gem WaffG ist das so.
Aber dann sind da immernoch die Ausführungsvorschriften, die jeder Statsanwalt und Richter anders auslegen kann.
Es gibt bei solchen Kontrollen eine andere Möglichkeit:
Man gibt dem Beamten den Kofferschlüssel und lässt ihn selbst öffnen.
Weigert er sich dann, ruhig mit ins Revier fahren, dort in der "Entladeecke" den Koffer öffnen.
Dann ist es kein führen.
Für einige Richter war es unerheblich, ob das Öffnen durch einen Polizisten gefordert wurde.
In dem Moment, da der Koffer offen ist, ist die Waffe Zugriffsbereit.
Es haben schon einige Schützen deshalb böse Ärger gehabt.
Trotzdem: Immer höflich bleiben. Das hilft.
Ja klar, leider hab ich ein Kombibaquette (C5)Ein seperat abzuschließedender Kofferraum eine Limusine zählt übrigens auch.![]()
Am Motorrad habe ich einen Gewehrhalter mit an- und abschliessbarem Hartschalenkoffer.
Da gibt es auch keine Probleme.
Ich bin gerade dabei, einen entsprechenden Behälter für den Bogen zu basteln

Dauert aber noch.