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Verfasst: 23.11.2004, 11:49
von horsebow
@Uli:

Die Idee ist sicher, daß man
a) keinen Organismus dem natürlichen Kreislauf entnimmt, d.h. z.B. den Aasfressern entzieht und
b) "wenn das jeder täte", Tiere und Pflanzen wirklich in ihrem Bestand gefährden würde (natürlich wird wegen eines Eichhörnchens nicht gleich das Ökosystem zusammenbrechen).

Darüberhinaus ist es halt müßig, über den Sinn und Unsinn zu diskutieren, es ist in Deutschland geltendes Recht, an das sich alle halten müssen. Wenn diese Fragen sinnvoll und sachlich und unideologisch gelöst wären, wäre im Natur- und Jagdrecht einiges besser...

Gruß, horsebow

natürlicher Kreislauf

Verfasst: 23.11.2004, 12:05
von Helmut Kindinger
@horsebow
Netter Ansatz, aber gleub mir, darum (natürlicher Kreislauf und Futter für Aasfresser etc.) hat sich der Gestzgeber damals bestimmt nicht geschert!!!
(Das ist zu modern ;-) )

Grund ist alleine (oder zumindest vorwiegend), dass man der Wilderei einen Riegel vorschieben wollte.

Gruß
Schredder

Verfasst: 23.11.2004, 12:30
von horsebow
@Schredder: So hat man's mir zumindest in der Jägerausbildung erklärt. Wie gesagt, "Wilderei" bezieht sich schließlich "nur" auf Wild und nicht auf alle anderen geschützten Arten.

Gruß, horsebow

Verfasst: 23.11.2004, 14:27
von Archiv
Hallo zusammen,

es wird vielleicht einige verwundern, aber auch ich finde die Gesetzeslage durchaus sinnvoll. Es tauchen z.B. bei ebay und auf PowWows zunehmend Teile von geschützten Tieren auf. Z.T. werden die zu enormen Preisen gehandelt, was natürlich eine Straftat darstellt. Ich gehe davon aus, daß nahezu 100% der angebotenen Tierteile von der Straße stammen. Ich halte das auch für eine sinnvolle Verwendung des sinnlos gestorbenen Tieres:

NUR: wenn jetzt jemand die Preise für einen Bussardflügel eine Kralle und einen Stoß addiert und dabei locker über 100 Euro kommt, ist die Versuchung doch enorm hoch, sich so ein Tier anders zu beschaffen.

Bei der Straßenbahnmeisterei wird über jedes tote Tier genau Buch geführt. Bin gespannt, ob es ihnen erlaubt ist, Tiere zu Weiterverwertung abzugeben. (und ich bin gespannt, ob es Dein Magen mitmacht in dem Kadaverkontainer zu wühlen :D )

liebe Grüße benzi

Halten auf der Autobahn ohn Not

Verfasst: 23.11.2004, 15:08
von Trebron
@ all,

Halten auf der Autobahn ohne Not kostet je nach Situation zwischen 30,-- und 60,-.€
abgesehen von der Eigen- und Fremdgefährdung
[H2]§ 18 STVO[/H2]

nicht klugsch.... wollende Grüße;-)

Trebron

RE: Halten auf der Autobahn ohn Not

Verfasst: 23.11.2004, 15:18
von Markus
Original geschrieben von Trebron

@ all,

Halten auf der Autobahn ohne Not kostet je nach Situation zwischen 30,-- und 60,-.€
abgesehen von der Eigen- und Fremdgefährdung
[H2]§ 18 STVO[/H2]
Hm - da wäre jetzt gegenzurechnen, was ein Satz Federn eines Bussards o.ä. kostet. Ab 61,- Euro mach ich Gewinn :D 8-|

RE: RE: Halten auf der Autobahn ohn Not

Verfasst: 23.11.2004, 15:24
von Trebron
Original geschrieben von Markus
Original geschrieben von Trebron

@ all,

Halten auf der Autobahn ohne Not kostet je nach Situation zwischen 30,-- und 60,-.€
abgesehen von der Eigen- und Fremdgefährdung
[H2]§ 18 STVO[/H2]
Hm - da wäre jetzt gegenzurechnen, was ein Satz Federn eines Bussards o.ä. kostet. Ab 61,- Euro mach ich Gewinn :D 8-|

Hi Markus,

haste Deinen eigenen Spruch vergessen :o
das letzte Hemd hat wirklich keine Taschen:D :D :D
Trebron;-)

Verfasst: 24.11.2004, 08:57
von carpenter
Tote Tiere die dem Jagdrecht unterliegen, wie z.B. Fuchs, Steinmarder etc. darf der Jagdausübende mitnehmen (nur in seinem Revier!, Revier Autobahn ???). Andere Wildarten nicht.
Ein Bussard der z.B. tot an der Strassenseite liegt, kann ggf. mit polizeilicher Bestätigung mitgenommen werden und z.B. ausgestopft werden.
Wichtig ist, das man auf jedem Fall ein amtliches Dokument darüber hat, das der Bussard nicht anderweitig ums leben kam.
Der Papierkram diesbezüglich sollen enorm aufwendig sein. Wie schon gesagt: Es soll der Wilderei einen Riegel vorschieben.

Carpenter

Verfasst: 24.11.2004, 10:54
von horsebow
Auch ein Bussard unterliegt dem Jagdrecht!
Deshalb funktioniert folgende Methode häufig problemlos: Den Bussard (Nicht an der Autobahn - halten ohne Not verboten - sondern an der Landstraße) an einen sichereren Platz im Staatsforst/Revier verbringen, wo nicht die Gefahr besteht, daß er weiter plattgefahren wird (z.B. vom Straßenrand in den Graben oder in den Schatten des nächsten Gebüschs). Das ist noch keine Wilderei! Zum zuständigen Forstamt/Jäger gehen und um eine Bescheinigung bitten, daß der besagte Bussard aus dem besagten Staatsforst/Revier stammt und durch Verkehrsunfall ums Leben kam. Dann den Bussard holen und ggf. verwerten (ausstopfen beim Präparator geht ohne eine solche Bescheinigung nicht.)
Ich habe so ein Papier vom freundlichen Förster in Homburg/Saar vor ungefähr 15 Jahren ohne Bürokratie und umsonst bekommen. Der Bussard hängt jetzt ausgestopft bei mir an der Wand.

Und auch das will ich einmal loswerden:
Gesetz hin, Naturschutz her - es ist ein Jammer, wieviele wunderschöne Kreaturen mit Federn oder Pelz jedes Jahr am Straßenrand bis zur Unkenntlichkeit sinnlos zermahlen werden!

Gruß, horsebow

Verfasst: 02.04.2005, 16:33
von Jagdführer Mayer
Hi Leute ! neophyte:o

"Ich geh jetzt unter die Trapperzwinkern Also, ich hab heute auf der Autobahn ein totes Eichhörnchen mitgenommen.
Habe jetzt das Fell abgezogen, mit Wasserv gewaschen und aufgespannt.
Frage: Muß ich den Schwanz umdrehen, so daß die Haut außen liegt?"

:-) :-) Du gehst nicht nur unter die Trapper sondern auch unter die Wilderer (und beim Eichhörnchen verletzt du das Naturschutzrecht) aber ich denke solange es bei Mardern, Eichhörnchen, Iltis, usw. bleibt müßte es eigentlich keine Probleme geben, ich hatte zumind. noch keine 8-) Auspassen solltest du nur bei Vögeln, da kann es Ärger geben. Wie hier schon gesagt, so unterliegt der Mäusebussard z.B. dem Jagdrecht (ist allerdings ganzjährig geschont) und da wäre es glaube ich nicht ganz so heftig wie wenn du z.B eine Eule aufklaubst !...

Also ich habe dieses Jahr 3 Monate in Kanada getrappt. Vom Biber über Kojote bis zum Eichhörnchen.
Eichhörnchen ziehst du ab (das Waschen kannst dir sparen), schabst vorsichtig das Fett und Fleisch von der Fleischseite und schiebst sie auf ein Brett (nicht zu sehr spannen!), Haut nach außen (Haare nach innen), Schwanz komplett aufschneiden. Nicht zu schnell (also zu nah an Hitzequelle) aber auch nicht zu langsam (feucht+kalt so daß es schimmeln könnte) trocknen.