Waffenrecht zu Messern

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shokunin
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von shokunin »

@Corto
eben...! ;D ;D ;D

@mandos

Es geht ja nicht darum, ob ich mir 'nen Wurfstern bastle und im "Ninja-Zimmer" an die Wand hänge. Es geht darum, wo unsere Gesellschaft die Grenze zieht zwischen Freiheit des Einzelnen sich aus zu leben, und seiner Verantwortung Anderen gegenüber sie dadurch nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
Darum haben wir Verkehrsregeln, Lärmschutz usw... und auch Waffenrecht.

Und selbstverständlich lassen sich Gesetze auch ändern, wenn sich die Natur unserer Gesellschaft ändert...

Momentan ist das Gesetz aber eben so und ich halte es so momentan auch für sinnvoll.

In einer zivilsierteren Gesellschaft könnte man freigibiger mit potentiell gefährlichen Dingen umgehen, oder sie komplett aufgeben... das liegt dann im Ermessen dieser zukünftigen Gesellschaft.
Für hier und jetz gilt eben, dass im Normalfall keiner ein Recht hat mit der Waffe umher zu laufen.
Findest Du das übertrieben?

Klar, jeder der 4000 Euro in der Tasche hat, und keine groben Vorstrafen, kann seinen Jagdschein machen und HURRA! das Waffern-Eldorado steht ihm offen...
Und jeder Tankwart (oder Goldschmied) kann sagen er fühlt sich nicht sicher ohne Waffe und so weiter und bla bla... Ja, Schusswaffen sind zu bekommen wenn man sie will.
Das hat aber nix mit Nanchuks und Wurfstern in den Händen von Teenagern im Bierzelt zu tun.
Darum geht es doch primär... um junge Männer, derern Testosteronspiegel sich noch nicht so recht eingependelt hat... und dann möglichst noch unter Alkohol...
Reicht es nicht, dass die in dem Zustand ins Auto steigen "dürfen"... muss man noch den Freibrief zum Führen von Schlagwaffen und Wurfgeschossen dreingeben...?

Und es geht eben immer ums Führen...

Es muss einfach jeder wissen, dass man solche Gegenstände normal eben nicht mit sich führt.
Auch der Gesetzgeber kümmert sich kaum darum, was sich der Einzelne daheim an die Wand hängt, es sei denn er hat Grund diesen Einzelnen daheim von der Exekutive besuchen zu lassen.
Und dann ist eben offenbar schon irgendwas vorgefallen was Fragen auch im Bezug auf die Eignung zum Waffenbesitz aufwirft, oder?
Es geht nicht darum, was der Einzelne im Privaten macht... das interessiert keine Sau, wenn der damit nicht irgendwie die Allgemeinheit berührt. Da lastet aber eben die Verantwortung auf dem Besitzer... auch wenn der Sohnemann es dann von der Wand nimmt und im Schulhof damit jemanden verletzt.
Im Normalfall kümmert der Besitz von Waffen doch kein Schwein - nur das Führen und evtl ob Zugriff und Misbrauch durch z.B. unpassende Dritte möglich ist - und für mich passt das auch absolut so.

Hierzulande sind reichlich Waffen im Umlauf und es passiert eigentlich sehr wenig. Ein Grund ist, dass kaum einer die Notwendigkeit sieht auf öffentlicher Strasse bewaffnet umher zu laufen, weil es eben nicht die "Kultur" ist hier.
Der andere ist, dass die die es tun wissen, sie haben das Gesetzt NICHT auf ihrer Seite und sie sind verantwortlich wenn was passiert.

Da könnten wir uns dann auch nochmal unterhalten... über Rechte haben wollen und dann auch entsprechend die Verantwortung tragen wollen...

Gruss,
Mark
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locksley
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Re: Waffenrecht zu Messern

Beitrag von locksley »

Da jetzt hier um hundertdrölften Mal alles gesagt wurde, kann hier zu. Diese Diskussionen rund ums Wafenrecht in Deutschland führen doch zu nichts. Locksley.
Ein grosser Mann wird weder vor dem Kaiser kriechen, noch einen Wurm zertreten (Benjamin Franklin)

Wenn das Atmen schwieriger waere, haetten wir weniger Zeit um Unsinn zu reden.

Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd (Sprichwort)
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