gervase hat geschrieben:Das ist sowieso eine Kernsanierung, da müssen auch ein paar Wände raus.Dann lohnt das Renovieren auch![]()
Du darfst dich gerne austoben
Hui, dann komm ich auch!
Bin ja bekannt dafür, dass ich mit dem Kopf durch die Wand will

gervase hat geschrieben:Das ist sowieso eine Kernsanierung, da müssen auch ein paar Wände raus.Dann lohnt das Renovieren auch![]()
Du darfst dich gerne austoben
Bandidos, Hells Angels oder richtig Pöhse Purschen?Muetze hat geschrieben: Hehehe, das ist eigentlich mein Part! Ich komm mit ein paar Freunden Zur Party! Dann lohnt das Renovieren auch![]()
Mütze
Das gilt, wie schon mehrfach angesprochen auch für mich. Das Holzlager kann warten. Hast mir auch so schon oft Gutes getan.Lord Elliott hat geschrieben:... müsst nur mal wissen wo und wann ^^
*zu allem bereit und zu nichts zu gebrauchen*
Wir schmeißen ne Mittelalterparty!Lord Elliott hat geschrieben:Hehe, ich wäre auch ggf zum helfen bereit, müsst nur mal wissen wo und wann ^^
*zu allem bereit und zu nichts zu gebrauchen*
Schöner Fehler, sehr schöner Fehler.gervase hat geschrieben:Ne Mittelalterparty wird sauf jeden Fall geben, wenn ich fertig bin. ...
Ich musste grad auch spontan lachen. Ein freudscher Verschreiber allererster Güte.Muetze hat geschrieben:Schöner Fehler, sehr schöner Fehler.gervase hat geschrieben:Ne Mittelalterparty wird sauf jeden Fall geben, wenn ich fertig bin. ...
Das stinkt.gervase hat geschrieben:...
Jetzt taucht plötzlich ein (noch ungekündigter) Mietvertrag mit der Tochter der Besitzerin auf, wonach diese 2 Zimmer im Haus nutzen darf.....
Kündigung nach erfolgreicher Grundbucheintragung sofort möglich, aber Kündigungsfrist ist einzuhalten außer:GerhardP hat geschrieben:ich habe hier im Ort auch so einen Fall gehabt. Soweit ich weiß, kann der neue Eigentümer erst noch 8 Monaten Eigenbedarf stellen und muss dann noch die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten. Wären als 11 Monate. Aber frag lieber mal deinen Anwalt.
Gruss Gerhard
Mietvertrag prüfen.eddytwobows hat geschrieben:...
Mietabrechnung vorlegen lassen... falls nämlich Töchterchen nur einen sog. "Scheinmietvertrag" hat (sprich Sie hat einen Vertrag und wohnt auch dort bei Muttern, zahlt aber nur geringfügig oder gar keine Miete), kann man u.U. eine außerordentliche Kündigung (ev. sogar fristlos) aussprechen...
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