Parcourgang für Reiterbogenschützen 21.09
Verfasst: 14.07.2013, 20:39
Einen Gruß an alle Reiterbogenschützen,
hiermit laden wir euch herzlich ein zu einem Parcourgang der besonderen Art.
Es gibt keine Klassen oder sonstige Einschränkungen.
Einzige Bedingung:
Es muss ein Reiterbogen sein.
Was ist ein Reiterbogen?
Der Reiterbogen ist ein einteiliger Bogen und unterliegt bis zu einer Bogenlänge von 56" keiner Beschränkung der Bogenform .
Über 56"muss er jedoch grundsätzlich statische Recurves/Syhas aufweisen.
Gewichte, Stabilisatoren oder Schwingungsdämpfer am Bogen sind nicht zulässig.
Künstlich angebrachte Markierungen, Visiere jeglicher Art sind nicht zulässig. Sind Markierungen oder vergleichbare Hilfsmittel erkennbar, müssen diese abgeklebt oder entfernt werden.
Ein Bogenköcher ist nicht zulässig.
Pfeilauflagen am Bogen sind generell nicht zulässig. Als Auflage für den Pfeil darf ausschließlich die Bogenhand dienen. Wenn der Pfeil bei senkrecht gehaltenem Bogen durch die Wegnahme der Bogenhand nicht von selber in der Position liegen bleibt, liegt keine Pfeilauflage vor.
Beim Schießen muss die Sehne mit mindestens einem Finger, der den Pfeil berührt, ausgezogen werden. Ablasshilfen/Daumenringe dürfen nur dem direktem Schutz der Finger vor dem Druck der Sehne dienen, somit sich beim Ablass zwischen Finger und Sehne befinden.
Bogen, Pfeile und Ablasshilfen/Daumenringe unterliegen keiner Materialeinschränkung.
Yumis sind natürlich per Ausnahmeregel ausdrücklich erlaubt!
Die Ausschreibung: Wir hoffen auf euer reges Kommen.
Gruß
Stephan
hiermit laden wir euch herzlich ein zu einem Parcourgang der besonderen Art.
Es gibt keine Klassen oder sonstige Einschränkungen.
Einzige Bedingung:
Es muss ein Reiterbogen sein.
Was ist ein Reiterbogen?
Der Reiterbogen ist ein einteiliger Bogen und unterliegt bis zu einer Bogenlänge von 56" keiner Beschränkung der Bogenform .
Über 56"muss er jedoch grundsätzlich statische Recurves/Syhas aufweisen.
Gewichte, Stabilisatoren oder Schwingungsdämpfer am Bogen sind nicht zulässig.
Künstlich angebrachte Markierungen, Visiere jeglicher Art sind nicht zulässig. Sind Markierungen oder vergleichbare Hilfsmittel erkennbar, müssen diese abgeklebt oder entfernt werden.
Ein Bogenköcher ist nicht zulässig.
Pfeilauflagen am Bogen sind generell nicht zulässig. Als Auflage für den Pfeil darf ausschließlich die Bogenhand dienen. Wenn der Pfeil bei senkrecht gehaltenem Bogen durch die Wegnahme der Bogenhand nicht von selber in der Position liegen bleibt, liegt keine Pfeilauflage vor.
Beim Schießen muss die Sehne mit mindestens einem Finger, der den Pfeil berührt, ausgezogen werden. Ablasshilfen/Daumenringe dürfen nur dem direktem Schutz der Finger vor dem Druck der Sehne dienen, somit sich beim Ablass zwischen Finger und Sehne befinden.
Bogen, Pfeile und Ablasshilfen/Daumenringe unterliegen keiner Materialeinschränkung.
Yumis sind natürlich per Ausnahmeregel ausdrücklich erlaubt!
Die Ausschreibung: Wir hoffen auf euer reges Kommen.
Gruß
Stephan