Waffengesetz § 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
zu führen.
Nr. 1: Anscheinswaffen sind dieser ganze Spielkrams, wie Gaspistolen, CO2 Pistolen, unbrauchbare aber echt aussehende Waffen, etc.
Nr. 3: Wichtig ist das Wort "führen". Das bedeutet sinngemäß "griffbereit außerhalb der eigenen 4 Wände bei sich tragen". Also in der Hosentasche, am Gürtel, etc.
Ausnahme: Das macht irgendeinen Sinn, wie Brauchtum, Sport, etc.
Bsp: Angler, rovende Bogenschützen, traditionelle Umzüge...
Und by the Way: Wir haben eine tolle Suchfunktion. Macht Sinn die mal unter dem Begriff Waffengesetz zu benutzen...
Ein Besitzverbot gilt für die sogenannten Verbotenen Gegenstände.
Findest du hier - ist nämlich zu lang für ein Posting...
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg ... _2_82.html
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.