Transportschein für Pferde

Alles zum Thema Pferde, Pferdeausbildung, etc.
Antworten
Benutzeravatar
Feuerstein
Sr. Member
Sr. Member
Beiträge: 292
Registriert: 29.05.2008, 12:19

Transportschein für Pferde

Beitrag von Feuerstein »

Hallo habt ihr einen Transportschein für Pferde? Die einen sagen den brauch jeder -auch privat-der ein Pferd weiter als 65km transportieren will, teilweise heißt es das für Pferde die einen Equidenpass haben dieser Transportschein nicht notwendig ist.
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern
weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
AVONACO
Jr. Member
Jr. Member
Beiträge: 74
Registriert: 26.09.2008, 18:46

Re: Transportschein für Pferde

Beitrag von AVONACO »

Siehe Deine Frage §11 TSG! etwas weiter oben!
Das, was von uns bleibt, ist das, was wir unseren Kindern hinterlassen und gegeben haben!
Anuk
Hero Member
Hero Member
Beiträge: 653
Registriert: 29.07.2008, 10:25

Re: Transportschein für Pferde

Beitrag von Anuk »

Also, Avonaco, bei allem Respekt, aber das hilft ja nun nicht weiter!
@ Feuerstein: Die Frage ist von der FN diskutiert und bedacht worden. Soweit ich weiß (das ist also keine Garantie) gilt die Bescheinigungsregelung wohl vorwiegend für gewerbliche Transporteure und eben nicht für private Tierhalter, die noch dazu die Pferde als Hobby haben. So zumindest wurde das mal kolportiert. Ansonsten würde ich empfehlen: Ruhe bewahren. Nichts wird in diesem Land so gern gemacht wie 'ne neue Vorschrift, die dann hinterher eh keiner mehr kennt oder interessant findet. Lass es einschlafen, ungefähr so wie den Equidenpass, nur dass man den wirklich haben sollte, auch wenn die wenigsten Polizisten davon wissen und deshalb auch nicht kontrollieren.
LG A
Und mein geflügelt Werkzeug ist mein Wort (F.S.)

Haben Sie die Lösung oder sind Sie selbst Teil des Problems?
Al-Gamal
Full Member
Full Member
Beiträge: 176
Registriert: 26.01.2009, 18:38

Re: Transportschein für Pferde

Beitrag von Al-Gamal »

Hi Feuerst
Zusätzlich zu der nationalen Tierschutztransportverordnung hat die EU am 22. Dezember2004 eine ebensolche erlassen „zum Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängender Vorgänge“. Darin wird bestimmt, dass derjenige einen Befähigungsnachweis benötigt, der Tiere weiter als 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit befördert. Dieser behördliche Nachweis muss ab dem 5. Januar 2008 vorliegen.
Die Verordnung ist daher für Amateure und Hobbytierhalter, die mit ihrem Hobby kein Geld verdienen, nicht zutreffend. Der private Pferdehalter kann also auch weiterhin seine Pferde zum Tierarzt, aufs Turnier oder in den Urlaub ohne Einschränkung fahren.
Alle Pferdehalter, die über 65 km in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis und müssen als Transportunternehmen zugelassen sein.
Gruß Gamal
"Lieber ein Zelt in der Wüste, als die Wüste im Zelt!"
الصحراء رايدر
vinkona
Full Member
Full Member
Beiträge: 201
Registriert: 22.04.2006, 00:30

Re: Transportschein für Pferde

Beitrag von vinkona »

Stimmt - so hab ich das auch verstanden.

Frage ist nur, wo die Grenze ist. Hofbesitzer, die zum Turnier fahren - ist das noch Hobby? Wenn einer nicht nur ein eigenes Pferd fährt, sondern auch das von Einstellern?

Ich würde auch Ruhe bewahren! Equidenpässe hab ich bisher nur im Auto, wenn ich ins Ausland fahre mit den Pferden - sonst ruhen die Pässe im Büro ...

Grüßle
Vinkona
Al-Gamal
Full Member
Full Member
Beiträge: 176
Registriert: 26.01.2009, 18:38

Re: Transportschein für Pferde

Beitrag von Al-Gamal »

Züchter die zu Ausstellungen, Messen, e.t.c. mit ihren Pferden  fahren, brauchen diesen Nachweis!
..und wenn du Einstellerin bist, deine Vermieterin mit deinem Pferd über 65km fährt und das im Preis drin ist...braucht die auch son Schein...! (kontolliert aber sowieso keiner, wenn du nicht gerad nen LKW Transport machst)

Gruß Gamal
Zuletzt geändert von Al-Gamal am 27.01.2009, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
"Lieber ein Zelt in der Wüste, als die Wüste im Zelt!"
الصحراء رايدر
Gaia
Jr. Member
Jr. Member
Beiträge: 87
Registriert: 11.11.2007, 22:09

Re: Transportschein für Pferde

Beitrag von Gaia »

Hallo Feuerstein,
was bisher gepostet wurde ist zum Teil richtig.
Hier mal meine Erfahrungen.

Für einen Befähigungsnachweis muss man einen ca. 5-stündigen Kurs mit anschließender Prüfung ablegen. Ob als Privatperson oder gewerblich ist völlig unerheblich. Weil- wenn du in eine Polizeikontrolle gerätst, wird es sehr schwierig sein der Polizei zu beweisen, dass du rein privat unterwegs bist. Z.B. du möchtest mit deinem Pferd oder das eines Freundes zu einer Tierklinik (oder wie bei euch zu einem Übungskurs) fahren  – sagen wir mal 40km entfernt und so nach ca  20 km  gerätst du (wenn du Pech hast) in eine Polizeikontrolle. Wie beweist du dann wo du hin willst oder von wo du kommst, das Pferd muss ja nicht zwangsläufig dort stehen wo das Autokennzeichen her ist. Das sind für die Polizei Probleme und eine reine Glaubensfrage. Du kannst es da vor Ort nicht beweisen. Und die Polizei wird auch keine Lust haben endlose Telefonate zu führen.
Auch der Equidenpass muss immer dabei sein.
In den Niederlanden ist jüngst ein deutscher Pferdeanhänger von der Polizei gestoppt worden, Da weder Equidenpässe noch der Befähigungsnachweis vorlag wurden die Pferde ausgeladen und von einem holländischen Transporteur zurück nach Deutschland gebracht. Von den Kosten ganz zu schweigen.

Ich habe einen Bekannten der öfter Pferde (rein privat) zu seiner Tochter nach Berlin fährt und der hat beobachtet, dass die Polizei schon gezielt Kontrollen vornimmt.

Besser ist es also man legt die erforderliche Prüfung ab und hat dann seine Ruhe  8)

Ich weiss ja nicht wie das bei euch  funktioniert, aber hier bei uns kann ich bei der Kreisverwaltung anrufen und ein Kreistierzuchtwart kann es genau erklären und auch sagen wann ein nächster Kurs stattfindet.

LG Gaia
Zuletzt geändert von Gaia am 28.01.2009, 21:35, insgesamt 1-mal geändert.
An einem Pferd schätzt man nicht seine Kraft, sondern seinen Charakter.
Al-Gamal
Full Member
Full Member
Beiträge: 176
Registriert: 26.01.2009, 18:38

Re: Transportschein für Pferde

Beitrag von Al-Gamal »

Wie beweist du dann wo du hin willst oder von wo du kommst,
Die Beweispflicht liegt nicht bei dir!
n den Niederlanden ist jüngst ein deutscher Pferdeanhänger von der Polizei gestoppt worden, Da weder Equidenpässe noch der Befähigungsnachweis vorlag
Wer ohne Equidenpass ins Ausland fährt....selber Schuld!

Hier ging es um eine Transportbefähigung...und die brauchst du als Privatperson nicht...hast du allerdings irgendetwas mit Gewerbe im Pferdebereich zu tun...mach den Schein!
Gruß
Galmal
"Lieber ein Zelt in der Wüste, als die Wüste im Zelt!"
الصحراء رايدر
Benutzeravatar
Angela
Hero Member
Hero Member
Beiträge: 864
Registriert: 26.02.2006, 18:35

Re: Transportschein für Pferde

Beitrag von Angela »

Man bekommt offenbar unterschiedliche Antworten, je nachdem bei welchem Amt man nachfragt...

Zum Lehrgang selbst: Als Privatperson muss man wohl an einem mehrtägigen Lehrgang plus Prüfung teilnehmen. Für sog. "qualifizierte" Personen, dazu gehören z.B. Landwirte, Pferdewirte & Tierärzte (und soweit ich verstanden habe auch Inhaber des Sachkundenachweises), reicht offenbar ein abgespeckter "Ergänzungslehrgang", der ein Paar Stunden dauert. Auf anderen Webseiten bzw. Ämter bekommt man offenbar mitgeteilt, dass man als "qualifizierte" Person gar keine Prüfung machen muss. Da es für mich bisher nicht von Belang war, habe ich mich auch nicht weiter darum gekümmert.

Aber da du, Manuela und auch Conny ja beide in die "qualifizierte" Kategorie fallen würdet, würde ich mal nachfragen, ob ihr den überhaupt braucht. Bei uns in RLP würde ich entweder bei Pferdesportverband (www.psvrp.de) oder beim Pferdezuchtverband (www.pferdezucht-rps.de) fragen, irgendwer dort wird zumindest wissen, wer sonst bescheid weiß... Naja, vielleicht  ;D
vinkona
Full Member
Full Member
Beiträge: 201
Registriert: 22.04.2006, 00:30

Re: Transportschein für Pferde

Beitrag von vinkona »

Wir fahren wirklich nur just for fun - Wanderritte, Kurse und Besuche beim Schmied sind nicht gewerblich. Wir besitzen ja nicht mal Turnierklamotten ... Equidenpass sollte reichen. Toi, toi, toi hat uns noch keiner angehalten. Weder hier im Gäu, noch auf dem Weg zu den Wanderritten (alles deutlich mehr als 60 km) oder gar in Österreich.
Das ist doch alles reine Geldmacherei mit irgendwelche Befähigungen!
Grüßle
Vinkona
Benutzeravatar
Angela
Hero Member
Hero Member
Beiträge: 864
Registriert: 26.02.2006, 18:35

Re: Transportschein für Pferde

Beitrag von Angela »

vinkona hat geschrieben: Das ist doch alles reine Geldmacherei mit irgendwelche Befähigungen!
Allerdings... Aber sie lassen sich ja immer schön was neues einfallen  ;)
Al-Gamal
Full Member
Full Member
Beiträge: 176
Registriert: 26.01.2009, 18:38

Re: Transportschein für Pferde

Beitrag von Al-Gamal »

Man bekommt offenbar unterschiedliche Antworten, je nachdem bei welchem Amt man nachfragt...
Die haben ja meist selber keine Ahnung...
Für sog. "qualifizierte" Personen, dazu gehören z.B. Landwirte, Pferdewirte & Tierärzte (und soweit ich verstanden habe auch Inhaber des Sachkundenachweises)
Für Landwirte, Pferdewirte, etc., die ihre Berufsausbildung vor dem 05. Januar 2007 abgeschlossen haben, bietet die Landwirtschaftskammer über ihre Bezirksstellen bei Bedarf  Schulungen (halbtägig inkl. Test) an.  Für Tierhalter, die einen berufsqualifizierenden Abschluss als Landwirt, Pferdewirt, Tierwirt o.ä. ab 2007 erworben haben, gilt die Qualifikation mit ihrer Ausbildung als erworben und sie  erhalten den Befähigungsnachweis mit Vorlage des Abschlusszeugnisses bei ihrem zuständigen Veterinäramt.
Ein Befähigungsnachweis ist dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine reine Hobbyhaltung oder um den Transport von Tieren unmittelbar in oder aus einer Tierarztpraxis /-klinik handelt. Für den Transport registrierter Pferde (Equiden mit Equidenpass), die zu Wettbewerben (z.B. Turniere), Rennen, kulturellen Veranstaltungen oder zu Zuchtzwecken transportiert werden ist ein Befähigungsnachweis nicht erforderlich, wenn dieses nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt. Als Kriterium für die wirtschaftliche Tätigkeit kann die steuerliche Veranlagung z.B. für die Pferdehaltung herangezogen werden.
Equidenpass: Falls es jemanden gibt der noch keinen hat, aber ein Pferd besitzt...schnell besorgen...damit jeder weiß ob man eure Pferde schlachten darf oder nicht :D ;D!...ich nehm gerne `nen stück aus der Schulter...
http://de.wikipedia.org/wiki/Equidenpass
Zitat von: vinkona am 28 Jan 2009, 22:39:11
Das ist doch alles reine Geldmacherei mit irgendwelche Befähigungen!

Angela:Allerdings... Aber sie lassen sich ja immer schön was neues einfallen  Zwinkernd
hähä, wartet nur bis die "Pferdesteuer" kommt um die Bankenstütze auszugleichen :D!

Gruß Gamal
Zuletzt geändert von Al-Gamal am 29.01.2009, 07:37, insgesamt 1-mal geändert.
"Lieber ein Zelt in der Wüste, als die Wüste im Zelt!"
الصحراء رايدر
Dragonet
Newbie
Newbie
Beiträge: 15
Registriert: 09.10.2008, 10:45

Re: Transportschein für Pferde

Beitrag von Dragonet »

Servus ,
schaut einfach nach meiner Antwort im Thread weiter oben (oder unten ???) Wir haben diese ganzen Scheine gemacht und könne euch Auskunft geben ( allerdings ohne Gewähr, bin ja kein Anwalt)
Grüse Dragonet
Wer mit dem Feuer spielt, muss bereit sein sich zu verbrennen.
Dargonet
Antworten

Zurück zu „Bogenreiten Pferde“