Jäger contra Bogenschießen?

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Robin Hut
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Jäger contra Bogenschießen?

Beitrag von Robin Hut » 09.10.2005, 22:24

Schon mehrfach auch hier im FC hab ich gehört und gelesen, dass es immer wieder Schwierigkeiten zwischen Jägern und Bogenschützen gibt.

Nun schieße ich auch gerne im Wald, habe aber durchaus ein wenig Verständnis für so manchen Jäger, der sein Wild "davonlaufen" sieht.

Ähnliches hab ich vor vielen Jahren erlebt (als Kletterer) als das Klettern zur Mode wurde und plötzlich überall und zu jeder Zeit geklettert wurde. Der Konflikt war vorprogrammiert, zwischen Natur schützen und dem Klettern an Felsen.
Ein entscheidender Versuch diese Probleme zu lösen stellte die IG-Klettern dar die sich mit den Konfliktpartnern traf und Lösungsvorschläge umsetzte.
So kann bis heute an vielen Felsen geklettert werden, die warscheinlich sonst ganzjährig gesperrt worden wären.
IG-Klettern

Ich glaube die Zeit wäre reif um sich mit dem ein oder anderen Gegener oder Freund des Bogenschießens "außerhalb des Bogenplatzes" zusammen zu setzen, um durch Aufklärung und Absprachen ungewünschten Verboten mit etwas Geist zuvor zu kommen.
Was meint ihr dazu?

Steinmann

Beitrag von Steinmann » 09.10.2005, 22:51

Sicherlich ist das Gespräch der einzelnen Gruppen miteinander sehr wichtig. Oft weiß die eine Gruppe nicht um die Sorgen/ Probleme/ Bedenken der anderen. Das kann nur in offenen, emotionsfrei geführten Gesprächen geklärt werden. Schimpfen etc. ist völlig fehl am Platz da beide Parteien vom jeweiligen Standpunkt aus gesehen recht haben. Nur im Zwiegespräch ist ein Konsens möglich. Es gibt sicherlich immer wieder Gesprächspartner ( auf allen Seiten ) bei denen die " Chemie " nicht stimmt und es wäre hier besser die Diskussion in andere Hände zu legen. Ob das in Einzelgesprächen oder als pauschales Lösungspaket mit leitwirkung geht, ist auch von der Akzeptanz der Parteien anhängig.

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Peter O. Stecher
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Beitrag von Peter O. Stecher » 10.10.2005, 07:57

Es ist ähnlich wie beim Pilzesuchen, Reiten, o.Ä. im Wald - wenn man sich an bestimmte Regeln (meist Zeit-Vereinbarungen) hält, und das Gespräch sucht, ist mit den Jägern meist auszukommen.
Trifft man allerdings auf absolut orthodoxe Deppen ist jedes Reden sinnlos. :D
https://classic-archer.com/

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Ravenheart
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Beitrag von Ravenheart » 10.10.2005, 09:05

Reden und Verständigen ist immer gut; dabei sollte man jedoch die tatsächlichen Befugnisse beachten!

Ein Pächter hat grundsätzlich Nutzungs- und damit auch Weisungsrecht, der Eigentümer ohnehin, und selbst wenn das Gelände der öffentlichen Nutzung freigestellt ist, können Bedenken (ob berechtigt oder nicht!) bezüglich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein Weisungsrecht begründen!

Im Zweifel also lieber defensiv verhalten und nicht auf die Ausübung beharren, wenn keine Überzeugung gelingt!

Rabe

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Beitrag von kojote » 10.10.2005, 09:19

hallo,

ich möcht da mal ein beispiel zu geben...

unser verein richtet nun schopn seit sechs jahren ein oder mehrere turniere aus.
bei unserem gelände handelt es sich um einen gemeinde forst, die genemigung diese turniere auszurichten wurde uns ohne wenn und aber von unserer gemeindeverwaltung erteilt.
also fingen wir an turniere auszurichten.
bis es ärger mit dem jagdpächter gab, er fühlte sich übergangen (irgendwo auch verständlich), wir hatten mit ihm keine absprache gehalten.
wir gingen dann dazu über ihn frühzeitig, schriftlich auf unsere vorhaben hinzuweißen und luden ihn ein als gast diesen veranstaltungen beizu wohnen.
anfänglich nahm er die einladung nicht so richtig an aber lies uns ohne probleme gewähren.
im letzen jahr traf ich ihn dann während des turnieres bei meiner kontrollfahrt durch den pacour und wir kamen ins gespräch, ich lud ihn dann ein doch mal fünf minuten auf den sportplatz zu kommen um sich ein bild von der veranstaltung zu machen.
aus den paar minuten wurden einige stunden, selbst eine einweißung in das langbogenschießen auf eine 3D bache ;-) :D wurde mit viel freude durchgeführt.
kurz um, seit diesem tag stimmt die chemie zwischen schützen und jägern bei uns in neuental.

OK, nicht jeder jagdpächter ist so zu begeistern aber mit eine bissi fingerspitzengefühl und ein paar freundlichen worten kann man einiges erreichen.


gruß, kojo
>>>Das Ziel zu treffen ist das Ziel<<<

Helmut Kindinger
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RE: Jäger contra Bogenschießen?

Beitrag von Helmut Kindinger » 10.10.2005, 10:48

Original geschrieben von Robin Hut

Ich glaube die Zeit wäre reif um sich mit dem ein oder anderen Gegener oder Freund des Bogenschießens "außerhalb des Bogenplatzes" zusammen zu setzen, ...


Ich glaube, es wäre höchste Zeit!!
Diese Besprechung sollte auf höchster Ebene,
ggf. von unseren Verbänden geführt werden (wozu hamm mer se denn!?!) und auch die stattlichen Institutionen (Ministerium Sport, Ministerium Landwirtschaft + Forsten) einbeziehen, weil die unteren Gremien normalerweise gar nix machen, wenn sie es nicht von "oben" gesagt bekommen.
:motz :-o ;D :wundern :bash :D ;( :) :-(

Allerdings wird es wohl nicht vermeidbar sein, dass jeder kleine Verein das Gespräch mit den örtliche Jägern sucht. Viel Spaß dabei.
Wir sind erst mal voll gegen die Wand gelaufen!
--> Kein Interesse !!

Ab er so leicht geb ich nicht auf! ;-)

Vorgeschaltete Gespräche auf höchster Ebene wären aber sehr hilfreich!
[red]Macht hin Verbände!![/red]

Gruß
Schredder
"Wenn Du irgendwann den Eindruck hast, Du bist nur noch der Depp, kannst Du getrost davon ausgehen, dass Du es schon die ganze Zeit warst!"

carpenter
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Beitrag von carpenter » 10.10.2005, 13:22

Sinnvoll wären meiner Meinung nach auch positive Artikel übers Bogenschiessen oder Parkours in diversen J...zeitschriften.

Carpenter

Robin Hut
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Beitrag von Robin Hut » 10.10.2005, 13:52

Ich denke auch, dass hier auf "höchster Ebene" besprochen werden sollte.
Dennoch sollte diejenigen, die die Probleme direkt haben (die Vereine oder Veranstalter also auch wir) ebenfalls nach neuen Wegen suchen.
Ich denke dabei zB. an Grundregeln für die Veranstaltug von Turnieren. Sowohl was die Gesamtorganisation angeht als auch die Vorgehensweise gegenüber kritischen Menschen. Frühzeitige Information vgl: kojote oder so was.
Vielleicht könnte man solche "Anschreiben" als Formular hier zum Download anbieten.
Vielleicht gibt es auch "Rechtsgelehrte" im FC die ZB. die ewige Frage nach dem erlaubten oder nicht erlaubten Roven im Wald (möglichst) eindeutig (Bundes-länderspezifisch?) klären können.
Ebenfalls Abteilung Download.
Natürlich braucht man dafür Leute (Mehrzahl) die Ideen und Gedanken sammeln und sinnvolle Dinge entsprechend aufgreifen und an die Zustänigen weiterleiten.

PS: Ich würde natürlich mitmachen.
Gruß Hut

holsche
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Beitrag von holsche » 10.10.2005, 20:16

@ schredder:
Zitat:
Vorgeschaltete Gespräche auf höchster Ebene wären aber sehr hilfreich!
Macht hin Verbände!!
.....

desweiteren strellst Du die Frage, wozu wir sie denn hätten, die Verbände...

eine Gute Frage, wenn der IST-Zustand (Ende 2005) noch so aussah, das man auf Verbandssitzungen immer noch der "Waldhüpper" zwischen ernstgenommenen FITAnesen ist...
.. wenn alles bei nem Übungs-Sportleiter Lehrgang (oder Leergang?) staunt, das ein Stock mit Strippe schießen, und uiiii, auch treffen kann...

ich erwarte aus dieser Richtung jedenfalls nicht viel, sondern würde bei entsprechender Gelegenheit das persönliche Gespräch auf Ebene der wirklich Betroffenen vorziehen...

der Holsch

Robin Hut
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Beitrag von Robin Hut » 10.10.2005, 20:41

Vieleicht sollte man mal irgendwo anfangen. Und die Erfahrungen weitergeben. Eine Art Interessengemeinschaft "Bogenschießen traditionell" (unabhängig von Verbänden vergleichbar mit der IG-Klettern... siehe oben)oder so ähnlich könnte Informationen zum Thema sammeln und zwischen Betroffenen vermitteln bzw diese Unterstützen.
So müsste nicht jeder kleine Verein oder Schütze das Rad von neuem erfinden.
Gruß Hut

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Nacanina
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Beitrag von Nacanina » 15.10.2005, 22:20

Die Jagdpächter haben AUSSCHLIEßLICH das Jagdrecht gepachtet. Nichts anderes! Allerdings i. d. R. zu exorbitanten Preisen. Der Grundeigentümer (Landeigner, Forstgenossenschaft, Staat) entscheidet (im Rahmen der Gesetzte) allein darüber, ob er etwas zuläßt oder nicht.
Bei einer Veranstaltung (Turnier) ist allerdings für den (die) Tage eine wirkliche Beeinträchtigung festzuhalten. Daher ist man sicher gut beraten so vorzugehen wie in Neuenthal.
Beim Roven sehe ich das anders. wenn dem Wild nicht "nachgestellt" wird (also nicht in der Dickung rumrennen) und wenn der Zweck der Erholung erfüllt wird, dürfte nichts dagegen sprechen, mit ein paar Leuten roveb zu gehen.
Es ist sinnlos, von den G?ttern zu fordern, was man selber zu leisten vermag. Epikur

viking

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Beitrag von viking » 16.10.2005, 16:44

Wir habe doch hier so einige Rechtsgelehrte.

Schau doch bitte mal in den § nach und stellt das Ergebnis in Forum.
Jeder der zum Roven geht würde gerne wissen wie/ob er/sie den Wald zur Erholung mit Bogenschiessen nutzen darf.
Gemäß Waldbegehungsrecht einzelner Bundesländer steht dem ja nichts entgegen, oder doch.

Wir würden uns alle über Eure Ergebnisse freuen und sagen schon mal ganz viel Danke :anbet :anbet (**) (**) :anbet :bussi

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kra
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Beitrag von kra » 16.10.2005, 17:17

Ich denke, die Suchfunktion (wie so oft dein Freund...) bietet mehr als ausreichend Informatiosstoff zu dem Thema - sprich das wurde schon mehrfach durchgekaut. Und paralell hierzu läuft wenigstens ein Thread zu dem Thema. ;D

Auch noch so ein qualifizierter "Paragraphler" kann nicht vorraussagen, wie Gerichte in jedem einzelnen Fall entscheiden werden.

Eine Aussage in der Art "...dies oder jenes ist vom Gesetz her erlaubt..." sagt etwas über die Gesetzeslage aber wenig über die Beurteilung des Einzelfalls aus.
“Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.”
– George Bernard Shaw

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Nacanina
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Beitrag von Nacanina » 16.10.2005, 19:23

Wie recht du hast (seufz!)!
Es ist sinnlos, von den G?ttern zu fordern, was man selber zu leisten vermag. Epikur

Katur
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Beitrag von Katur » 17.10.2005, 16:51

So Ihr lieben Liebenden :D

hier habe ich eine Jagdrechtliche Bewertung aus Brandenburg.


[H4]Bogenschütze im Waldrevier

In der Runde der Begehungsscheininhaber in
einem brandenburgischen Landesforstrevier wurde
auf eine namentlich bekannte Person hingewiesen, die sich,ausgerüstet mit Sportbogen und Fernglas, im Revier aufhalten soll.
Schneller als gedacht, traf ich bei einem Ansitz mit dem Bogenschützen zusammen.
Ich beobachtete einen mit Tarnsachen bekleideten Mann, der dem Wild auf dem Wechsel folgte. Er hielt einen leicht vorgespannten Bogen im Anschlag und sicherte nach allen
Seiten. Aufmerksam studierte er die Fährtenbilder und pirschte mit angeschlagenen
Pfeil und Bogen.
Meine Rechte und Befugnisse als Begehungsscheininhaber kennend, sprach ich ihn an.
Seinen Angaben zu Folge betreibt er mit Zustimmung des zuständigen Ordnungsamtes
die fiktive Bogenjagd.
Dazu nutzt er die Reviere der beiden angrenzenden Förstereien. Bereitwillig zeigte er seine Pfeile, die mit vier krallenartigen Vorrichtungen versehen waren, mit denen
man seiner Meinung nach kein Wild verletzen kann. Er findet keine Befriedigung
mehr am Schießen auf Scheiben und sucht so die persönliche Herausforderung. Er betonte mehrfach, dass er nicht auf Wild schießt, sondern den Pfeil auf Baumstubben setzt
und eine Erlegung simuliert.
Ich stellte bei ihm eine hervorragende Revierkenntnis fest.
Wie ist die Rechtslage im konkreten Fall? Im Bundesjagdgesetz heißt es: „Jagdausübung ist Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen
von Wild".
R.Voigt

Jagdrechtliche Bewertung:
Der Bogenschütze, der über die Wildwechsel und in den Einständen des Wildes pirscht, um Schalenwild auf möglichst geringe Entfernung fiktiv mit dem Bogen zu „bejagen", übt
nicht die Jagd im Sinne des § l Abs. 4 BJG aus.
Zwar erstreckt sich die Jagdausübung auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und
Fangen von Wild; dem Bogenschützen fehlt aber die Intension auch tatsächlich Beute zu machen. Während das Erlegen und Fangen des Wildes
bereits begrifflich ausscheiden, bedeutet Nachstellen das Ansitzen, Anpirschen, Verfolgen, Auflauern sowie das Aufsuchen als einen untergeordneten Akt des Nachstellens.
Alle Handlungen müssen aber, unabhängig vom Erfolg, mit dem Vorsatz des Fangens oder
Erlegens von Tieren durchgeführt werden.
Hieran fehlt es dem fiktiven Bogenschützen, da er das Wild nur angehen will, um seine
Geschicklichkeit unter Beweis zu stellen und durch das Abschießen eines Pfeils auf einen
Baumstubhen den „Jagderfolg" lediglich symbolisiert.
Der Bogenschütze benötigt deshalb für seine Aktivitäten auch keinen Jagdschein. Auch
macht er sich nicht zwingend der Jagdwilderei schuldig, da er das geschützte Jagdrecht
oder Jagdausübungsrecht durch seine Handlungen nicht verletzt. Schließlich entsteht
auch kein Schaden.
Seine Freizeitaktivitäten könnten aber im Einzelfall eine Störung der Jagd im Sinne
ordnungswidrigem Handeln darstellen und mit einem Bußgeld belegt werden. Gerichtlich ist entschieden worden, dass der Aufenthalt in einem Jagdbezirk nur dann als Verletzung des Jagdausübungsrechtes gilt, wenn dadurch die
Erfüllung der Aufgaben des Jagdausübungsberechtigten ernsthaft gefährdet werden.
Anders ist eine kurzzeitige Beunruhigung des Wildes, ohne dass es den Einstand verlässt,
beurteilt worden. Diese Verhalten kann nicht in jedem Fall geahndet werden.
Das gezielte Aufsuchen und die damit zwangsläufig verbundene Beunruhigung des Wildes kann aber durchaus eine Tathandlung darstellen,
die das Verbot, die Ausübung der Jagd zu stören oder zu behindern, erfüllt (§ 26, Abs. 4
Brandenburger Landesjagdgesetz. Letztlich schießt der Bogenschütze seinen Pfeil in
Richtung des angepirschten Stückes und vertreibt es damit.
Der zur Jagdausübung berechtigte Jäger kann in diesem Fall in der Möglichkeit der Bejagung beeinträchtigt sein.
Im Falle von Wiederholungen sollte die untere Jagdbehörde zur Prüfung eingeschaltet werden.
RA ST. HERTEL


Auszug aus der Zeitschrift
„ unsere Jagd“ Ausgabe 10/2005 , Seite 22[/H4]


[H2]Was haltet Ihr denn davon ??[/H2]

Gruß
Thomas
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Tu es oder tu es nicht,
der Zweifel ist der Grund des Scheiterns."
Weisheit von Meister Yoda
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