Hi Haebbie,Original geschrieben von Haebbie
...Biotope und die darin wachsenden Pflanzen sind immer geschützt, selbst wenn es sich bei den Pflanzen um Allerweltsgrünzeug wie Gänseblümchen, Sauerampfer oder Holunder handelt.
Der rote Hartriegel cornus sanguinea taucht in der roten Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere NRWs gar nicht auf. ...
Die Information das Hartriegel auf der roten Liste steht habe ich von einer Gartenbau Ingeneurin.
Da ich es wesentlich sinnnvoller finde Lebensräume zu schützen als einzelne Pflanzen, es macht ja kein Sinn den Storch zu schützen und ihm den Lebensraum Feuchtwiesen zu entziehen, denke ich mir das ich nicht sehen kann ob es sich um ein Biotop handelt oder nicht.
Letztendlich kann ich nur für mich sagen, lieber mal was stehen lassen.
[EDIT] Kleine Zusatzinfo: In NRW ist die entnahme von Pflanzen, Pflanzenteilen, Wild Wildteilen(Gehörn, Federn) aus Forst-, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten generell untersagt.
Etwas Off Topic:
Der Vorschlag wurde hier glaube ich schon mal gemacht, fast jeder Verein verfügt über ein Gelände, warum nicht dort etwas anpflanzen? Egal ob Hartriegel, Schneeball oder auch einen schönen Bogenbaum... :-)
In diesem Sinne
Volker