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Waffenrecht
Verfasst: 08.01.2013, 21:02
von Cortigiano
Hallo Leute,
mal ne Frage über das Waffenrecht bezüglich schiessen, besitzen und führen von Armbrüsten.
Mein Vater der nen Jagdschein hat, meint, es bedarf einer "kleinen Waffenbesitzkarte" eine Armbrust auf der Strasse zu führen, zum Schiessstand und zurück nach Hause.
Neulich im Waffenladen lasse ich mir eine Armbrust zeigen und frage beiläufig, ob es notwendig ist diese anzumelden durch eine kleine Waffenbesitzkarte. Nein sagte er......
Wie nun?
Wer kann helfen?
Gruss
Niko
Re: Waffenrecht
Verfasst: 08.01.2013, 21:08
von GerhardP
Die SuFu
Einzeilervermeider

Re: Waffenrecht
Verfasst: 08.01.2013, 21:16
von Cortigiano
Mut zum Satz! :-)
Re: Waffenrecht
Verfasst: 08.01.2013, 21:20
von inge
Nein, altes Thema, das zigmal durchgekaut wurde. Und mich nicht interessiert, nur nebenbei.
lg
inge
Re: Waffenrecht
Verfasst: 08.01.2013, 21:22
von GerhardP
Da ist selbst ein Satz zuviel, wo da 3 Seiten drüber diskutiert wird.
http://www.fletchers-corner.de/viewtopi ... affenrecht
Re: Waffenrecht
Verfasst: 08.01.2013, 21:34
von Sherrif Sherwood
Hi Cortigiago,
schau doch bitte mal hier in den Thread rein.( Darüber wurde schon des öfteres disskutiert) Unsere Mehrfacharmbrustbauer haben hier mal tacheles geschrieben.
>http://www.fletchers-corner.de/viewtopic.php?f=34&t=21130&hilit=waffenrecht&start=15<
Gruss Jürgen
Link-Korrektur:
http://www.fletchers-corner.de/viewtopi ... t&start=15
Rabe
Re: Waffenrecht
Verfasst: 08.01.2013, 21:39
von Cortigiano
@sheriff sherwood
...der Link funktioniert nicht...
Re: Waffenrecht
Verfasst: 08.01.2013, 21:41
von Botjer
@ Cortigiano: Aber der Link im Post darüber funktioniert und beide gehen zum selben Thread - in dem Du auch gepostet hast, ihn also zumindest teilweise gelesen haben solltest … und wissen müsstest, dass es ihn gibt!
Re: Waffenrecht
Verfasst: 08.01.2013, 22:05
von Squid (✝)
Langsam geht mir das Thema auf die Eier!
Es ist ALLES schon mal durchgekaut, es ist ALLES im Forum, seien es Regelungen zu Messern, Armbrüsten, Bögen und Schwertern.
Ich denke ich werde mal eine Auflistung machen (Gegenstand, Normalsprechbewertung und Juristensprech bzw. Zitat des §) und das Ding kann dann vielleicht ja als Sticky in einem der Unterforen an erster Stelle angebracht werden.
SO schwer ist das doch gar nicht...
Und das Gesülze von Fachunkundigen sollte dadurch auch relativiert bzw. unbrauchbar gemacht werden.
Gnarf!
Re: Waffenrecht
Verfasst: 08.01.2013, 22:18
von Botjer
Squid hat geschrieben:… Ich denke ich werde mal eine Auflistung machen (Gegenstand, Normalsprechbewertung und Juristensprech bzw. Zitat des §) und das Ding kann dann vielleicht ja als Sticky in einem der Unterforen an erster Stelle angebracht werden …
Das wäre tatsächlich super - gerade für Neulinge ist es nicht immer einfach die relevanten Threads zu finden …
… auch wenn man sich beim Suchen mehr bemühen könnte, als es einige tun 
Re: Waffenrecht
Verfasst: 08.01.2013, 22:24
von Markus
Dann ist ja alles gesagt und weil auf andere Quellen verwiesen wird:
Zu hier.