Wenn der Jäger drei mal klingelt

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Snightlo
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Wenn der Jäger drei mal klingelt

Beitrag von Snightlo »

Noch so frisch hier und schon bekomme ich Probleme, ihr seid ein schlechter Umgang ;) Nein Scherz bei Seite es handelt sich ja um ein ernstes Thema.

Ich war heute nach der Arbeit schießen und war dafür auf einer neuen Wiese, weil dort das Gras sehr niedrig war. Sie entsprach auch ohne Wenn und Aber allen Sicherheitsaspekten. Hinter meiner Zielscheibe war gut 100m freie Sicht und ich habe höchstens aus 50m geschossen. Nun tauchte ein doch sehr kleinkarrierter Jagdpächter/Förster(was auch immer) auf und Bezichtigte mich sofort der Wilderei und verwarnte mich mündlich. Sein Ton war von vorn herein aggressiv und rechthaberisch und der Bogen sei eine Waffe hielt er immer wieder fest. Seiner Meinung nach hatte ich also folgende Vergehen begannen:

1. Ich habe eine fremde Landwirtschafftliche Fläche betreten ohne Erlaubnis betreten
2. Ich war in einem fremden Jagdrevier und habe mit meiner Waffe (damit meint er meinen Bogen) in diesem Jagdrevier gewildert.

ZU 1. Ok ich hätte mich erkundigen können wem das Stück Wiese gehört , Wiese wohlgemerkt kein Feld,und betreten ohne nach der Erlaubnis zu fragen ist nicht perfekt gewesen, ABER es war auch eine offen zugängliche Wiese.
Zu 2. WIe sich in seinen späteren Ausführung herausstellte ist über all wo Natur ist auch ein Jagdrevier, also wäre nach seiner Logik jeder der Roven oder auf Wiesen schießen geht ein Wilderer.

Um das klarzustellen meine Pfeile haben Messing Bullet spitzen und Feldspitzen, gezeigt habe ich ihm aber nur eine Feldspitze. Und auf der Wiese stand meine 60*60 Scheibe im Ständer.
Er war der Meinung ein Bogen könne auch eine Waffe sein, was das Waffengesetzt definitiv nicht so sieht.

Ich bin die ganze Zeit höflich gewesen und habe ihm mitgeteilt das nach meinem Wissenstand der Bogen keine Waffe sei und das ich unter einhaltung der Sicherheitsregeln mit ihm praktisch überall schießen dürfte. Er wich dann immer nur aus und schlug vor ich könnte ja die Polizei hinzuziehen, aber die würde mich ja direkt verhaften und alles konfizieren was ich an Ausrüstung dabei habe.

Das der Typ ein korrintenkacker und besserwisser ist, steht für mich fest. Aber da er das Jagdpachtrecht hier in der Umgebung hat werde ich mich wohl weiter mit ihm auseinandersetzen müssen wenn ich meinem Hobby weiter nachgehen möchte.

Meine Fragen an euch:

1. Ist es illegal auf einer Wiese die offen zugänglich ist Sport zu treiben, auch ohne Einverständnis des Besitzers
2. Kann mir wenn ich keine Jagdspitzen habe Wilderei nachgewiesen werden?

Ich bin aus NRW falls das hilft.

Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.
Zuletzt geändert von Snightlo am 10.09.2012, 21:18, insgesamt 1-mal geändert.
Ins Gelbe
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von Ins Gelbe »

Hallo ich als "Laie" würde sagen:

1.Betreten eines fremden Grundstücks ist Hausfriedensbruch.

2.Ein Bogen ist ein Sportgerät keine Waffe.Und wenn die Jagdspitzen nicht gesetztlich verboten sind, bist du kein Wilderer.

Meine Meinung muss nicht stimmen.

Yellow
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Tante Google ist die einzige Frau, die ich kenne, die benutzt werden WILL.(Toaster)
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tscho
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von tscho »

Sag ihm , jaa du würdest große zottelige Mammuts jagen :o , aber hier gäbe es ja leider keine in seinem Revier und such dir nen andern Platz.

Der Grund ist wenn die ansitzen wollen am Abend und du dort irgendwo abgelegen warst ists Wild weg für einige Stunden.
So wurden wir auch mal aufgeklärt, gelle Jürgen :D

Wiesen, immer besser kurz mit dem Besitzer reden, wenn Spitzen, abgebrochene Pfeile usw, im Futtergras landen ists nicht so prickelnd für Kühe usw. Also immer schön aufsammeln. Am besten auf frisch gemähten, da trampelst nix nieder und findest auch eher alle deine Pfeile wieder.
Zuletzt geändert von tscho am 10.09.2012, 20:10, insgesamt 2-mal geändert.
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Wilfrid (✝)
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von Wilfrid (✝) »

Nun, Du warst auf einer Wiese ....

Abgeerntete Felder , nicht eingesät, gemähte Wiesen und Wald darf man jederzeit aus vernünftigen Gründen betreten, also darüber abkürzen, den Hund laufn lassen(Feld und Wiese) etc, auch roven.(Außerhalb der Brut und Satzzeit) Es ist nicht befriedetes Gelände.

Natürlich ist der Bogen mit Sportspitzen keine Waffe im Sinne irgendeines Gesetzes, auch nicht im Sinne des Jagdgesetzes.

Der Mensch kann kein Förster gewesen sein, denn Du warst nicht im Wald, also außerhalb des Reichs eines Försters. Sollte Dich der Fürst noch einmal belästigen, vielleicht sogar mit der Waffe bedrohen oder nur die Schrotflinte während der Diskussion nicht aufgeklappt tragen, 110, die kommen und ER gibt seine Waffe ab. Ein grüner Rock berechtigt noch lange nicht zur Köcherkontrolle oder Ausweiskontrolle.Allerdings solltest Du weder Blunts noch andere Jagdspitzen dabei haben, das sind nämlich Jagdwaffen im Sinne des Gesetzes.
Förster sind übrigens da meist ganz anders drauf.

Auch Hausfriedensbruch ist das nicht, außer , Zaun drum rum.
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Galighenna
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von Galighenna »

Oh man, das ist sehr ärgerlich...

Folgende Fakten:
- Der Bogen ist KEINE Waffe sondern ein Sportgerät.

-Wenn du nur Bulletspitzen und Feldspitzen dabei hattest, dann warst du NICHT zur Jagd ausgerüstet. Dir Wilderei nachzuweisen dürfte ihm ziemlich unmöglich sein. Zumal du ja auch auf eine Scheibe geschossen hast die dort offen sichtbar aufgestellt war.

- Das Betreten einer nicht umzäunten Wiese ist generell erlaubt. Das Gebiet ist nicht umfriedet und öffentlich zugänglich. Du hast in dem Falle also keinen Landfriedensbruch begangen (Hausfriedensbruch gilt für Häuser, nicht für Landereien). Anders ist es wenn da ein Zaun wäre. Dann darf man nur mit Erlaubnis...

-Der Jagdpächter hat, sofern die Wiese zu seinem Pachtrevier gehört, das Hausrecht. Wenn er dir (auch unbegründet) Hausverbot erteilt weil ihm deine Nase nicht passt, dann ist er im Recht und du darfst die Länderei da nicht mehr betreten. Da müsstest du dann aber auch gleich wissen, was sein Gebiet ist. Wenn da alles offen ist, ist ja nicht zu erkennen wo sein Hausrecht endet.

Ich hoffe du hast dich erkundigt, wie dieser Mensch heißt und dir von ihm sagen lassen, was ihm das Recht gibt, dich da zu verweisen. Dann könntest du kontrollieren ob er das überhaupt darf.
Auf jeden Fall hat er dir aber Hausverbot erteilt. Wenn er dich also nochmal da beim Schießen erwischt, kann er dich zwar nicht wegen verstoß gegen das Jagdrecht, wohl aber wegen Landfriedensbruch belangen. Das wäre uncool. Du musst dir also leider wohl oder übel eine andere Stelle zum schießen suchen.
Schade ist das alle mal, aber leider bist du da machtlos. Wenn er nicht will das du auf seinem Pachtrevier schießt dann kannst du nichts tun.
Übel übel sprach der Dübel,
als er elegant und entspannt
in der harten Wand verschwand

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acker
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von acker »

Hm, ich kann mir nicht vorstellen das eine Jagdpacht auch ein Hausrecht einschließt.
Der junge Mensch lernt, was die Erwachsenen wissen und verlernt was er als Kind gewusst hat.
Snightlo
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von Snightlo »

Danke erstmal für die schnellen Antworten
Auch Hausfriedensbruch ist das nicht, außer , Zaun drum rum.[/quote]

Ich habe mir die Wiese nicht von allen Seiten angeguckt(ob irgendwo ein Zaun war, die Wiese lag an der Straße und war mit einer Böschung von ihr abgegrenzt, aber nicht in dem Bereich in dem ich sie betreten habe) aber wenn ein breiter Zugang ohne Tor existiert, gilt es dann als kein Zaun?

Auf der Wiese werde ich sicher nicht mehr schießen, aber so wie der drauf war wird er wenn er mein Auto sieht, nachschauen ob ich irgendwo bin und ich möchte weiterhin diesen Sport in der Natur ausüben, denn für mich war am Anfang der Bogen ein Grund häufiger auch alleine nach Draußen zu gehen.

Habe gerade auch das Waffengesetzt in Bezug auf die Bestimmung was eine Waffe ist genau gelesen und der Bogen ist definitiv nicht erwähnt oder in seiner Funktion beschrieben. Die Armbrust hingegen schon :;
1.2.2
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;

Ich werde mir auch mal das Waffengesetz ausdrucken und im Auto deponieren und vllt nochmal bei der örtlichen Polizei nachfragen.
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Heidjer
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von Heidjer »

Zu 1. Ist dünnes Eis, wenn kein Zaun oder Schild es verbietet, darf man Wiesen betreten, dort einen Sport ausüben ist was anderes.

Zu 2. Nein, selbst wenn er Dich mit Tarnklamotten und Jagdspitzen antreffen würde, besteht allenfalls der Verdacht der Jagdwilderei, der Beweis der ausgeübten Wilderei muß erst Erbracht werden.
Grundsätzlich ist es aber Besser sich erst gar nicht dem Verdacht auszusetzen, also keine Tarnklamotten (besser was Auffälliges) und keine Broadheads dabei. ;)
Der Bogen ist keine Waffe nach dem Waffengesetz, kann aber bei Mißbrauch schnell dazu werden! Wir sprechen deshalb immer von Sportbögen und Sportgeräten. ;)
@ Galli, ein Bogen, ist ein Bogen, ist ein Bogen, nur wir Sportler sagen es sei ein Sportgerät, definiert ist das nirgens. ;)

Deine Schilderung hört sich mehr nach einen verbohrten Jagdpächter an, von einen Förster habe ich so etwas noch nie gehört?
Laß Dich im Zweifel auf die Polizei ein, die dürfen die Sachen nur im Fall von Gefahr im Verzug sicherstellen und Du bekommst sie spätestens am nächsten Tag mit einer Entschuldigung zurück. ;)
Dazu dann ein Hinweis das der Jagdpächter sich im Recht nicht so gut auskennt und eine Überprüfung seines Jagdscheines angebracht erscheint! ::)
Mal sehen wer von so einer Sache am Ende mehr angepisst ist. ;D


Gruß Dirk
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Juergen
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von Juergen »

Guck doch mal hier wg. Betretungsrecht
http://www.s162552179.online.de/DIMB-BETR.htm
Recht interessant
Am besten ist aber den Besitzer einer Wiese ausfindig machen und fragen. Vielleicht findet man da dann noch ein wenig Interessantes Holz wer weiß ;D
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Snightlo
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von Snightlo »

Danke für die Antworten und den Link

Den Inhalt des Links würde ich jetzt so zusammenfassen:
Zu Zwecken der Erholung darf ich alles was nicht abgesperrt ist betreten solange ich dort keinen Schaden anrichte. Es sei denn es ist mit einem amtlichen Schild ausgewiesen das ich es nicht darf. Die einzige Frage die sich mir noch stellt und Google mir nicht beantworten kann, ist ob der Jagdpächter mir Platzverbot erteilen darf.
Traveller
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von Traveller »

Hallo,
1, Ein Jagdpächter hat die Jagd gepachtet,(also das Recht in dem gepachtetem Gebiet die Jagd auszuüben). Nicht mehr und nicht weniger !
2. Ein Bogen ist ein Sportgerät ! ... Definitiv !
3. Eine Wiese / Feld / Wald , sofern nicht eingefriedet , kann jederzeit betreten werden (Begehungsrecht).


Dreh den Spieß einfach um. Erstatte Anzeige wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Amtsanmaßung.

1. Schriftlich in der unteren Jagdbehörde (sitzt in der Regel im zuständigen Ordnungsamt) .
2. Auf dem zuständigen Amtsgericht.

Der gute Mann hat dann aus eigener Erfahrung andere Sorgen als Bogenschützen zu "jagen". >:)

Gruß Traveller
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Heidjer
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von Heidjer »

Ja, darf er, in begründeten Fällen. ::)

Er hat mit der Jagdpacht ein Nutzungsrecht erworben, wenn er dort ansitzt weil er dort den Rehbock schiessen wollte, der jeden Abend dort äst, war er wohl angepisst, den Heute wird dort, wo Du geschossen hast, kein Reh äsen. ;D

Aber Du kannst Dir eine Erlaubnis vom Wiesenbesitzer, oder Wiesenpächter holen das Du dort schiessen darfst, dann muß der Jagdpächter Dich bitten, auf Dein Recht dort zu schiessen, für ein paar Tage, für die Jagd zu verzichten. ;D

In NRW sind ab September die Rehe frei, der Pächter hatte wohl noch kein Glück. ::)
http://www.ljv-nrw.de/ljv/1.0/kk_templa ... op_rewrite


Gruß Dirk
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Squid (✝)
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von Squid (✝) »

Leider haben die Ordnungshüter auch oft von Tuten und Blasen keine Ahnung, geschweige denn von den Details zu Bögen.
Das wichtigste ist gesagt: Feld, Wald und Wiese sind, soweit nicht umfriedet ("bezäunt") frei zum Betreten, wenn man da nicht offensichtlich den Mais zermatscht oder den Roggenkeimling verbiegt.

Auch ist der Begriff der Einfriedung oder Umfriedung nicht absolut. Man kann trotzdem auf 'ner eingezäunten Kuhwiese seinen Champignon suchen, weil es dabei eher um das Zusammenhalten der Kühe als um das Fernhalten des Pilzjägers geht.
("Betreten des freien Landes")

Offensichtliche Wild- bzw. Heuwiesen unterliegen allerdings meist dem Naturschutz (Stichwort "Bodenbrüter").

Ein Hausrecht gibt es im öffentlichen Raum, also Wald und Flur nicht. Kein Feld-, Wald oder Wiesenbesitzer bzw. Eigentümer kann dir das Betreten untersagen, soweit nicht einer der genannten Gründe vorliegt oder du Mist (Feuerchen oder so) baust. Dann ist es aber eher Sache der Polizei und zieht üblicherweise einen Platzverweis und ein Verfahren nach sich.

Bogen: Nix Waffe. Da kann der blöken wie er will.
Wilderei bedeutet "dem Wild aktiv nachstellen oder Fallen auslegen". Auf ner Wiese geht das schlecht, ohne Jagdspitzen schon mal gar nicht. Selbst für den Versuch müsste eindeutiges Verhalten nachgewiesen werden.


Rechtsgrundlagen für die Betretungsrechte:

§ 59 Bundesnaturschutzgesetz: Betreten der freien Landschaft

(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken.


§ 14 Bundeswaldgesetz: Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.

(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.


EDIT: Dirk, ähm nö. Der Jagdpächter steht im Wald auf gleicher Stufe mit dem Wanderer. Er hat keine besonderen Vollmachten und keine hoheitlichen Rechte gegenüber Nichtjägern. Und wenn da einer nervt und das Reh ist futsch, dann ist das eben so. Pech für ihn.
Ausnahme: Ein Besucher stört explizit die vom Jagdrecht umfassten Schutzrechte und Pflichten. Also lustiges Rehkitzaufscheuchen oder ähnlicher Mist. Dann darf er Belehren und im Falle einer Straftat aufgrund des Jedermannsrechts der ZPO auch die Personalien verlangen.
Aber er darf nicht mal eben einen Haufen besoffener Bekloppter, die im Geländewagen auf Forstwegen rumheizen, anhalten, sondern muss die Polizei verständigen.
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 10.09.2012, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
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Ravenheart
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von Ravenheart »

...hach ja, auf solche Schlaumeier trifft man leider immer wieder! Hatte auch vor einiger Zeit das Vergnügen mit so einem, der war fest überzeugt, man dürfe nur auf geschlossenen Schießanlagen Bogen schießen..

Auch der hat sofort mit der Polizei gedroht, als ich ihn freundlich auf seinen Irrtum aufmerksam gemacht habe...

Nun habe ich als 50-Jähriger und langjähriger Rover da ein etwas "dickeres Fell" und habe geantwortet:
"Ja, gut Idee, bitte tun Sie das (Polizei rufen), das wird lustig..."

Komischer Weise sind weder er wieder noch die Polizei gekommen... Wieso nur... ::)

Rabe
Juergen
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Re: Wenn der Förster drei mal klingelt

Beitrag von Juergen »

Nochmal meine Methode wäre einen Besitzer suchen und fragen. Macht am wenigsten Stress und du hasst keine ellenlangen Diskussionen mit irgendwelchen Naturschützern, Jägern, Förstern oder irgendwelchen anderen WICHTIGEN Leuten mit Blockwartmentalität.
Für einen neuen Monitor bitte hier ==> [X] <== einen Nagel einschlagen
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