Tut mir leid, ich kann Euch in dieser positiven Einschätzung nicht folgen.
Das Gesetz ist unverhältnismäßig und schwammig. Es ist genau der erwartete gesetzgeberische Murks mit rein populistischem Hintergrund.
1. Stufe der Verhältnismäßigkeitsprüfung - Die Zweckmäßigkeit (Kann ich den erwünschten Zweck damit überhaupt erreichen?) Nach Meinung der Fachleute (Polizei etc. ) - ganz klar nein. Die, die es treffen soll, nämlich die planmäßig mit diesen Werkzeugen Straftaten begehen wollen, hindert es so gut wie nicht. Die anderen müssen bei der Betrachtung außen vor bleiben. Danach hätte die Prüfung der Gesetzesvorlage eigentlich schon beendet sein müssen.
2. Stufe - Abwägung zwischen Wertigkeit des Zwecks und Umfang des Eingriffs (Wertigkeit der betroffenen Rechtsgüter). Kurz und sehr vereinfacht gesagt. Kann ich das Ziel durch einern geringeren Eingriff in die Rechtspositionen genauso erreichen. Antwort. Aber sicher doch und zwar mit dem Instrumentarium, was wir längst haben. Wäre mir jedenfalls neu, dass es der Polizei gegen bewaffnete Straftäter an der gesetzlichen Handhabe fehlen soll und das da das Kriminalitätsproblem liegt.
Man beschneidet - mal wieder - ca. 95 % der Bevölkerung der nach dem GG eigentlich sehr hoch stehenden persönlichen Freiheit (und erreicht in 0,01 % der Fälle vielleicht was. Bei dieser Herangehensweise müsste Autofahren sofort und strikt verboten werden, aber da ist die Lobby zu stark und populär wäre so ein Schritt sicher nicht. Man muss sich doch mal klarmachen: Es sollen Straftaten verhindert werden. Zu meinen, wenn ich einem mal ein Messer wegnehme, verhindere ich damit Straftaten ist doch geradezu absurd.
Dazu kommt dann der handwerkliche Murks und die jetzt absehbare Beschäftigung der ohnehin überlasteten Gerichte mit Verteidigungen, wie "ich wollt doch nur spielen und das war erkennbar". Bei Brauchtumspflege wird es auch lustig. Trachtjacke an und schon ist es hübsch und ich kann loslegen, oder wie? Brauchtumspflege wird gerade beim rechtsradikalen Randbereich ohnehin noch viel "Spass" bei der Auslegung bereiten.
"Beim Sport" ist auch eine gesetztgeberische Glanzleistung, zu der einem nur "ganz heiße Nadel" und "Schnellschuss" einfällt. Genügt es eine Jogginghose zu tragen, ist also anlässlich der Ausübung jedeweden Sports gemeint oder doch eher der Sport, bei dem ein Messer gebraucht wird und wann ist das Fall?
Zum einen haben die Gerichte aufgrund dieser Murkserei dann noch weniger Zeit, eine schnelle Bestrafung auf die Reihe zu kriegen, wobei es wenn die Strafe auf dem Fuß folgt nach soziologischen Untersuchungen einen sehr hohen Präventionseffekt hat. Bei langen Prozessen leidet hingegen sogar häufig schon die Nachweislage (Zeugen können sich nicht mehr erinnern etc.)
Zum anderen tritt bei Überregulierung irgendwann der Effekt ein, dass man ohne gelegentliche Gesetzesübetretungen gar nicht mehr durchs Leben kommt und dann bleibt es am Ende jedem selbst überlassen, Grenzen zu ziehen und das fällt erfahrungsgemäß individuell sehr unterschiedlich aus.
Und nein, Ahenobarbus, Reenactment ist damit ohne ausdrückliche Ausnahmegenehmigung gestorben. Selbst ein Freilichtmuseum ist öffentlich und da sind dann eben Hieb- und Stichwaffen und Imitate derselben nach dem Wortlaut verboten. Man könnte versuchen, es bei Brauchtumspflege oder Sport, vielleicht auch bei Spiel unterzukriegen. Man wird sehen müssen, was die Rechtsprechung dazu sagt.
Früher war es mal so, dass man nach einem Blick ins Gesetz zumindest grob wusste, woran man als Bürger ist. Heute müssen selbst Fachleute erstmal abwarten, was die Rechtsprechung aus dem Murks dann macht. ich würde darauf wetten, dass es kein Jahr dauert, bis das erste Reparaturgesetz (evtl. auch als Durchführungsverordnung) zu diesem Gesetz kommt. Das ist mittlerweile zum schlechten Brauch geworden.
Und wehe ich erwische in Storkow einen mit einem Beil bei Holzhacken auf der Wiese.

Das ist eine Hiebwaffe, die Wiese ist öffentlich und die Formulierung "beim Sport" ist mir einfach zu schwammig. Einstweilen wird Herr Wachtmeister das auslegen können, wie er lustig ist und dass ist es doch was wir alle wollen: Das die Polizei nahezu willkürlich schalten und walten kann. Irgendweine abwegige Vorschrift findet sich zur Rechtfertigung bald immer. Es werden ja immer mehr davon.
Ich könnte diesen Gesetzgebungsmurks auch noch weiter zerpflücken und ins Detail gehen. Es fehlt mir aber gerade die Zeit dazu und ich hebe es mir auf, bis der Bogen dran ist, denn die Tendenz ist ja klar. Die irre Hoffnung, es könne irgendetwas bringen, einfach alles, was zur Begehung von Straftaten verwendet werden kann zu verbieten und so das Problem lösen zu wollen, kann man ja nicht deutlicher zum Ausdruck bringen. Da das natürlich keine realen Effekte bringt und die Probleme bleiben, muss man, wenn man sich treu bleiben will, eben fortfahren.