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von Squid (✝) » 19.02.2014, 22:02
Neeene, Nach BGB muss der Bieneschwarm in eine fremde bewohnte Bienenwohnung (!) eingezogen sein, die ihm gehört.
§ 961
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
---> Na, da seh ich ja den geneigtem Imker schon mit sonem riesigen Kescher seinen Bienen nacheilen. Ist bei Paulchen Panther meist anders herum...
§ 962
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
---> Na toll. Da trampelt son Typ mit Imkerhut in den Petunien rum... Suuuuper...
§ 963
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
---> Eine Biene für dich, eine für dich, eine für mich, eine für dich, eine für...
§ 964
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.
---> Scheiss Mietnomaden!!!
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.