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Bögen,Armbrüste und die liebe Polizei
Verfasst: 06.08.2005, 14:05
von Maulwurf
Hallo
Ich hab da ma ne Frage an euch die wie folgt lautet :Brauche ich für Bögen und oder Armbrüste einen Waffenschein .Oder was passiert wenn ich mit meinem Langbogen durch de Stadt gehe und die Polizei sieht mich
Danke für eure Antworten
RE: Bögen,Armbrüste und die liebe Polizei
Verfasst: 06.08.2005, 14:13
von shantam
Original geschrieben von Maulwurf
Hallo
Ich hab da ma ne Frage an euch die wie folgt lautet :Brauche ich für Bögen und oder Armbrüste einen Waffenschein .Oder was passiert wenn ich mit meinem Langbogen durch de Stadt gehe und die Polizei sieht mich
Danke für eure Antworten
das kommt auf die pfeile an.
sind es normale,schlepst du ein sportgerät mit dir herum.
kein problem.
hast du jagdspitzen montiert,siehts anders aus.dann hast du ein jagdgerät bei dir,das
gibt zumindest im wald probleme wenn der förster dich erwischt.
in der stadt,wenn der bogen nicht gespannt ist sollte es kein problem gegen.
RE:
Verfasst: 06.08.2005, 14:30
von Maulwurf
Original geschrieben von Schattenwolf
Wenn du die Suchmaschiene nach Waffenrecht und ähnlichem "befragst" wirst du sicherlich EINIGE threads dazu ausgraben können. ;-)
Und genau das ist mein Problem die Such funktion die funktioniert bei nämlich nicht.
Ach und hätt ich noch Frage wie stark ist eine Mittel-schwere Armbrust.
Danke
Verfasst: 06.08.2005, 15:31
von Blackthorne
Soweit alles richtig, was gesagt wurde, allerdings sollte man vielleicht noch eines klarstellen:
- Bögen sind vom Waffengesetz ausgenommen;
- Armbrüste gelten als _erlaubnisfreie_ Schusswaffen. Sprich, jeder über 18 kann sie erwerben, besitzen und führen. Man braucht keine WBK und erst recht keinen Waffenschein.
Das war's schon, was ich sagen wollte. nur, daß hier keine Mißverständnisse aufkommen.
Verfasst: 06.08.2005, 15:54
von Schuetze
...Hoffentlich weiß das unsere "Polizei" hier im Sauerland auch und man wird nicht erst erschossen und dann gefragt. :-(

Verfasst: 06.08.2005, 16:44
von Blackthorne
Ach was, das machen zur Zeit nur die Briten so. So mit 5-7 Kopfschüssen muss man da schon rechnen.
Das ist in der Tat sone Sache: so mancher Polizist kennt das Waffengesetz nicht richtig. Vor allem bei so "Randerscheinungen" wie Bögen, Schwerter etc.
Da hilft es, wenn man die betreffenden Stellen (Paragraphen, Anlagen...) immer dabeihat und so bei Bedarf darauf hinweisen kann.
Ist zwar eigentlich nicht unsere Aufgabe als Bürger, aber da hab ich aus meinem Bekanntenkreis schon einige Geschichten gehört... im Extremfall wird eine erlaubnisfreie Waffe für einen verbotenen Gegenstand gehalten und konfisziert... und dann kann es Wochen dauern bis der Sachverhalt aufgeklärt ist.
Verfasst: 06.08.2005, 17:04
von hugin
blackthorne hat recht. wenn ich mit einer meiner armbrüste oder bögen auf dem rücken geschnallt mit meinem roller zum training fahr, ist das alles in ordnung.ich hatte das erste mal bei der polizei vorher angerufen , aber die hatten da kein problem mit. ist ja auch erlaubnis und führungsfrei, da beides nen sportgerät ist.und solang nicht irgebndne bratzbirne damit unfug macht, wirds wohl auch so bleiben . mit dem schwert sieht das in jedem bundesland womöglich anders aus. hier in niedersachsen hätte man nichts dagegen, wenn ich mit schwert einkaufen gehen würde, so die antwort. als grund wurde genannt das die waffe zu groß zum verstecken wäre. bei kleineren klingenwaffen sähe man das enger. natürlich verboten ist führen auf öffentlichen veranstaltungen. und da seh ich ein problem. wie ist das auf nem mittelaltermarkt?
RE:
Verfasst: 06.08.2005, 17:11
von Netzwanze
Original geschrieben von hugin
natürlich verboten ist führen auf öffentlichen veranstaltungen. und da seh ich ein problem. wie ist das auf nem mittelaltermarkt?
Da komm es auf den Veranstalter drau an. Er sollte eigentlich damit rechnen, daß Langwaffen getragen werden und eine entsprechende Erlaubnis einholen. Wie gesagt, er sollte.
Solang es sich bei dem Schwert, Säbel, etc um eine Schaukampfwaffe, also mit stumpfer Schneide von mindestens 3mm Stärke, handelt, ist es kein Problem. Denn diese ist nicht "im Grunde genommen" für das Töten und Verletzen von Menschen gedacht.
Für den Transport zum und vom Markt gilt diese Erlaubnis auch. Jedoch ist das offene Tragen trotzdem nicht gerade erlaubt. Besser ist, für das Schwert (oder auch für Bogen und Armbrust) ein Futteral zu verwenden. Somit ist es eindeutig als Transport zu erkennen. Denn ein offen herumgetragenes Schwert (oder Armbrust) läßt vermuten, daß du es benutzen möchtest.
Einen Bogen solltest Du auch immer in einer Bogenhülle transportieren. Und wenn offen, dann auf jeden Fall abgespannt.
Das alles erspart Nachfragen und ggf Ärger.
Verfasst: 06.08.2005, 17:14
von Blackthorne
Das kann ich dir sagen:
für MA-Märkte und ähnliche Veranstaltungen muss der Veranstalter beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Diese gilt dann während eines Events für alle Besucher bzw. Teilnehmer. Wenn das Amt mitdenkt, gilt die Ausnahmegenehmigung nur für stumpfe, also Schaukampfwaffen.
Ansonsten ist auch bei scharfen Schwertern die Rechtslage bundesweit einheitlich: erlaubnisfrei, ausweispflichtig, nicht auf öffentlichen Veranstaltungen, außer mit o.g. Ausnahmegenehmigung.
Ferner: fürs alte Waffengesetz gab es eine Verwaltungsvorschrift, nach der z.B. Schwerter vom Waffengesetz ausgenommen waren, wenn sie als a) Requisiten für Theater oder ähnliche Aufführungen, oder b) Sportgeräte erkennbar sind; sprich in erster Linie: stumpf.
Allerdings war nirgends geregelt, ob ein Schaukampf als Theatervorführung geilt oder ob historisches Fechten eine legitime Sportart ist.
Da für das neue Waffengesetz (seit 2003) noch keine derartige Vorschrift existiert, ist die Diskussion aber müßig.
Die meisten Behörden handeln da nach Gewohnheitsrecht; sprich: wo es schon seit 10 Jahren MA-Märkte gibt, macht der Amtsschimmel auch in Zukunft keine Zicken.

RE: Das teutsche (W)Affengesetz
Verfasst: 06.08.2005, 22:25
von magic
Original geschrieben von Blackthorne
Das ist in der Tat sone Sache: so mancher Polizist kennt das Waffengesetz nicht richtig. Vor allem bei so "Randerscheinungen" wie Bögen, Schwerter etc.
Da hilft es, wenn man die betreffenden Stellen (Paragraphen, Anlagen...) immer dabeihat und so bei Bedarf darauf hinweisen kann.
Ist zwar eigentlich nicht unsere Aufgabe als Bürger, aber da hab ich aus meinem Bekanntenkreis schon einige Geschichten gehört... im Extremfall wird eine erlaubnisfreie Waffe für einen verbotenen Gegenstand gehalten und konfisziert... und dann kann es Wochen dauern bis der Sachverhalt aufgeklärt ist.
...dem ist tatsächlich so. Der "normale" Polizist wird sich in den Wirren des unsinnig komplizierten Waffengesetzes oft verfangen.
Wenn das neue Waffengesetz in seiner ersten "Entwurfsfassung" (von der lieben Ministerialbürokratie dem Bundestag quasi untergeschoben) so verabschiedet worden wäre, könnten wir jetzt nur noch mit nassen Papierkügelchen aus Strohhalmen schiessen :motz .
Nur eine Initiative der "Waffenlobby" mit einer E-Mail Flut an die Abgeordneten des Bundestages und massive Aufklärung der Politiker hat schlimmeres verhindert.
Wer das Waffengesetz und die Anlagen (die sind äußertst wichtig) mal nachlesen möchte: hier bei den Kollegen von CO2Air zu finden:
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl2
Zur Armbrust - wie schon geschrieben speichert die Armbrust Energie durch eine Verriegelungsfunktion.
Armbrüste sind Schusswaffen gleichgestellt.
Das heißt - Erwerb, Besitz und Führen sind zwar frei, aber es darf nur auf zugelassenen Schiessstätten geschossen werden. Der eigene Garten dürfte z.B. keine Schiessstandabnahme haben 8-)
So sehen es jedenfalls einige Sachbearbeiter auf verschiedenen Waffenbehörden. :bash
Das Thema ist äußerts komplex. Wer sich damit mehr beschäftigen möchte, sollte sich mal im Waffen-Online Forum anmelden - wir sind die Waffenlobby ;-)
http://foren.waffen-online.de/index.php?act=idx
(unterforen erst nach anmeldung sichtbar)
Wenn jemand zu dem Thema fragen hat - ich habe immer ein Exemplar des Waffengesetzes unterm Kopfkissen - einfach fragen.
RE: RE: Das teutsche (W)Affengesetz
Verfasst: 08.08.2005, 10:17
von mbf
Original geschrieben von magic
[...] könnten wir jetzt nur noch mit nassen Papierkügelchen aus Strohhalmen schiessen :motz .
[...]
Aber auch das kann man als Schußwaffe nach WaffG sehen (ein Geschoß, das durch die Anwendung kalter Treibgase durch einen Lauf beschleunigt wird). ;-)
Wenns nicht so traurig wäre, könnte das Thema richtig lustig sein.
nich ganz
Verfasst: 08.08.2005, 10:35
von Wurzelpeter
Original geschrieben von mbf
Aber auch das kann man als Schußwaffe nach WaffG sehen (ein Geschoß, das durch die Anwendung kalter Treibgase durch einen Lauf beschleunigt wird). ;-)
Wenns nicht so traurig wäre, könnte das Thema richtig lustig sein.
Im Wald der Paragraphen gibt's gelegentlich auch mal eine Ausnahme, die von den sonstigen Ausnahmen ausgenommen ist. Äh... so irgendwie.
Ich hab jedenfalls im WaffG irgendwo die Zeile gesehen, dass Blasrohre wieder nicht zu den Schusswaffen zählen, obwohl ein Projektil durch ein Lauf/Rohr beschleunigt wird. Ich glaube, dass das Wort
Lunge auftauchte.
Gab es eigentlich einen Anlass für das neue Gesetz? Irgendwie erinnert das ein wenig an das Flugverbot über Berlins Innenstadt. Klingt erstmal ganz toll nach Sicherheit, bringt aber garnichts. Naja, das wäre jetzt OT...
Verfasst: 08.08.2005, 10:44
von Schuetze
War der Anlass für das neue Waffengesetz nicht der Amoklauf in Erfurt? Jedenfalls gabs danach ne heiße Diskussion um Waffen, Computerspiele etc.pp.
Gut das der Schüler nicht mit nem Bogen/ner Armbrust Amok gelaufen ist.
Andererseits wär dann der "Schaden" evtl. geringer ausgefallen.
Verfasst: 08.08.2005, 10:58
von Peter O. Stecher
In Österreich ist die Lage ähnlich - Anlassgesetzgebung...
Ich brauche sowas zwar nicht, aber ich finde z.B. dass Pumpguns verboten sind entbehrt ja auch jeder Grundlage. Ein paar Banküberfälle mit Pumpgun - schwupps Pumpgun verboten - weil ja dieser Waffentyp offensichtlich schuld daran ist.
Halbautomatische Schrotflinten jedoch sind nicht verboten - hat noch niemand zu Bösem verwendet - anscheinend.
Unterm Strich würd ich sagen es entscheidet beinah immer das Verhalten des Einzelnen über die Reaktion der Polizei. Wenn ich in der Fußgängerzone mit Camodress und Armbrust unterwegs bin wird mich vermutlich ein Polizist genauer unter die Lupe nehmen.
Mach ich das eher am Lande und nicht so provokativ, wird's keinen extra interessieren.
So jetzt moderier ich mal...
Verfasst: 08.08.2005, 12:15
von jaberwok
Hallo Gemeinde!
Ich stelle fest, dass ab dem 2. Beitrag jede Menge Mist (sprich Un-, bzw. Halbwahrheiten bzgl. des WaffG. ) steht, das ich empfehle dieses zu lesen und dann die Beiträge in diesem Thread sachlich zu korrigieren. 8-) .
Danke!
Achim