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Versicherung?

Verfasst: 27.08.2003, 09:06
von Looser
Hallo Leute,
wie haltet Ihr es eigentlich mit einer Haftpflichtversicherung?
Gerade da eines unserer letzten Themen "freies Roven" war, erscheint mir das Thema wichtig.
Wie leicht kann mal etwas passieren und dann steht man ganz schön dumm da wenn man keine hat.
Ich z.B. bin in einem Schützenverein und beim DFBV versichert. Zudem habe ich noch eine private Haftpflichtversicherung.
Looser

Versicherung

Verfasst: 27.08.2003, 09:32
von Hunbow
Versicherungen in Deutschland ist ein Thema, durch das Fachleute oft nur mit Mühe durchschaun.

@ Loooooser
Wenn "Roving" verboten ist, kann ich mir vorstellen, dass man da mit einer normalen Haftpflicht garnicht im Schadensfall versichert ist. Auch nicht im Verein - es sei, dass man auf dem eigenen Gelände (mit allen gesetzlichen Auflagen - nicht Pfeilauflagen:-) ) schießt. Aber du hast ja mal geschrieben - rein in den Wald schnell Säcke hinhängen - schiesse wie der Teufel - und wieder wech!!!

@ ????
Aber vielleicht gibts ja hier jemand der in der Versicherungsbranche arbeitet. Der kann sich ja mal outen und uns Auskunft geben.

Versicherung

Verfasst: 27.08.2003, 10:18
von Tari
OK, ich oute mich mal (ich bin Kundenberaterin bei einer Versicherung).

In der Regel ist es so, daß das Betreiben von Sportarten (auch Bogenschießen) in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Ausgeschlossen ist bislang nur die Bogenjagd. Man sollte aber sicherheitshalber die Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung nach Ausschlüssen durchlesen, denn es gibt Versicherungsgesellschaften, die da ganz merkwürdige Ausnahmen in ihren Bedingungen stehen haben. Es ist so, daß alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, mitversichert ist. Ausgenommen natürlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Wenn Ihr noch Fragen zu Versicherungen habt, könnt ihr mich gerne fragen.

Verfasst: 27.08.2003, 10:30
von Looser
@ hunbow
Der Bogen ist ein Sportgerät.Es ist nicht verboten damit zu schiessen. Im Prinzip auch nicht im Wald. Daher meine ich würde auch eine Privathaftpflichtversicherung im Schadensfalle einspringen.
Die Sportvereinhaftpflicht zahlt eh nur bei Wettkämpfen(Turniere) oder beim Training im dafür vorgesehenem Gelände.

Verfasst: 27.08.2003, 11:47
von Uli
@Tari

Bei dem Begriff "grob Fahrlässig" ist das doch schon wieder so ein Ding was man ziehen kann wie Gummi.
Im Endeffekt entscheidet die Versicherung was grob Fahrlässig ist und man steht dumm da.
Habe ich alles schon durch. ;D
Also könnte es durchaus sein, im Wald schießen wird von der Versicherung als grob Fahrlässig eingestuft.

Verfasst: 27.08.2003, 13:17
von Jens
@Tari un @all

ich oute mich auch mal, bin schadenssachbearbeiter bei einer versicherung, also derjenige der euch sagen muss dass es nix gibt
:D :D

zu tari, bei der PHV ( Privathaftpflichtvers.) ist die grobe fahrlässigkeit mitversichert, les dir die bedingungen nochmal durch § 4 II Abs. 1
AHB lediglich der vorsatz, unterteilt in bedingter vorsatz und vorsatz ist ausgeschlossen. (da wie tari schon richtig sagt es so gut wie keine einjeitlichen bedingungen mehr gibt, kann es gut sein dass bei einigen gesellschaften auch die grobe fahrläsigkeit ausgeschlossen ist), das wäre nicht unwichtig wenn manchen meinen ihr zielwasser mitzunehmen.

zum versicherungsschtz ansich: die besonderen bedingungen für die PHV regeln das so; versichert ist, die gesetzliche haftpflich aus dem ERLAUBTEN privaten besitz und gebrauch von hieb-stoß und schußwaffen und deren munition nicht jedoch zu jagdzwecken oder zu strafbaren handlungen.

d.h. wenn roving nicht ausdrücklich und zwar per gesetz verboten ist, besteht versicherungsschutz, baller ich allerdings mit jagdspitzen rum, würde ich dir aus 2 gründen den vers.-schutz versagen 1. würde ich behaupten du jagst (ausschluss) weiterhin sag ich dann dass dies eh strafbar ist, weiterer ausschluß.

für einen normalsterblichen reicht also eine normale PHV.

Verfasst: 27.08.2003, 15:54
von Uli
@Jens

Und genau das meine ich mit Gummi.
Du bzw. die Versicherung sagt, Pfeil mit Jagdspitze, also liegt eine Jagd vor.
Ich kann aber auch mit einer Jagdspitze auf Scheiben schießen (keine Jagd).
Laut deutschem Recht muß einem Beschuldigten immer die Schuld bewiesen werden.
Heißt, die Versicherung muß die Jagd beweisen und der Beschuldigte muß nicht beweisen, das er nicht gejagd hat.
Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Schuhe.

RE:

Verfasst: 27.08.2003, 16:46
von Authomas
Original geschrieben von Uli
Laut deutschem Recht muß einem Beschuldigten immer die Schuld bewiesen werden.
Heißt, die Versicherung muß die Jagd beweisen und der Beschuldigte muß nicht beweisen, das er nicht gejagd hat.
Öh, das gilt so aber nur im Strafrecht. Also wenn der Staatsanwalt ankommt und Dich dafür einsperren will, dass der Pilzesammler jetzt ein neues Kopf-Piercing hat.

Im Zivilrecht gilt, dass der, der was will, beweisen muss, dass er einen Anspruch drauf hat. (Ganz grob ausgedrückt). Da könnte das ein bisschen komplizierter werden, weil Du willst ja, dass die Versicherung was zahlt.

Und Du solltest evtl. eine glaubwürdige Begründung bereit haben, warum Du mit Jagdspitzen auf Scheiben schiesst.

Jo

Versicherungsschutz

Verfasst: 27.08.2003, 16:47
von nordmann1980
@ Tari

Kann mann denn das Roving sofern es nicht per gesetz verboten ist extra absichern

Verfasst: 27.08.2003, 17:02
von GOGO
eine kleine Erweiterung zum Thema gesetzliche Haftpflicht:

Haften heißt Schuld sein, d.h. ,wenn jemand schuldlos ist, dann haftet er auch nicht.
Eine private Haftpflicht leistet also nur dann, wenn jemand Schuld ist an Beschädigungen von Dritten Personen oder Sachen.
Gibt es keine Schuld, dann sollte zumindest die Deckung aus der privaten Haftpflichtversicherung stimmen (Bedingungen lesen), den dann übernimmt der Versicherer die Abwehr unbegründeter Ansprüche vor Gericht (falls es zu Schadenersatzansprüchen kommt) Wird ihm dann vor Gericht doch ein schuldhaftes Verhalten nachgewisen, na dann hat er ja ohnedies die Versicherung (außer es handelt sich um Vorsatz)
Blöd wirds nur, wenn der oder die jenige gar keine Haftpflichtversicherung hat.
Tip: eine Kombination von Haft- und Rechtsschutzversicherung (mit freier Rechtsanwaltswahl ist optimal)und wer schiessen geht ohne Unfallversicherung ist selber schuld.

Zur groben Fahrlässigkeit:
ist in den bürgerlichen Gesetzbüchern genau definiert (in Österr. heißt das "Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch" ABGB)

Verfasst: 27.08.2003, 17:18
von Curtis
ÄH, zur Verwendung von Jagdspitzen, ich würd mich in Deutschland nicht im Wald damit erwischen lassen! Der Besitz der Spitzen ist zwar weiterhin erlaubt, aber die Benutzung nicht!! So ähnlich wie mit Radarwarnern, man darf sie Besitzen aber die Benutzung ist strafbar! Das bedeutet, dass keine Versicherung auch nur einen cent locker machen würde da du dich verbotener Gegenstände bedienst!

Verfasst: 27.08.2003, 18:03
von PokerXXL
Hi all
Der Meinung von Curtis schließe ich mich an,soweit ich weiß,läuft man beim Schießen im Wald mit Jagdspitzen schon in den Verdachtsbereich der Wilderei hinein.
Einzige Ausnahme hiervon dürften Turniere sein bei denen ein Schießen mit Jagdspitzen vorgesehen ist.
Bis dann

Verfasst: 27.08.2003, 19:15
von GOGO
Ich hab noch einen Nachtag zur privaten Haftpflichtversicherung:

Für all unter euch, die auf Turniere ins Ausland fahren, z.B nach Helfenberg. Paßt auf dass ihr auch in eureer Haftpflichtdeckung auch die Schäden innerhalb Europas mit versichert habt.
Ich gehe davon aus dass das nur noch ein Problem bei relativen alten, nicht konvertierten Verträgen ist.
Ich hab z. B. die Deckung auf Weltweit erweitert.
Hilft auch im Urlaub natürlich.

Verfasst: 27.08.2003, 20:22
von Niels
Wen hier schon alle so schön am outen sind, oute ich mich gleich mal mit. Ich bin Rechtsanwalt.

Es ist richtig, dass die hier wohl diskutierte deliktische Haftung ein Verschulden voraussetzt, also zumindest einfache Fahrlässigkeit. Trifft man beim Roven im Wald irgendjemanden oder irgendwas, was man nicht wollte (Wilderei, Mordversuche und dgl. schließe ich einfach mal aus der Diskussion aus:-) ), dann dürfte man wohl in fast allen denkbaren Fällen fast automatisch in der Haftung sein und das nicht zu knapp.

Die Gerichte werden wohl immer so argumentieren, dass einer, der beim Schiessen in der Öffentlichkeit, also bei einer als nicht ganz ungefährlich einzustufenden Beschäftigung, einen Schaden anrichtet, seine gesteigerten Sorgfaltpflichten in erheblichem Maße verletzt hat, sonst hätte der Vorfall schließlich nicht passieren können. (so wie: Wer auffährt ist zu 99% schuld, hätte er halt besser aufpassen müssen)

Und schon ist man bei der (meißt auch gleich groben) Fahrlässigkeit und auf unsere Versicherungsexperten angewiesen, wenn man denn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Fazit: Für jeden Bogenschützen ist eine Haftpflichtversicherung, die dieses Risiko auch abdeckt, eigentlich ein Muß.

Niels

P.S. Gegen den Schaden an der eigenen Psyche im Falle eines solchen Fehlschusses (insbesondere mit Personenschaden) kann man sich aber bekanntermaßen nicht versichern. Deshalb "Seid vorsichtig!", aber das hatten wir ja schon mal.

Verfasst: 27.08.2003, 22:28
von Uli
Das passt nicht mehr soganz zum Beitrag Versicherung. Die Diskusion passt vielleicht eher in diesen Thread
http://www.fletchers-corner.de/portal/i ... readid=241.
Aber trozdem nochmal kurz eine Bemerkung.

@Curtis
Das mit dem Radarwarner ist richtig. Allerdings macht man sich nicht durch die Benutzung an sich strafbar, sonder weil man durch die Benutzung eine Straftat verschleiert (Ausage eines Polizisten). Das gleiche gilt für das Bekleben der Nummernschilder mit Reflektionsfolien.
Nun zur Jagdspitze. Ich habe keinen Paragrafen gefunden, der mir verbietet mit Jagdspitzen zu schießen (ich meine auf Scheiben und änliches).
Aber vielleich weiß jemand wo sowas steht.
Im Jagdgesetz selbst steht das generelle Verbot mit Bolzen und Pfeilen zu jagen, unabhängig mit was sie verschossen werden. Damit könnte man prinzipell erst einmal von jeden der Wilderei bezichtigt werden, wenn man mit dem Bogen in der freien Natur schießt.