Wie Ihr im Titel lesen könnt, geht es hier um etwas eher unübliches. Nicht nur was die Funktionsweise anbelangt...
![grinsend ;D](./images/smilies/grin.gif)
Mein Vater und ich spielen schon seit längerem mit dem Gedanken, ob wir nicht mal ein Torsionsgeschütz/Balliste bauen sollen. Da das aber nicht ganz so einfach ist und ich auch damals keine vernünftigen Quellen zum Bau eines solchen Gerätes gefunden hatte (Ich hatte nur ein Handy zum surfen...
![aetsch :P](./images/smilies/tongue.gif)
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Benutzt werden soll es nicht mehr, das Teil macht uns Angst und zwar dahingehend, das wir (Oder besser gesagt nur ich...) befürchten, das die Blattfeder bricht und dann einer von uns oder wir beide die Reste davon irgendwo in uns drin stecken haben könnten.
![schockiert :o](./images/smilies/shocked.gif)
![hehehee >:)](./images/smilies/icon_twisted.gif)
Wer wissen/sehen will, wie man so ein Torsionsgeschütz bzw. eine Balliste baut und wie sie eingesetzt wird, kann ja mal hier rein schauen:
http://torsionsfire.de/allgemein.html
Sehr interessant, das Ganze.
Allerdings gibt es da ein paar klitzekleine Kleinigkeiten, die uns etwas Kopfzerbrechen bereiten und die uns bisher davon abgehalten haben, diese Projekt in Angriff zu nehmen: Das Gesetz. Was sagt es dazu? Ich kann dazu irgendwie nix finden. Ist so ein Ding einer Armbrust gleichgestellt? Darf man so etwas, wenn es nicht dem Reenactment bzw. der Brauchtumspflege dient überhaupt ohne Genehmigung besitzen, bzw. herstellen? Und falls ja, gibt es Begrenzungen, was das Zuggewicht und die Geschosse anbelangt?
Gibt es hier jemanden, der mir im Bezug auf die rechtlichen Fragen weiterhelfen kann?
Rundumgruß
Barisat
![hehehee >:)](./images/smilies/icon_twisted.gif)