vanlig hat geschrieben:bei dem Thema hab ich gleich mal ne frage.
darf man den einfach in den Wald gehen und sich da Bäume wegschlagen oder braucht man da eine Lizens oder sowas ?
Nein darf man nicht, ist in Grunde genommen Diebstahl. Wobei niemand sich auf die Hinterbeine stellt, wenn du Dir Hasel oder Holler mitnimmst.
Schräg wird es dann, wenn du mit der Kättensäge im Wald rummachst bzw. fertig geschnittene Stämme in den Kombi schiebst.
Man kann zwar wohl den ansässigen Förster fragen, ob man dies oder das mitnehmen kann, allerdings stößt man dann auch auf blöde Antworten und komische Vermutungen, wenn mal irgendwo ein Holz zuviel fehlt.
Bei uns zB. gibts viele Waldflächen, die privat sind. Meist Bauern, die ihre Kühe da laufen haben. Wenn ich dann Bauer XY Frage, ob ich mir aus seinem Land Weißdorn schneiden darf ist das legitim und du kannst dem Förster den Stinkefinger zeigen.
Oder ist es Möglichkeit C... Gehe mit einem Rucksack spazieren...
@Alan
Bei dem Wind, den du um Eibenstaub gemacht hast, wundert es mich wie sorglos du mit der Robinie umgehst.
Giftstoffe, Wirkung und Symptome:
Die Pflanze enthält vorwiegend in ihrer Rinde giftige Eiweiße, sogenannte Toxalbumine. Kinder, die Rinde oder Samen kauen sind im Besonderen gefährdet, vor allem, weil die Rinde süßlich riecht und schmeckt. Die ersten Symptome einer Vergiftung können schon nach der Aufnahme von 4 Samen und ca. 1 Stunde auftreten. Es kommt zu Übelkeit und Erbrechen, Magenschmerzen, Krämpfen und Durchfall. Der Patient leidet unter Schwindel und starker Müdigkeit, auch die Pupillen können sich weiten. Beim Bearbeiten des Holzes kann es durch Einatmen des Staubes auch zu Vergiftungen kommen
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