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Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 08.02.2014, 11:13
von Wilfrid (✝)
Da man so ein schweres Teil sowieso nur zum Angeln etc. mitnimmt, erübrigt sich die Frage eigentlich.
Und ob man das jetzt unbedingt auf den ersten Blick so als Messer anspricht????
Dann trägst Du das Möbel ja auch nicht unbedingt am Gürtel, weil zu unpraktisch.
Wenn Du zum Aneln gehst, ist nahezu jedes Messer erlaubt, das beim Angeln seinen Zweck erfüllt, also SCHARF, schwer und ausreichend lang ist. DAs trägt man dann im Ruksack, den man im verschlossenen Auto hat, weil am Gürtel ist das nur hinderlich.
Beim Roven siehts anders aus, da hat Mad ja seine Erfahrung gemacht, dumm gelaufen. Aber selbst hier , -spitz, kräftig,lang und schwer zum freischneiden-, sagt Dir beim Roven keiner was. Sowas sollte man dann allerdings auch nicht immer im Auto haben...
Aber das Teil, was auch immer man damit machen kann, darfste inner Tasche überall mit hinnehmen.
Ob das praktisch ist? eigentlich nicht, denn Käse oder Bratwurst kannste damit schlecht schneiden, Holzhacken geht auch nicht und Bogenbauen? Mit Anstrengung...
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 08.02.2014, 11:28
von Squid (✝)
Maaannn, das hatten wir doch schon sooo oft:
http://www.fletchers-corner.de/viewtopi ... ht#p378831
Dem Gesetz ist wurscht, ob das Ding eine etws seltsame Frontseite hat. Solange es kein Dolch (durchgehend scharf auf beiden Seiten der Klinge) ist. Bowies haben ja auch auf einigen cm an der Rückseite eine scharfe Kante.
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 08.02.2014, 11:47
von killerkarpfen
Wilfrid hat geschrieben:Da man so ein schweres Teil sowieso nur zum Angeln etc. mitnimmt, erübrigt sich die Frage eigentlich.
Und ob man das jetzt unbedingt auf den ersten Blick so als Messer anspricht????
Dann trägst Du das Möbel ja auch nicht unbedingt am Gürtel, weil zu unpraktisch.
Wenn Du zum Aneln gehst, ist nahezu jedes Messer erlaubt, das beim Angeln seinen Zweck erfüllt, also SCHARF, schwer und ausreichend lang ist. DAs trägt man dann im Ruksack, den man im verschlossenen Auto hat, weil am Gürtel ist das nur hinderlich.
Beim Roven siehts anders aus, da hat Mad ja seine Erfahrung gemacht, dumm gelaufen. Aber selbst hier , -spitz, kräftig,lang und schwer zum freischneiden-, sagt Dir beim Roven keiner was. Sowas sollte man dann allerdings auch nicht immer im Auto haben...
Aber das Teil, was auch immer man damit machen kann, darfste inner Tasche überall mit hinnehmen.
Ob das praktisch ist? eigentlich nicht, denn Käse oder Bratwurst kannste damit schlecht schneiden, Holzhacken geht auch nicht und Bogenbauen? Mit Anstrengung...
Genau!
Doch ich fürchte Du bist nicht der Angler. Mit dieser vernünftigen Handhabung nimmst du den gefangenen Fisch ins Auto und präparierst ihn bei verschlossenen Türen auf dem Rücksitz. Die Liebste wird dich loben.
Beim Roven dasselbe, muss man einen Pfeil aus einem Baumstumpf popeln, nimmt man gleich den Baumstumpf mit. Zu Hause hat man eh die bessere Auswahl an geeignetem Werkzeug.
Auch die Wurst zum grillen kann man zu Hause aufschneiden. auf dem Schaschlikspiess hat man eh noch die Möglichkeit die Wurst mit Gemüse zu verfeinern.
Andersrum denke ich hast du auch Erklärungsnotstand betreffend Dresscode, wenn du in voller Montur, in Outdoorbekleidung und umgehängtem Köcher vor der Disco stehst. Auch wenn Pfeil und Bogen explizit nicht als Waffe gelten!
Nichts ist unmöglich, es ist nur eine Frage der Auslegung und Handhabung.
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 08.02.2014, 12:28
von Roman_Koisser
Es handelt sich hier um eine Mischung aus Klinge und Meißel für verschiedenste Arbeiten. Die dicke Full-Tang-Klinge aus 9Cr18MoV-Premium-Edelstahl hat ein gebürstetes Finish, handkonturierte Micarta-Griffschalen und eine maßangefertigte Kydex-Hülle.
Die Klinge vom Ringed Razel ist 2,9 cm breit und 7,6 cm lang. Das Heft endet mit einem Ring für den kleinen Finger. Dieses Werkzeug kann unter den schwierigsten, rutschigsten Bedingungen benutzt werden ohne dass man Angst haben muss, dass das Messer entgleiten könnte.
Mit den Kydex-Hüllen lässt sich das Razel einfach in der Hosentasche tragen.
Details:
Klingenlänge: 7,60 cm
Klingenstärke: 0,46 cm
Klingenbreite: 2,90 cm
Klingenmaterial: 9Cr18MoV
Grifflänge: 11,4 cm
Griffmaterial: Micarta
Gesamtlänge: 19,0 cm
Gewicht: 156 g
Scheide: Kydex
Sollte eigendlich alles sagen.
Lg
Roman
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 12.02.2014, 14:46
von corto
Klingenbreite: 2,90 cm
das sollte ungefährlich sein. bevor man die scharf hat, ist man verhungert

Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 12.02.2014, 15:13
von Ravenheart
Ich hätte keine Bedenken, mit dem Ding (am Gürtel!) durch die Gegend zu laufen.
Rabe
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 12.02.2014, 15:20
von Felsenbirne
Ravenheart hat geschrieben:Ich hätte keine Bedenken, mit dem Ding (am Gürtel!) durch die Gegend zu laufen.
Rabe
Ich auch nicht! Sieht aber Scheisse aus.
Sorry, das musste sein. Irgendwie versteh ich das Ganze sowieso nicht. Ein Forstarbeiter rennt doch auch nicht mit seinem Werkzeug (Kettensäge) zum Einkaufen. Warum trägt man das Messer nicht einfach dort wo man es benutzen will (Wald)?
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 12.02.2014, 15:51
von corto
birne ich kann dir nur raten das nicht näher zu hinterfragen.. siehe Diskussionen um Messer aller Art.
irgendwann kommt jemand und fragt ob man nicht lang und hart genug im Batsch gespielt hat, und dann gehts los... dann werden selbstverteidigungssituationen beschworen und und und.
Am ende sind alle die verstehen können das manche spaß an Blankwaffen haben ruhig, und es streiten sich nur noch die die auch das schweizer messer verbieten wollen und die die keine klöten haben aber klingen dafür mitführen.
das war die kurzfassung
ich bin ruhig, denn ich kanns verstehen - ich hatte früher auch derbe spaß an Messern je größer desto besser. gleiches gilt für luftpistolen etc pipapo. seit ich alt genug bin ist das irgendwie weg, aber wenns noch so wäre würde ich mich auch nicht dafür schämen.
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 12.02.2014, 16:05
von MoeM
corto hat geschrieben:
das war die kurzfassung
Perfekt den Kern getroffen- 1mit*
Wobei es schon öfter auch "Alltagssituationen" gibt in denen ein Messer ein sehr nütliches Werkzeug ist....
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 12.02.2014, 16:33
von shokunin
Ich hab' auch Spass an Blankwaffen, ich trag' sie aber nicht grundlos spazieren...
Corto's Beitrag ist meiner Ansicht nach völlig überzogen.
Man wird gerade hier im Forum wohl niemanden finden der sich am Tragen eines Messers per se stört oder ein Verbot von Schweizer Messern fordern würde.
Die Diskussionen fangen immer nur dann an, wenn jemand meint er brauche ein Messer zur Selbstverteidigung.
Und da hört bei vielen eben der Spass auf.
Ich habe selbst fast immer ein Messer dabei. Was ich aber eben z.B. nicht tue ist ein stehendes Messer in der Stadt beim Einkauf o.Ä. spazieren zu tragen. Es ist einfach nicht zu erwarten, dass eine Notwendigkeit dafür auftritt.
Da stimme ich mit Felsenbirne überein.
Und jeder der meint er brauche in unserem Land ein Messer um sich vor seinen gefährlichen Mitbürgern zu schützen...
...der soll mal lang und hart in den Spiegel schauen.
Gruss,
Mark
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 12.02.2014, 16:34
von Ravenheart
...leider kenne ich Leute, die " lang und hart in den Spiegel schauen" und dann denken:
"Boah, wat geil!"
Rabe
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 12.02.2014, 18:51
von Felsenbirne
@Corto
irgendwie versteh ich nicht was Du mir damit sagen wolltest

(Ist nicht Ironísch gemeint!)
Ich pers. trage beim Roven etc. auch ein Messer und finde Messer, besonders selbstgebaute auch geil.
Nur alles zu seiner Zeit an seinem Platz.
Zur Selbstverteidigung finde ich Messer scheiße. Ich würde da eher Schußwaffen empfehlen.
Macht auch mehr her
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 12.02.2014, 19:59
von Faenwulf
Schusswaffen? Pf!

(Quelle: themetapicture.com)
Mal ernsthaft: Sehe bei dem Messer auch weniger Probleme. Würde es aber auch nur dann tragen, wenn ich es benutzen will, einfach weil es so speziell ist. Trage ja auch den ganzen Tag ein Taschenmesser herum, aber eben nur etwas ganz simples (billiges, nachgemachtes Laguiole), einfach weil es praktisch ist. Ich sage da nur im Restaurant Spanferkel mit Buttermesser schneiden....zack, Taschenmesser raus.
Im Büro Briefe öffnen wenn der Brieföffner verschwunden ist. Zack, Taschenmesser raus.
Packete öffnen, wenn man die Schere nicht findet. Zack, Taschenmesser raus.
Und so weiter.
Zur Selbstverteidigung taugt das dingens aber nicht. Und wenn man von Messerkampf keine Ahnung hat, am besten eh stecken lassen. Das geht nur in die Hose.
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 12.02.2014, 20:12
von Ravenheart
hm..., schönes Bild:
aber was soll mir das sagen??
Rabe
Re: Rechtliche Bewertung des Messers
Verfasst: 12.02.2014, 20:19
von Faenwulf
Das du einen Adblocker brauchst.
Edit:
Mal in Groß eingebaut. Wollte ja eigentlich Bandbreite sparen.