel betreibt, würde ein Rechtsstreit wohl gelinde gesagt eher schwierig. Ich verbleibe daher in der Hoffnung auf die Einsicht und das Wohlwollen des Händlers…
Grüsse Patrick
Trocknungsrisse bei Eibenstave
- silent-hill
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Re: Trocknungsrisse bei Eibenstave
Is doch OK.
Für die Zukunft: Nicht " ich würde gerne vom Kauf zurücktreten" sondern "ich trete hiermit vom Kauf zurück". Denn das erste ist nur eine Absichtserklärung, das zweite das, was ihr wirklich wollt und tut.
Schön ist die genaue Auflistung der Mängel und der Verweis auf den Profi.
Exkurs: Rein rechtlich ist die Formulierung übrigens falsch. Denn eigentlich wollt ihr ja gar nicht vom Kauf zurücktreten, ihr wollt, dass der Händler seinen Teil des Vertrages ERFÜLLT, nämlich einen mangelfreien Stave liefert.
Das macht aber nix, denn fehlerhafte Formulierungen unter juristischen Laien müssen so ausgelegt werden, dass der dahinterstehende (erkennbare) Wille umgesetzt wird.
Für die Zukunft: Nicht " ich würde gerne vom Kauf zurücktreten" sondern "ich trete hiermit vom Kauf zurück". Denn das erste ist nur eine Absichtserklärung, das zweite das, was ihr wirklich wollt und tut.
Schön ist die genaue Auflistung der Mängel und der Verweis auf den Profi.
Exkurs: Rein rechtlich ist die Formulierung übrigens falsch. Denn eigentlich wollt ihr ja gar nicht vom Kauf zurücktreten, ihr wollt, dass der Händler seinen Teil des Vertrages ERFÜLLT, nämlich einen mangelfreien Stave liefert.
Das macht aber nix, denn fehlerhafte Formulierungen unter juristischen Laien müssen so ausgelegt werden, dass der dahinterstehende (erkennbare) Wille umgesetzt wird.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
- silent-hill
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Re: Trocknungsrisse bei Eibenstave
Danke, ja wir hätten heute etwas anderes formuliert, am Samstag sind wir noch davon ausgegangen das die 14 tätige Rücktrittsfrist ja abgelaufenen ist und wir auf gedeih und verderben dem Händler ausgeliefert...
Jetzt heißt es abwarten
Jetzt heißt es abwarten
- Wilfrid (✝)
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Re: Trocknungsrisse bei Eibenstave
"über nen Arbeitskollegen in D. besorgt"
Heißt das, einfach so über die Grenze in die Schweiz ohne Zoll??? und der Arbeitskollege hat gekauft beim Händler???
Das wäre nämlich dann echt dumm gelaufen.
Beim zurücksenden fällt Zoll an, beim neuen Stave auch-
Gut zurückgesendet wird ja Brennholz, aber ich glaube, der schweizer Zoll findet so einen Stave da nicht soo toll...
Heißt das, einfach so über die Grenze in die Schweiz ohne Zoll??? und der Arbeitskollege hat gekauft beim Händler???
Das wäre nämlich dann echt dumm gelaufen.
Beim zurücksenden fällt Zoll an, beim neuen Stave auch-
Gut zurückgesendet wird ja Brennholz, aber ich glaube, der schweizer Zoll findet so einen Stave da nicht soo toll...
- silent-hill
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Re: Trocknungsrisse bei Eibenstave
Nein, bestellt und bezahlt durch uns, Lieferadresse und überführt durch den deutschen Arbeitskollegen... Zurückschicken durch den gleichen Weg...