mal wieder Waffenrecht

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Squid (✝)
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Squid (✝) »

*kicher*
Ich hatte ja auch schon rumgenöhlt und mich über vorschnelle Reaktionen aufgeregt...
Ich meine auch, dass man unter Erwachsenen durchaus mit Spitzen und Übersteigerungen arbeiten darf, ohne dass das zu pubertärem Gezicke führt.
Aber manchmal ist man eben mies drauf und muss den Frust absondern bzw. ist selber nicht frustrationstolerant.
Meist sieht das am nächsten Tag ganz anders aus....
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 20.12.2012, 09:23, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
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Mike W.
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Mike W. »

@Rizzar

Wenn du direkt unter meinen Beitrag einen Bezug auf die letzen Post's schreibst.......!?
Ist jetzt auch Banane- ich hab's zur Kenntnis genommen.

Zum Gefährdungsausschluß: Ich hatte eine Waffensachkundeprüfung, bin Schießleiter und im Besitz einer Lizenz, die mich berechtigt auch Kinder und Jugendliche zu trainieren. Bei jeder dieser Prüfungen kam zwangsläufig die Frage, was in dieser Hinsicht im WaffG steht. Uns wurde erklärt, das auszuschließen sei, das ein Geschoß das Gelände verläßt.
Ich habe auf die Richtigkeit meiner Schulungen vertraut. ( wie wohl jeder Andere auch)
Wenn du weiter vorn nachliest siehst du auch das man nicht nur mich so (des-) informiert(?) hat.

Da fällt mir ein, das WaffG regelt doch nicht zufällig die Kriterien für Schießstände und Schießstätten?

Friede sei mit dir! :)
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Rizzar
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Rizzar »

Ist vermutlich dadurch entstanden, dass ich mir etwas länger Zeit für das Verfassen des Posts gelassen habe.
Gerade wenn es ums rechtliche geht bin ich sehr penibel, man kann sich zu schnell in die Nesseln setzen.
Beim Absenden habe ich deinen Post zur Kenntnis genommen und es überhaupt nicht für möglich gehalten, dass du das als Bezug werten könntest (Inhaltlich war ja wie gesagt kein Konflikt) und gesendet.
Werde in Zukunft darauf achten soche Missverständnisse auszuschließen.


Das mit dem Waffengesetz ist auch so eine Sache. Seit der traurigen Häufung von Amokläufen gab es wirklich stetig Änderungen und es ist sehr schwer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Selbst für jemanden, der mit rechtlicher Grundlagenarbeit vertraut ist, ist das Waffengesetz und dessen Zusammenhänge relativ kompliziert. Daher ist bei "Exoten" wie Armbrüsten die Konfliktwahrscheinlichkeit mit Ordnungshütern auch relativ hoch.

Man darf meiner Meinung nach also nur dem Vertrauen, was schwarz und weiss im Gesetz (in der aktuell gültigen Fassung) gedruckt ist.
Daher gebe ich bei sowas die Quellen an und frage auch danach bei betreffenden Äußerungen.


Mit Schießstandordnungen habe ich mich nie recht beschäftigt, beruflich war das für mich nie interessant.
Ist vermutlich Verbandsabhängig, das WaffG bezieht sich nur sporadisch mit der Betriebserlaubnis solcher.
Kann also auch Landesspezifisch sein.
Wie gesagt, hab es einfach nicht gefunden.
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Mike W.
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Mike W. »

Hab da was in der Richtung gefunden.

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__12.html
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doubleD
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von doubleD »

Also .. nach einigem Überlegen..

Ein Pfeil / Bolzen / Kugel von einem Bogen / Armbrust / Zwille / Schleuder / oder der blosen Hand verschossen ist eher mit einem Golf- / Tennisball zu vergleichen als mit einem auf welche Art auch Immer durch einen Lauf verschossenes Projektil...
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Rizzar
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Rizzar »

Also,ich habe mal deinen Link durchgesehen, bin da aber auch nicht wirklich fündig geworden.

Geht halt auch nur Ansatzweise um Schießstätten/Schießplätze. (Details werden vermutlich in der jeweiligen Verbandsordnung z.b. des DSB festgelegt sein, mangels Bedarf meinerseits werde ich mich allerdings dort definitiv nicht durcharbeitensiehe Nachtrag)
Soweit ist das relevant wenn man einen Schießstand (insbesondere gewerblich) betreiben möchte.

Bin, da bis jetzt noch keine definitive Regelung dazu aufgetaucht ist, immer noch der Ansicht, dass es wie mit dem Bogenschießen (und jeder anderen Tätigkeit) ist.
Gefährdung anderer ausschließen, wenn man das nicht befolgt und Personenschaden anrichtet ist man bei §229 StGB Fahrlässiger Körperverletzung aufwärts und muss die Konsequenzen tragen.
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Rizzar
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Rizzar »

Nachtrag:
Peinlich, denn eigentlich hatte ich das vor ein paar Tagen schon recherchiert und es dann wieder vergessen.
Grippe, stehe gerade etwas neben mir...
Schießstandrichtlinien des BMI über den Internetauftritt des DSB

Hier im Auszug als Beispiel
1.2.2 Grundsatz der Sicherheit
Ein Schießstand muss so errichtet und betrieben werden, dass bei ordnungsgemäßem Zustand und ordnungsgemäßer
Abwicklung des Schießbetriebes sowohl nach innen, das heißt für die am Schießen beteiligten Personen, als auch nach
außen, das heißt für die Umgebung bzw. die Nachbarschaft, Gefahren nach den bisherigen Erkenntnissen ausgeschlossen werden können.

Weiterhin gibt es noch ein Kapitel bür Armbrustschießanlagen der sowohl Feldarmbrust als auch Hocharmbrust (wie früher häufiger üblich bei vielen Schützenvereinen) detailiert behandelt.
Dieses behandelt daher den Aufbau einer legitimen Schießanlage für das Armbrustschießen (im Grunde genommen laut Anzeiger einer Bogenschießanlage sehr ähnlich).

Inwieweit das für den Hobbyschützen und seine Zielscheibe im Garten natürlich praktikabel ist, ist eine ganz andere Geschichte.

Gruß Rizzar
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Mike W.
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Mike W. »

Gute Besserung! :) :D
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Phönix »

Sooo vielen dank an Alle. Ich hab mir ne Pistolenarmbrust mit Kugelfunktion zugelegt (alles recht simpel) und werde diese Bauart verwenden ^^. Da dieses Gerät frei erwerblich ist gehe ich mal von aus, daß ich da keine Schweirigkeiten bekommen sollte.
Nochmals thx an Alle....
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