die Ankaufsuntersuchung vor dem Kauf durchzuführen ist zwar sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig. Das Pferdekaufrecht ist 2002 dahingehend geändert worden, dass der Käufer das Pferd zurückgeben kann bzw. Kaufpreisminderung verlangen kann, falls sich innerhalb von 6 Monate nach dem Kauf irgendein Mangel (z.B. durch die AKU) bekannt wird, denn dann wird davon ausgegangen, dass dieser schon beim Kauf vorlag.
Details gibt's hier:
http://www.pferdeklinik-muenchen.de/mat ... frecht.pdf
Das Problem ist meistens, wenn man das Pferd erstmal daheim hat und es liebgewonnen hat, es dann nicht mehr zurückgeben möchte... (Und ich spreche da aus einer gewissen Erfahrung
![Roll Eyes ::)](./images/smilies/rolleyes.gif)
Eine richtige Ankaufsuntersuchung (incl. Beugeproben, Abhören unter Belastung usw.) mit tierärztlichem Gutachten sollte schon sein (und zwar lieber vom eigenen TA durchgeführt als vom TA des Verkäufers...). Ob kleiner TÜV / großer Tüv (mit oder ohne Röntgenaufnahmen) sein soll, da scheiden sich die Geister - hängt ein bisschen vom Kaufpreis und Nutzungszweck des Pferdes ab.
"Alterer Wallach" ist eine recht schwammige Aussage, das könnte alles zwischen 10 und 40 bedeuten
![Wink ;)](./images/smilies/wink.gif)
![Smiley :)](./images/smilies/smiley.gif)