Ab 1. 4. gilt ein geändertes Waffenrecht!

Was nicht in eine der anderen Kategorien passt.
Ahenobarbus
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Ab 1. 4. gilt ein geändertes Waffenrecht!

Beitrag von Ahenobarbus »

@mongol
zur schädigenden Waffe kann man alles nehmen, selbst die Kreissägeblätter sind richtig eingesetzt tödlich.
Ich sehe auch das Problem in der Gesellschaft und hier eben besonders im Fernsehen. Bevor mein Filius eine neue Serie sehen darf, sind Papa oder Mama schon aktiv geworden oder wir sehen uns das gemeinsam an.
Ich hab mal von den Schwachmatikern gesprochen, die im Herr der Ringe 2 hinter mir sassen, das waren keine Kinder, sondern ERWACHSENE, für mich aber grössere Kinder. Wir haben viel zu viel Randalefernsehen. Da werden die Kurzen ja ganz narrisch. Nicht zu vergessen die Probleme, die verschiedene Kulturen mit sich bringen.

Ich schweife ab ....

Ahenobarbus

PS Mongol: hab die Prüfung geschafft!!!
Halfmoon
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Ab 1. 4. gilt ein geändertes Waffenrecht!

Beitrag von Halfmoon »

Ich habe gerade keine Zeit mir das ganze Waffengesetz durchzulesen, aber mich würde mal interessiern, ab wann feststehende, scharfe Klingen eigentlich unter das Waffengesetz fallen - siehe Messer-Thread ? Gibt es da eine Zentimeterangabe ?
Ein "scharfes Schwert" ist doch heute schon verboten - was passiert aber mit meinem Dekoschwert, das an der Wand hängt und was ist mit Showkampfwaffen ? Wenn man wollte und nur doll genug zuschlägt, könnte man damit auch jemanden enthaupten ...

Eigentlich will ich nur sagen, dass eine ganze Menge Dinge zur Waffe werden können, wie auch schon einige Leute vor mir bemerkt haben ...
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Beitrag von Archiv »

ein scharfes schwert ist verboten? echt? inwiefern verboten, komplett verboten zu besitzen? *grübel*
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Beitrag von Archiv »

@mona
Soweit ich weiss, ist der Besitz eines scharfen Schwertes nicht verboten (ausser es ist ein Spring oder Fallmesser; aber das wäre für ein Schwert recht merkwürdig). Nur Herumschleppen darfst Du das Teil nicht (naja, wohl eher offen tragen). Auf Veranstaltungen ist es aber erlaubt, wenn der Veranstalter das zulässt.
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Beitrag von Mongol »

@halfoom, mona
Scharfe Schwerter darf man in der Tat besitzen und wie Netzwanze sagte, auch zu bestimmten Veranstaltungen Gassi führen. Der Grund, weshalb Spring- und Fallmesser verboten sind Schwerter aber nicht, liegt in erster Linie darin begründet, dass man Schwerter eigentlich nicht verstecken kann und sie dennoch einsetzbar bleiben.

@Ahenobarbus
Glückwunsch!!
Ein kluger Mann bemerkt alles.
Ein dummer Mann macht über alles eine Bemerkung
(H. Heine)
Halfmoon
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Beitrag von Halfmoon »

Also ich meinte schon das Herumschleppen.
Auf Privatgelände, sprich auf irgendwelchen Veranstaltungen, mag anderes gelten ...

Weiss denn nun jemand, ab welcher Länge das so ist ?
PeLu
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Beitrag von PeLu »

@Rotbart: Nachdem das eh schon ein halber Philosophiethread ist (wir könnten den eigentlichen ja wieder beleben, oder war der im Kurzzeitforum?): Fernsehn ist immer schlecht, das ist eine der ärgsten Drogen und ein faschistisches Gehirnwaschmittel (.....wieder abreg.....)

(ich bin seit über 26 Jahren weg von dem Zeug und schau mir nichteinmal die Filme oder Sendungen an wo selber ich vorkomm oder wo ich mitgearbeitet hab')

Zum Waffenrecht: Es kursieren ja die witzigesten Gerüchte, so in etwa, dass Messer bis zur Breite eines Handrückens erlaubt seinen u.ä.

In der Tat heisst es aber im österr. WaffG, dass lediglich Messer, die über die Grösse eines Spielzeuges nicht hinausgehen von diversen verboten ausgenommen sind.
Es sind u.A. Spring und Fallmesser verboten (mit Ausnahmen), feststehende (nicht feststellbare!) Messer aber keineswegs. Mit dem Fahrtenmesser am Gürtel darf man also überall umherrennen (von Gesetzes wegen), nicht aber mit einem Feststellmesser.

Aber die britische Situation ist wirklich kurios. Da werden die Leut' über Plakate aufgefordert, Messer abzugeben und es weiss fast keiner so recht, was damit alles gemeint ist.
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locksley
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Beitrag von locksley »

@halfmoon
Bei festsehenden Klingen gibt es keine Beschränkung solange das Messer offen getragen wird. Normalerweise darf man alle im freien Verkauf erhältlichen Messer auch bei sich tragen allerdings nur gut sicht bar am Gürtel und mit Schlaufe gesichert.

Es liegt auch immer im Ermessen der Kontrollorgane ob von Dir eine Gefährdung ausgeht oder nicht.

Aber wer benötigt schon im städtischen Bereich ein Messer mit einer Klingenlänge von mehr als fünf bis acht Zentimetern? Mir tuts immer ein Taschenmesser alles andere nur zur Gewandung.
Ein grosser Mann wird weder vor dem Kaiser kriechen, noch einen Wurm zertreten (Benjamin Franklin)

Wenn das Atmen schwieriger waere, haetten wir weniger Zeit um Unsinn zu reden.

Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd (Sprichwort)
PeLu
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Beitrag von PeLu »

Wenns Dir was anhängen wollen...

Naja, aber deshalb gibt es ja diesen Spielzeugzusatz im Paragraphen.
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