!!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Fragen zu Ausrüstungsgegenständen wie Armschutz, Köcher, etc. Keine Fragen zum Armschutzbau, etc.
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mbf
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von mbf » 22.02.2008, 16:02

Es dürfte nur schwer werden, als Bogenschütze den Nachweis zu erbringen, ein Messer mit einer mehr als 12 cm langen Klinge für die Zwecke der Ausübung des Sports bei sich führen zu müssen. Pfeile rauspopeln und Wurst schneiden geht auch mit einer kürzeren Klinge.

*nachmess*

Mist, mein Finnenmesser, das ich seit nun mehr fast 20 Jahren besitze, hat eine Klingenlänge von 12,6 cm.

Wobei... wie ist "Öffentlichkeit" definiert? Ist ein Parcoursbesuch "in der Öffentlichkeit"? Ist es ein Turnier mit seiner begrenzten Teilnehmerzahl?

Das wird noch lustig...
Der Pfeil fliegt hoch, der Pfeil fliegt weit.
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von fafnir waldi » 22.02.2008, 16:22

es ist viel. ein bischen ot, aber:

bei uns verbieten sie Messer und bei unseren Freunden im Amiland diskutieren
sie ob die Schüler nicht Waffen (Pistolen etc,) in die Schule mitnehmen dürfen
um sich im Falle eines Amoklaufes verteidigen zu können.
:o *amkopfkratz*

Esteban
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Esteban » 22.02.2008, 16:37

Ist doch logisch. Wenn der Waffenbesitz so eingeschränkt werden würde, dass Amokläufe nicht mehr möglich wären, würde dass ja der (Waffen) Industrie schaden. Und alles was der Industrie schadet ist im Wilden Westen doch verboten  8)

Ein Hoch auch den Kapitalismus und den Sozialdarwinismus  ;)

Gruß

Esteban

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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Alzwolf » 22.02.2008, 19:56

Hallo Foris, jetzt ist es raus. Das WaffG wurde verändert.

ANSCHEINSWAFFEN: Das Führen von Anscheinswaffen wird verboten. Das sind Nachbildungen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Diese können nur noch im abgetrennten Privatbereich benutzt werden. Sie dürfen nur in einem "verschlossenen Behältnis" transportiert werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. In der Vergangenheit gab es immer wieder Polizeieinsätze, bei denen im Extremfall Beamte vor der Entscheidung standen, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, weil sie ein Imitat nicht von einer echten Waffe unterscheiden konnten.
Ausgenommen von dem Verbot sind Gegenstände, die erkennbar zum Spiel, für Brauchtums-Veranstaltungen bestimmt oder Teile historischer Sammlungen sind. Erlaubt bleibt die Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie bei Theateraufführungen.

SOFTAIR-WAFFEN: Das sind Schusswaffen, bei denen mit geringer Bewegungsenergie Plastikkugeln verschossen werden. Der im bisherigen Waffengesetz vorgesehene sehr niedrige Richtwert muss wegen der EU-Spielzeugrichtlinie hochgesetzt werden. Verletzungen sollen auch beim neuen Wert unmöglich sein, solange - wie vorgeschrieben - die Augen geschützt sind.

MESSER: Mit der 2003 in Kraft getretenen Änderung wurden bereits Wurfsterne, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser verboten. Jetzt wird auch das öffentliche Führen von Hieb- und Stoßwaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge verboten. Grund für die Verschärfung ist, dass die Verwendung von Messern bei Straftaten erheblich zugenommen hat. Im Beruf, bei der Brauchtumspflege oder beim Sport dürfen diese Messer allerdings noch benutzt werden. 

ERBWAFFEN: Nach dem bisherigen Waffengesetz läuft das so genannte Erbenprivileg am 1. April 2008 aus. Danach durften Nachkommen ererbte Schusswaffen auf Antrag weiter behalten, auch wenn sie selbst kein Bedürfnis zum Besitz einer Waffe nachweisen konnten. Künftig müssen Erben diese Waffen mit einem technischen Blockiersystem sichern.

KENNZEICHNUNGSPFLICHT: Einzelne wesentliche Waffenteile (Lauf, Griffstück, Verschluss) müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie auch einzeln gehandelt werden. Bei zusammengesetzten Waffen reicht die Kennzeichnung eines wesentlichen Teiles aus: bei Langwaffen am Lauf, bei Kurzwaffen am Griffstück. Kulturhistorisch wertvolle Waffen sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, um sie nicht zu beschädigen.

NACHWUCHSSCHÜTZEN: Im Waffengesetz wird klargestellt, dass für Kinder und Jugendliche zum Schießen unter Aufsicht Ausnahmen möglich sind. Schützenvereine sollen es leichter haben, nach Talenten für den Schießsport zu suchen. Generell bleibt die Altersgrenze von zwölf Jahren.

GELBE WAFFENBESITZKARTE: Aktive Sportschützen können leichter Waffen erwerben, die aufgrund ihrer Konstruktion für die Nutzung bei Straftaten nicht geeignet sind. Das bisherige Recht hat zu unterschiedlicher Handhabung in einigen Bundesländern geführt.
Zuletzt geändert von Alzwolf am 22.02.2008, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Ahenobarbus » 23.02.2008, 10:36

Ich weiss zwar nicht, wie es Euch jetzt geht, aber mit dem (von Hubert gepostetem) kann ich problemlos leben.

Geht man in den Wald und braucht sein Messer fürs Bogenschießen - ist OK.

Bin ich auf einer Veranstaltung und agiere dort als Römer, Ritter oder sonstiges - ist erlaubt.

Gehe ich mit meinem Rambo-Messer durch die Fussgängerzone, weil es so cool ist, gibt's eins aufs Dach.

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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von kra » 23.02.2008, 10:45

Nachdem ich mich bisher immer zurückgehalten hatte, hierzu etwas zu posten (obwohl es schon ein paar mal gejuckt hat... ???)

Ahenobarbus, mit deinem Posting (Einfach, klar, vernünftig und ohne ideologischen Ballast  ;D) kann ich mich vollständig indentifizieren und stimme dir zu.
Danke.

Und wenn das WaffG jetzt wirklich so geändert wurde hat es meine Zustimmung.

P.S. ist doch erstaunlich, das die so viel geschmähten Politiker und  Beamten (denn die machen das Gesetz, nicht die Politiker!!) eine vernünftige Regelung hinbekommen haben. Hätte man nach der Diskussion hier nicht erwarten können... ::) ::)
Zuletzt geändert von kra am 23.02.2008, 10:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von benz » 23.02.2008, 10:51

kra hat geschrieben:Nachdem ich mich bisher immer zurückgehalten hatte, hierzu etwas zu posten (obwohl es schon ein paar mal gejuckt hat... ???)

Ahenobarbus, mit deinem Posting (Einfach, klar, vernünftig und ohne ideologischen Ballast  ;D) kann ich mich vollständig indentifizieren und stimme dir zu.
Danke.



geht mir genauso!

Außerdem hat kein einziges meiner zahlreich vorhandenen Jagdmesser eine Klinge über 12 cm.....

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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Mandos » 23.02.2008, 10:52

Braucht man jetzt eine spezielle Erlaubnis, um solche in Messer beim Sport (Bogenschießen) zu tragen oder ist es einfach so erlaubt?

Falls es keine spezielle Erlaubniserklärung gibt, so könnte theoretisch doch ein Polizist, der beim Bogenschießen auftaucht, erlären man bräuchte doch gar kein großes Messer beim Bogenschießen.

Was ist mit dem Transport zum Ort des Schießens?

Gilt es erst wenn man es im Verein tut oder auch wenn man auf seiner ortsabgelegenen Wiese mit dem Bogen schießt?

Ist der original Wortlaut des Gesetzes schon im Internet zu finden?

Fragen über Fragen, die unsere Politiker hoffentlich eindeutig geklärt haben.

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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Squid (✝) » 23.02.2008, 11:25

Moin,

Spezielle Erlaubnis: Nein, das geht auch so.

Der theoretische Polizist: Ja, das genau ist das Problem bei diesem Gesetz: Es sind so viele Ausnahmen drin, dass letzlich die Polizei vor Ort entscheiden muss, was erlaubt ist und was nicht. Genau das hat auch der Sprecher der Gewerksachft der Polizei bemängelt. Der Polizist vor Ort weiss nämlich nicht, ob zum Bogenschiessen ein Messer gehört.

Der Transport ist kein Problem. Betroffen ist nur das "Führen" also das zugriffsbereite Tragen z.B. am Gürtel. Packs in den Rucksack und gut is. Im Entwurf war das "Führen" sogar noch durch "zugriffsbereit" eingeschränkt.

Auf befriedetem Besitztum gilt das gar nicht: Gemeint ist nur das Führen in der Öffentlichkeit. In deinem Garten oder Verein oder auf (abgegrenztem) Vereinsgelände, etc. gibt es keine Probleme. Etwas komplizierter wird das im Wald: Der gehört zwar oftmals jemandem, ist aber nicht "befriedet", zu deutsch, es ist kein Zaun drum und jeder der möchte darf drin rumlaufen. Damit ist es wohl "Öffentlichkeit".

Der Wortlaut taucht meist 1-2 Wochen vor Inkrafttreten am 01.04. im Netz auf.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Mandos » 23.02.2008, 11:47

Hm, du sagst, dass es auf deinem Grundstück zu Hause natürlich nicht gilt, klar. Aber was ist mit einer Wiese, die du besitzt, die aber nicht neben deinem Haus ist und auch nicht abgegrenzt (ohne Zaun also) ist?


Es sind so viele Ausnahmen drin, dass letzlich die Polizei vor Ort entscheiden muss, was erlaubt ist und was nicht.


Viele Polizisten kannten das alte Gesetz ja schon oft magelhaft, wie wird es dann wohl mit dem neuen sein... ::)

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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Alzwolf » 23.02.2008, 11:54

Hallo zusammen.

Es wurde mal wieder der Brei heißer gegessen als er gekocht wurde. Der Gesetzesentwurf war immer öffentlich zugänglich zu lesen auf der Seite des Deutschen Bundestages.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf

Ob dieser 1 zu 1 übernommen wurde ist mir noch nicht bekannt, da die Veränderung zum Waffengesetz noch nicht öffentlich im Internet steht. Dies müßte in den nächsten Tagen erscheinen, entweder auf der Seite des Bundestages oder im Bundesanzeiger. Die Veränderung zum WaffG soll ja zum 01.April 2008 in Kraft treten.

Eine spezielle Erlaubsnis a la Waffenbesitzkarte zum Führen und Tragen eines Messer in Öffentlichkeit wird es nicht geben. Man muß halt dem betreffenden Polizisten vor Ort kurz und ohne Umschweif erklären, daß man mit seinem Bogen eine Sportart ausübt und das Messer zum Pfeile lösen aus Baumstämmen etc. benötigt. Dumm sind wir Polizisten nun auch nicht.

Es werden mit Sicherheit nicht gleich Hundertschaft von Polizisten in die deutschen Wälder ausschwärmen und Jäger, Bogenschützen, Schwammerlsucher, Outdoorler, Camper usw. nach Messern filzen. Auf das Gerede von den Gewerkschaftlern gebe ich als Polizist schon lange nichts mehr, da die Herren weit weg vom Schuß der Realität sind wie unsere Abgeordneten.

Hauptsächlich ging es bei dem Gesetzesentwurf darum, daß einige Bundesländer das Führen von Messern ganz in der Öffentlichkeit untersagen wollten, weil kriminelle Personen, besonders Jugendliche Messer mit sich führen und bei Straftaten dabei haben bzw. nutzen. Damit war halt insbesonders der urbane Bereich wie Fußgängerzone, Bus, Bahn, Einkaufszentren, Volksfeste usw. gemeint.
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von mbf » 23.02.2008, 12:11

Yup, sieht in dieser Form nicht so schlecht aus. Werde mir für mein Lieblingsmesser dann wohl einen neuen Griff machen (lassen), in dem etwas mehr von der Klinge verschwindet und gut ist. Oder einfach mal ein neues Messer holen.

Und von den Messern abgesehen (wo man sich drüber streiten kann, ob es eine wirkliche Beeinträchtigung für uns darstellen wird), das neue WaffG wird auch einige Vorteile bieten - gerade für den Schützennachwuchs. Insofern ist das Gesamtpaket doch nicht so wirklichkeitsfremd wie gerne behauptet.
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Niels

Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Niels » 23.02.2008, 12:24

Tut mir leid, ich kann Euch in dieser positiven Einschätzung nicht folgen.

Das Gesetz ist unverhältnismäßig und schwammig. Es ist genau der erwartete gesetzgeberische Murks mit rein populistischem Hintergrund.

1. Stufe der Verhältnismäßigkeitsprüfung - Die Zweckmäßigkeit (Kann ich den erwünschten Zweck damit überhaupt erreichen?) Nach Meinung der Fachleute (Polizei etc. ) - ganz klar nein. Die, die es treffen soll, nämlich die planmäßig mit diesen Werkzeugen Straftaten begehen wollen, hindert es so gut wie nicht. Die anderen müssen bei der Betrachtung außen vor bleiben. Danach hätte die Prüfung der Gesetzesvorlage eigentlich schon beendet sein müssen.

2. Stufe - Abwägung zwischen Wertigkeit des Zwecks und Umfang des Eingriffs (Wertigkeit der betroffenen Rechtsgüter). Kurz und sehr vereinfacht gesagt. Kann ich das Ziel durch einern geringeren Eingriff in die Rechtspositionen genauso erreichen. Antwort. Aber sicher doch und zwar mit dem Instrumentarium, was wir längst haben. Wäre mir jedenfalls neu, dass es der Polizei gegen bewaffnete Straftäter an der gesetzlichen Handhabe fehlen soll und das da das Kriminalitätsproblem liegt.

Man beschneidet - mal wieder - ca. 95 % der Bevölkerung der nach dem GG eigentlich sehr hoch stehenden persönlichen Freiheit (und erreicht in 0,01 % der Fälle vielleicht was. Bei dieser Herangehensweise müsste Autofahren sofort und strikt verboten werden, aber da ist die Lobby zu stark und populär wäre so ein Schritt sicher nicht. Man muss sich doch mal klarmachen: Es sollen Straftaten verhindert werden. Zu meinen, wenn ich einem mal ein Messer wegnehme, verhindere ich damit Straftaten ist doch geradezu absurd.

Dazu kommt dann der handwerkliche Murks und die jetzt absehbare Beschäftigung der ohnehin überlasteten Gerichte mit Verteidigungen, wie "ich wollt doch nur spielen und das war erkennbar". Bei Brauchtumspflege wird es auch lustig. Trachtjacke an und schon ist es hübsch und ich kann loslegen, oder wie? Brauchtumspflege wird gerade beim rechtsradikalen Randbereich ohnehin noch viel "Spass" bei der Auslegung bereiten.

"Beim Sport" ist auch eine gesetztgeberische Glanzleistung, zu der einem nur "ganz heiße Nadel" und "Schnellschuss" einfällt. Genügt es eine Jogginghose zu tragen, ist also anlässlich der Ausübung jedeweden Sports gemeint oder doch eher der Sport, bei dem ein Messer gebraucht wird und wann ist das Fall?

Zum einen haben die Gerichte aufgrund dieser Murkserei dann noch weniger Zeit, eine schnelle Bestrafung auf die Reihe zu kriegen, wobei es wenn die Strafe auf dem Fuß folgt nach soziologischen Untersuchungen einen sehr hohen Präventionseffekt hat. Bei langen Prozessen leidet hingegen sogar häufig schon die Nachweislage (Zeugen können sich nicht mehr erinnern etc.)

Zum anderen tritt bei Überregulierung irgendwann der Effekt ein, dass man ohne gelegentliche Gesetzesübetretungen gar nicht mehr durchs Leben kommt und dann bleibt es am Ende jedem selbst überlassen, Grenzen zu ziehen und das fällt erfahrungsgemäß individuell sehr unterschiedlich aus.

Und nein, Ahenobarbus, Reenactment ist damit ohne ausdrückliche Ausnahmegenehmigung gestorben. Selbst ein Freilichtmuseum ist öffentlich und da sind dann eben Hieb- und Stichwaffen und Imitate derselben nach dem Wortlaut verboten. Man könnte versuchen, es bei Brauchtumspflege oder Sport, vielleicht auch bei Spiel unterzukriegen. Man wird sehen müssen, was die Rechtsprechung dazu sagt.

Früher war es mal so, dass man nach einem Blick ins Gesetz zumindest grob wusste, woran man als Bürger ist. Heute müssen selbst Fachleute erstmal abwarten, was die Rechtsprechung aus dem Murks dann macht. ich würde darauf wetten, dass es kein Jahr dauert, bis das erste Reparaturgesetz (evtl. auch als Durchführungsverordnung) zu diesem Gesetz kommt. Das ist mittlerweile zum schlechten Brauch geworden.

Und wehe ich erwische in Storkow einen mit einem Beil bei Holzhacken auf der Wiese.  ;) ;D Das ist eine Hiebwaffe, die Wiese ist öffentlich und die Formulierung "beim Sport" ist mir einfach zu schwammig. Einstweilen wird Herr Wachtmeister das auslegen können, wie er lustig ist und dass ist es doch was wir alle wollen: Das die Polizei nahezu willkürlich schalten und walten kann. Irgendweine abwegige Vorschrift findet sich zur Rechtfertigung bald immer. Es werden ja immer mehr davon.

Ich könnte diesen Gesetzgebungsmurks auch noch weiter zerpflücken und ins Detail gehen. Es fehlt mir aber gerade die Zeit dazu und ich hebe es mir auf, bis der Bogen dran ist, denn die Tendenz ist ja klar. Die irre Hoffnung, es könne irgendetwas bringen, einfach alles, was zur Begehung von Straftaten verwendet werden kann zu verbieten und so das Problem lösen zu wollen, kann man ja nicht deutlicher zum Ausdruck bringen. Da das natürlich keine realen Effekte bringt und die Probleme bleiben, muss man, wenn man sich treu bleiben will, eben fortfahren.
Zuletzt geändert von Niels am 25.02.2008, 17:31, insgesamt 1-mal geändert.

Niels

Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Niels » 23.02.2008, 12:56

Und um Missverständnisse zu vermeiden. Mit früherer Rechtssicherheit meine ich keinesfalls die DDR. Da konntest Du Pech haben und weil die Nase nicht passt einkassiert werden. Eine Begründung fand sich dann immer schon. Wobei es da nicht über einen Verbotswust organsisiert war, sondern über so hübsch schwammige Auffangtatbestände, wie Verstoss gegen die sozialistische Ordnung und Sicherheit (oder so ähnlich). Im Ergebnis sind wir aber nicht mehr so arg weit davon entfernt. Natürlich will ich der Polizei nichts schlechtes unterstellen. Die meisten machen einen guten und auch fairen Job. Das war übrigens in der DDR nicht anders. Aber wenn einer wollte dann konnte er auch ... und genau da liegt das Problem.

Mandala
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Mandala » 23.02.2008, 17:43

Hallo,

@ Niels gut erkannt!

Wenn ich mir da die Eu -Verfassung zum Thema Todesstrafe anschaue, sieht es da ganz ähnlich aus:
Die Todesstrafe wird vermutlich zum kommenden Jahr eingeführt werden.
Da die Erklärung zum Verbot der Todesstrafe(Artikel II - 62VV)
Ausnahmen bereithält wie im falle des Krieges, bei unmittelbarer Kriegsgefahr, und im falle des Aufruhrs, und  des Aufstandes .

Argumente gegen die Zustimmung zum Vertrag über eine Verfassung für Europa PDF

EU Verfassung Todesstrafe

Und wie  ist es dann mit Artikel 20 des GG also kein Recht mehr zum Wiederstand ?

Da denke ich wie Mey so schön singt Sei wachsam  wenn wir weiterhin noch in Frieden Bogenschießen wollen.

Liebe Grüße Mandala


Artikel 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) 1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2 Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Zuletzt geändert von Mandala am 23.02.2008, 17:45, insgesamt 1-mal geändert.

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