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Verfasst: 03.10.2006, 10:39
von Karl-Heinz
Dafür brauch ich aber dringend neue Pfeile;)
Nö mach es doch einfach wie w.munny riesige 4 fach Drallbefiederung, geht auch 170 m weit :-(

Wenn Du doch bauen möchtest würde ich den FOG in die Mitte legen und lange flache Federn verwenden.

K-H

Verfasst: 03.10.2006, 15:10
von W.Munny
Was heißt denn hier riesig???

Sind gerade mal 5,5"lang und 3/4"hoch :-)

4-fach und das Ganze mit Drall braucht's einfach bei meinem Ablass ;-)

...dafür wiegt die Spitze nur 100grs :)

...aber 500m komm ich damit nicht. :-( Vielleicht sollte ich doch noch mal zum Basteln in den Schuppen. Na ja, ist ja noch ein wenig Zeit.

Verfasst: 04.10.2006, 18:17
von Steini
So, war heute morgen bei KH zum schiessen durchs Damions Chrony. Wir haben "beschlossen" das Turnier zu organisieren. Den Veranstaltungsort haben wir, Verpflegungs- und Aufwärmstände auch. Jetzt stehen ein paar Behördengänge an und dann gibts ne'n Termin.

@KH
Der Flyer ist fertig...
:D

Steini

500 m

Verfasst: 04.10.2006, 20:49
von 1pitty
na ja wenns mehr nicht ist wie bringe ich meinen hund dazu die pfeile 500 m weit zum ziel zu bringen ohne darauf rumzukauen? :D

Verfasst: 05.10.2006, 10:05
von Karl-Heinz
Ich werd jetzt gleich zum Ortnungsamt und Polizei dackeln und versuchen nicht auszuflippen wen das Wort "ah Flitzebogen" oder "waffe" fällt mal sehen.

K-H

Verfasst: 05.10.2006, 10:38
von mbf
Dann wappne Dich am besten mit dem Waffengesetz. Besonderen Wert dabei auf §2 Absatz 4 legen.
(4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.
Dort steht dann:
Abschnitt 3:
Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen
Unterabschnitt 1:
Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen
Unterwassersportgeräte, bei denen zum Antrieb der Geschosse keine Munition verwendet
wird (Harpunengeräte).
Unterabschnitt 2:
Vom Gesetz ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt
sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine
Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird, es sei denn,
- sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden,
dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule (J) steigt oder
- sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1
Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.
2.
Schusswaffen und tragbare Gegenstände im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1
Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2, bei denen feste Körper durch Muskelkraft angetrieben
werden, es sei denn,
- deren durch Muskelkraft eingebrachte Antriebsenergie kann durch eine
Sperrvorrichtung gespeichert werden (z. B. Druckluft- und
Federdruckwaffen, Armbrüste) oder
- sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1
Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.
Wie sich "offensichtlich" aus mehreren doppelten Verneinungen ergibt, fällt der Bogen nicht unters WaffG, da er zwar durch Muskelkraft eingebrachte Energie speichert, diese aber nicht durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann.

Der Bogen ist keine Armbrust (nur der Vollständigkeit halber, aber eben ein wichtiger Punkt in der Argumentation).

Verfasst: 05.10.2006, 15:12
von merdman2
Ich würde auf das wort "Flitzebogen" hoffen. Damit verniedlichen die die Dinge und die sache wird einfacher.

Als Anschauungsmaterial noch irgend nen schönen 25# mit ein paar hübschen Pfeilen und die Begeisterung ist da :-)

Markus

Verfasst: 05.10.2006, 15:22
von Karl-Heinz
@ mbf

Super... hat die Menschen auf der Kreispolizeibehörde geplättet. Is durch...

@ merdman

Britt hat die Sache schön erklärt "Wir schießen nur auf einen Lappen"

Gruß

K-H

Verfasst: 05.10.2006, 15:51
von zeckezuechter
Und kein Polizist hat dahinter eine rassistische Äußerung erkannt?
Respekt!!!
:D :D :D :D

Verfasst: 05.10.2006, 18:06
von Karl-Heinz
@ Zecke

Tja der Lappe an sich schein hier nicht viel gehör zu haben. So jetzt aber.......
Ich weis Du hast von nix ne Ahnung haste auch hier wieder gezeigt, die richtige Wortmeldung wäre gewesen:

Boh toll ich und meine Frau kommen auch!

Ausserdem wird der Lappen nichts mehr merken, wir hängen ihn ja vorher auf. :D

Gruß

K-H

P.S. Und wehe Ihr kommt nicht :bussi

Aufgehängte Lappen???

Verfasst: 05.10.2006, 20:44
von lazy-dog
egal,wir kommen trotzdem! (oder gerade deshalb?).Außerdem werde ich wahrscheinlich noch einen Kumpel mitbringen,der sich heute seinen ersten Bogen gekauft hat und total "infiziert" ist.
Gruß Andreas :D

Verfasst: 06.10.2006, 10:31
von Steini
Klasse, auf so viel positive Resonanz hatten wir gehofft!!

Ich fang dann schon mal an die Schießzettel zu drucken.
Hmmm, wieviel brauchen wir denn wohl??
:D :D :D


Steini

Verfasst: 06.10.2006, 12:20
von Nullman
Moin
Ich hatte ja schon gegenüber mein generelles Interesse mitgeteilt. Also bitte ein,zwei Zettel mehr machen!

Gruss

Nulli

Verfasst: 06.10.2006, 13:03
von zeckezuechter
K-H,

auch wenn du mir jetzt die Freundschaft kündigst, bei uns wird das nix!!
:-( :-(

Interesse

Verfasst: 06.10.2006, 15:04
von Hagen von K
Hi Leute,

Interesse hätt ich auch, zumal Kürten nicht so weit von mir weg liegt.
Ich müsste mir allerdings noch 'nen stärkeren Stecken schnitzen, weil mein jetziger Bogen nicht über 120m schießt. :tool

Wieviel Zeit hab' ich denn noch?

P.S. Die Sache mit dem Lappen ist ja politisch nicht ganz korrekt, sollte man nicht besser Tuch sagen? Es könnte ja jemand Anstoß nehmen... :D :D :D

Gruß

Hagen