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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 27.02.2008, 11:28
von Alzwolf
Sixt Buam, jetza hob i an Grund, mia a Bichs'n zua z'legen.
Do ko i allwei mei Messa mitnema.
Servus
Hubert
Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 27.02.2008, 18:19
von kra
Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 27.02.2008, 20:56
von Lord Bane
Oho.....nun mal ganz langsam...
Man kann wirklich nie so dumm denken, wie es kommt...
Auf dem Weg(kein Stadtzentrum, kaum Leute aufm Weg) zum Roven sahen wir (meine Freundin und ich) ein Polizeiwagen vorbei fahren und dachten uns nichts bei. Nach 2 Minuten kamen die an uns nochmal vorbei gefahren und hielten. Ist zwar schon einige Zeit her, aber erklärt mal nen Polizisten, was Roven ist und warum man keine Zielscheibe bei sich hat. Jedenfalls war der Typ relativ nett und "warnte" uns vor Baum- und Wildbeschuss sowie Mecker von älteren Leuten, weil sie uns das Zeug dann konfiszieren müssten...danach sind die wieder weg gefahren.
Ich möchte nicht wissen, was das nun wird mit dem Messerverbot...
Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 27.02.2008, 21:15
von Schattenwolf
etwas ist hier fast gänzlich unter gegangen. die gesetzes änderung beinhaltet auch ein führungsverbot von hieb und stich waffen.
sprich axt, schwert, stock etc. - wird spannend wie der transport zum und vom gerechtfertigtem einsatzort geregelt wird.
abgesehen davon bin ich ken ranzen träger....wie krieg ich mein messer quer durch die stadt zum roven und wieder zurück?
ein neuer industriezweig ist geboren...hersteller für gürtelsafes für messer etc aller art und größe.

Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 28.02.2008, 07:27
von MOSH_Wien
... Die Industrie wird sicherlich darauf reagieren. wenn 20 cm verboten werden wird der Absatz von 19,9 cm Klingen rasant ansteigen... *rofl*
Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 28.02.2008, 10:17
von djingis
ravenheart hat geschrieben:
noor dat dat kloor is, hm?

bergwurz an deichr...
is kloor, ne.....host mi, i di scho....

...wenigstens ein paar lustigkeiten zum ernsten thema....

Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 28.02.2008, 11:08
von duxallamanorum
Wenn ich mir ein großes Kochmesser mit einer Klingenlänge von 25 cm
kaufen will, so soll nach den geplanten Durchführungsverordnungen vom
Messerverkäufer verlangt werden, daß er mir das Messer in eine feste
Folie einschweißt, die ich dann erst zuhause entfernen darf.
Also dürften wir mit unseren Messern roven gehen, solange diese fest
eingeschweißt in einer Folie sind.

Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 28.02.2008, 14:07
von Waldundwiesenzwerg
Vielleicht könnte mir mal jemand erklären, was mit Roving gemeint ist? Im Zusammenhang mit Bogensport hab ich das nämlich noch nie gehört.
On-Topic:
In der vorhin verlinkten .pdf-Datei der Firma Haller Stahlwaren steht drin, ich zitiere:
Ein berechtiges Interesse liegt (...) vor, wenn (...) Beruf(...), Brauchtum(...), Sport, (...) allgemein anerkannter Zweck (...)
Klartext:
Die Änderung bezieht sich nur auf das Tragen in der Öffentlichkeit.
Praktisch gesehen: Messer, die unter das Verbot fallen, dürfen geführt werden. Man muss nur einen Grund angeben können. U.U. reicht hier schon der Hinweis auf das Hobby Messersammeln. [Anmerkung: Jetzt kommts!] In jedem Falle bleibt das Führen beim Wandern, zum Picknick, Campen oder ähnlichen Freizeitbeschäftigungen nach wie vor erlaubt.
Leicht gekürzt u. abgeändert. Bin halt ein fauler Hund.
Die Frage ist jetzt, wieviel Ahnung hat diese Firma von der Rechtslage? Wenn das nun alles nicht stimmt? Schwammig genug ist der Gesetzesentwurf ja formuliert.
Beste Grüße, Waldundwiesenzwerg
Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 28.02.2008, 14:27
von Squid (✝)
Guckstu Fle-Co Lexikon:
Roving, das: Schießen im Gelände auf natürliche Ziele (Baumstümpfe, Farnbüschel, Blätter, Pilze etc., (natürlich NICHT auf intakte Bäume oder Lebewesen!). Am besten zu mehreren, wer einem Ziel am nächsten kommt, bestimmt das folgende Ziel. Unterhaltsam, trainiert das instinktive Einschätzen der Entfernung und das Schießen aus unterschiedlichen Standpositionen.
Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 28.02.2008, 18:43
von Lord Bane
Geil ist die Roving-Variante, wie beim Bocha zu schießen...auf nen geworfenes taschentuchpaket zum Beispiel...ist auch witzig.
Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 28.02.2008, 18:59
von Squid (✝)
Genau, Pilze sind nämlich auch Lebewesen. Der Lexikoneintrag ist seeehr verwerflich!

Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 28.02.2008, 20:53
von sundance
@waldundwiesenwutz: Danke für die Anmerkung.
Steht also alles drin, was man so braucht.
Es betrifft nur das Tragen in der Öffentlichkeit und auch da ist es möglich, wenn Brauchtum oder allgemein anerkannter Zweck.
Jetzt müssen wir nur noch dafür sorgen, dass das Rausschneiden von Pfeilen mit Einhand- oder 12cm-übersteig Messern allgemein anerkannt wird, und schon haben wir kein Problem mehr.
Der Wille, der hinter der Vorschrift steht, war vermutlich, eine Handhabe gegenüber killerspielgestörten Klingenschwingerkids zu haben, die zu finsterer Stunde ihr unwesen in Innenstädten treiben, bevor sie die Dinger zu Zwecken benutzen, die wenig mit Brauchtum zu tun haben.
Die Formulierung des Gesetzes und die Auslegungsmöglichkeiten sind natürlich nicht besonders glücklich.
"Ey Alder guggst du, bei uns iss Leute aufschlitzen voll krasses Brauchtum"
Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 28.02.2008, 21:49
von Niels
Eigentlich wollte ich dieses Thema für mich abschließen. Aber noch eine kurze Anmerkung: Was waldundwiesenwutz da postete, ist nicht etwa ein Gesetzestext auf den man sich berufen könnte, sondern lediglich die Meinung eines Unternehmens, wie man das, was gesetzlich mit ganzer heißer Nadel geregelt (bzw. gestümpert) werden wird, auslegen könnte. Das sollte schon auch so wahrgenommen werden. Da den Auslegungsjob aber nun mal Richter machen und eher keine Stahlwarenunternehmen, sind Entwarnungen a la "prima, steht doch alles drin" vielleicht etwas verfrüht.
Der bei uns überhaupt nicht gängige und aus dem angloamerikanischen Richterrecht stammende, recht schwammige legal-reasons-Ansatz der geplanten Regelung muss von unserer Rechtsprechung erstmal verarbeitet werden. Der Blick ins Gesetz soll nach dem Willen des Gesetzgebers jedenfalls nicht mehr reichen. Das Blöde ist nur, dass wir prozessrechtlich gar nicht auf echte Präzendenzfälle eingerichtet sind. Jeder Richter entscheidet nämlich hier mit Recht völlig nach eigenem gusto (er ist nur dem Gesetz verpflichtet und da beisst sich halt die Katze in den Schwanz) und es muss ihn eigentlich kein Stück scheren, was andere Gerichte dazu meinen. Diese Art von materiellem Recht gekoppelt mit unserem Prozessrecht = extreme Rechtunsicherheit.
Ich meine ja nur; nicht dass jemand auf die Idee kommt, die Meinung von "Haller Stahlwaren" als ausreichende rechtliche Rechfertigung aufzufassen und irgendwo anzubringen, sonst lacht sich noch einer tot und das würde dann doch gleich eine Diskussion über das Unterstrafestellen von Humor zur Folge haben, nicht auszudenken ....

Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 28.02.2008, 23:42
von Niels
Und noch ein letztes zur Erklärung meiner Reaktion hier: Da schwingt auch viel berufliche Betroffenheit mit. Es ärgert mich schon sehr, wenn ich einem Mandanten der mich fragt, ob er nun darf oder nicht, antworten muss: wenn ein allgemein anerkannter Zweck vorliegt. Und wenn er mich weiter fragt, wann ein solcher Zweck angenommen werden kann, die aufrichtige Antwort lauten muss: das steht in den Sternen. Solche "Auskünfte" wird dann immer wieder gern mit dem Spruch: "vor Gericht und auf hoher See hilft einem eben nur der liebe Gott" quittiert.
Da ich nun aber nicht der liebe Gott bin und auch nicht vorhabe, es zu werden, gleichwohl aber gern einfach meiner Arbeit nachgehen würde, die darin besteht u.a. vor Gericht zu helfen, werde ich mir angesichts dieser Rechtssetzung wohl demnächst eine große Glaskugel in die Kanzlei stellen müssen.
Menschenskinder, können unsere Politiker sich keine juristischen Berater mehr leisten, die wenigstens mal kurz über sowas drüberschauen. Länger sollte man nicht brauchen, um festzustellen, dass es kompletter handwerklicher Murks ist. Über den "allgemein anerkannten Zweck" als Kriterium für ein strafbewehrtes Verbot z.B. würde ich bei jeder simplen Vertragsprüfung stolpern und wenn ich es nicht täte, dürfte der Mandant mich dafür zur Rechenschaft ziehen. Dabei sind doch auch noch zig Politiker in ihrem eigentlichen Beruf Juristen. Ein Schelm, wer jetzt denkt, dass sie ihre Gründe für den Berufswechsel gehabt haben könnten ...

Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!
Verfasst: 29.02.2008, 09:19
von Alzwolf
Tja, Steppenreiter.
Du hast Probleme als Anwalt damit und ich als Polizist habe Probleme mit dem Gesetz. Nicht nur, weil ich Einhandmesser und feststehende Messer trage, sondern, weil die Herren Politiker trotz eines Stabes an Rechtsberatern, Staatssekretären und Beamten es nicht schaffen, Gesetze (egal welches) auf den Markt zu bringen, die
a) jeder versteht,
b) jeder nachvollziehen kann,
c) umsetzbar sind,
d) ihren Sinn und Zweck verfolgen.
Hier haben einige Leuter stur ihr Ding durchgezogen, ohne vorbereitet zu sein und abzuwägen, was danach kommt.
Beispiel:
zuerst wurden die Softair-Waffen zugelassen auf Druck der EU, und jetzt wird nachgebessert.
Jugendliche benutzen Einhand- und Butterflymesser als Statussymbol und bei der Begehung von Straftaten, jetzt werden diese Dinge verboten, aber die wahren Ursachen nicht bekämpft.
Statt Prävention gibt es in Deutschland lieber Repression, dies erscheint der einfachste und billigste Weg.
Die Mühlen mahlen langsam in D-Land, nur das Produkt ist meistens ungeniessbar.