Hubert hat geschrieben:
Alamannic_Michael hat geschrieben:
.......
Mich nervt diese Regelung, weil man nicht nachgedacht hat...ein Springmesser bis zu 8,5cm Klinge darf ich tragen, mein selbstgebautes Finnenmesser mit 11,2cm Klinge ebenfalls...aber ein Einhandmesser mit 7-8cm Klingenlänge nicht? Nicht mal eines mit nur 3cm? Wo ist da der Sinn?
Michael, Du darfst weiterhin Dein Einhandmesser mit 7 - 8 cm Klingenlänge führen. Die Klingenlänge darf nicht die 12 cm überschreiten!
Also ich habe damit kein Problem!
LG
Hubert
Ähhhm...ich denke da hast du dich verlesen es lautet:
Es ist verboten:
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Abschnitt.... oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
zu führen
die 12cm beziehen sich auf die feststehenden Messer...
denn selbst die militärmodelle von CRKT....also Modelle wie die Special Forces Modelle...haben eine maximal Klingenlänge von 10cm...und größere Einhandmesser sind mir nicht geläufig, auch wenn es sie durchaus geben mag...aber was brächte das Verbot dann wenn es quasi kein Einhandmesser trifft, da es die quasi nicht gibt?
Nur mal so als logischer Folgefrage!
also die 12cm sind vom Satzaufbau her definitiv nur auf die feststehenden Messer begrenzt! Ansonsten hätte ich das gerne schriftlich bestätigt und zwar aus dem Bundestag, oder von nem Richter...denn von dem Satzbau kann man definitiv darauf schließen.
Zudem steht wörtlich in der Rechtfertigung der Koalition:
"Auch sei nicht hinnehmbar, dass die Zahl der Gewaltdelikte unter Verwendung bestimmter Messer zunehme und auch verstärkt Jugendliche demonstrativ mit Messern bewaffnet aufträten. Daher sei es nötig, dass öffentliche führen von Einhandmessern, Hieb- und Stoßwaffen sowie feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12cm generell zu verbieten."
wer's nicht glaubt:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf
Seite 36 steht's!
Und das bedeutet, dass Einhandmesser verboten sind...denn ansonsten wäre es nach deiner Logik ja auch erlaubt Hieb- und Stoßwaffen mit einer Klingenlänge unter 12cm zu führen! Das ist aber durch den Satzbau des Gesetzes oben wiederum ausgeschlossen!
Also sind anscheinend, bzw. es sollen anscheinend Einhandmesser generell verboten werden! Und da geht mir der Hut hoch!
Naja...irgendwann darf ich nur noch mit Hand- und Fußfesseln laufen, weil ich Kampfsport mache und jemanden mit meinen Extremitäten schwer verletzen könnte!
Ich kann es leider nicht nachvollziehen!