Einspruch! Die neuen ATA-Guidelines -hier speziell die "Guideline for ATA Non-Compound Bow Length and Bowstring Length Specifications, ATA/BOW-112-2008- sagen ganz klar, dass die Bogengröße 3" mehr als die zugehörige Sehnenlänge (vgl. hierzu ATA/BOW-107-2008) beträgt. Es wird im Übrigen auch keine Unterscheidung zwischen Recurve und Langbogen vorgenommen, die ATA unterscheidet nur Compound und Non-Compound. Eine Sehne ist für den Verkauf mit der zugehörigen Bogenlänge zu kennzeichnen, nicht mit der Länge der Sehne selbst. Man kauft also keine Sehne mit der Länge X, sondern eine für die Bogengröße Y. Das klappt, wenn sich alle an die Normen halten...Heidjer hat geschrieben:Nach den alten AMO Regeln wird die Länge eines Bogens über die Sehnenlänge bestimmt, und nach meinen Wissen hält sich die Firma Ragim bei allen Angaben an die AMO Regeln.
Somit ist die Bogenlänge eines Recurvebogens Sehnenlänge auf Standhöhe plus 4 Zoll, (bei Langbögen plus 3 Zoll). Wenn Du einen 62" Bogen hast brauchst Du eine 58" lange Sehne. [...]
Bei dem Rest (hier nicht zitiert) stimmt ich Dir allerdings voll zu, gerade, was die Toleranzen insbesondere kommerzieller Fertigsehnen angeht.
