Haftung bei Turnieren ???

Was nicht in eine der anderen Kategorien passt.
Lysistrata
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Also gut...

Beitrag von Lysistrata » 24.03.2004, 16:30

Wenn ich jetzt mal alles zusammenfasse:
Haftplichtversicherung zahlt, wenn ich jemanden einen Schaden zufüge....
und bei selbstverschuldeten "Eigen"schaden (ausrutschen, Finger wegschnitzen, mich versehendlich auf meine Pfeile setze ;( AUA etc) zahlt meine Krankenkasse... zum Glück bin ich angestellt ;-)

Was Vereine angeht, die schließen jede Haftung aus...

jetzt habe ich es kapiert, oder? danke euch allen...:bussi
Die Pfeile liegen irgendwo da draussen!

Taurus
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noch ein Wort vom Profi

Beitrag von Taurus » 24.03.2004, 20:14

Also die Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Genesung immer. Die einzigen Unterschiede zwischen Privat und gesetzlicher KV sind die, die PKV übernimmt die Höchstsätze nach Gebührenverordnung! Die GKV übernimmt nur, was sie absolut muß!!!
Eine private Unfallversicherung ist nicht für die Behandlungskosten zuständig, sondern zahlt bei einer daraus entstandenen Invalidität. Wie die als einzelne bezahlt wird, liegt am Versicherer und an den vereinbarten Leistungen.
Fragt mich doch einfach!!!:-) :-) :-)
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Uli
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Beitrag von Uli » 25.03.2004, 07:24

Die PKV übernimmt nur, wenn man auch für den eingetretenen Versicherungsfall versichert ist. Das soll heißen, man sollte sich seinen Vertrag genau durchlesen. Wie bei jeder privaten Versicherung gibt es da immer ein paar Haken und Ösen. Es kann also sein, die PKV übernimmt auch nur das nötigste.
Ich bin zwar kein Profi was die KV betrift, bin aber mit einer verheiratet, die da Ahnung hat. :-)
Memento mori!
Gaudeamus igitur, iuvenes dum sumus!

Harbardr
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das mit'de DSB...

Beitrag von Harbardr » 25.03.2004, 16:06

@carpenter
...hat meist die Bewandtnis, daß der meldende Verein Fördermittel vom Verband bekommt, deren Höhe wiederum abhängig von der gemeldeten Mitgliederanzahl ist.

Hat also nicht unbedingt was mit der Versicherungssache zu tun, ist'ne rein finanzielle Sache.

Lysistrata
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RE: noch ein Wort vom Profi

Beitrag von Lysistrata » 26.03.2004, 16:09

Original geschrieben von Taurus

Fragt mich doch einfach!!!:-) :-) :-)


OK, noch mal für dooofis wie mich.8-| ..bin ich als Vereinslose Person die als gastschütze oder auf Turnieren
bogenschießt versichert, wenn ich eine private Haftpflicht habe und ansonsten ich mich auf meine Krankenkasse verlasse????
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horsebow
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Beitrag von horsebow » 26.03.2004, 16:15

@Lys: imho ja, alles außer grober Fahrlässigkeit ist durch die private Haftpflicht-, alles, was Dir selbst passiert durch Deine Krankenversicherung abgedeckt.
Der Knackpunkt ist "grobe Fahrlässigkeit", denn wer entscheidet, ob es grob fahrlässig war, einen anderen Parcousteilnehmer mit einem Pfeil zu verschönern? Im Zweifelsfall ein Gericht...

Gruß, horsebow
I shot an arrow in the air,
it fell to earth, I knew not where;
for so swiftly it flew, the sight
could not follow it in its flight.
Longfellow, Oct. 16, 1845

Jens
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Beitrag von Jens » 26.03.2004, 16:18

für schäden die du anderen zufügst bist du über deine privathaftpflichtversicherung versichert.

wenn du dir den haxen brichst weil du nicht aufpasst bist du über deine krankenkasse versichert.
When you?re strange, faces come out of the rain

Jens
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Beitrag von Jens » 26.03.2004, 16:20

STOOOOOPPP horsebow.....

grobe fahrlässigkeit ist KEIN ausschlußtatbestand in der privathaftpflichtversicherung, bitte verwechsel das nicht mit deiner voll oder teilkaskovers., hausrat oder gebäudevers.
When you?re strange, faces come out of the rain

Lysistrata
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Beitrag von Lysistrata » 26.03.2004, 16:25

ich würde sagen dann ja....das ist dann ähnlich wie die Autohaftpflicht...oder?
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Jens
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Beitrag von Jens » 26.03.2004, 16:45

@schattenwolf

genau dafür ist die PHV da.

fährst besoffen auf dem fahrrad und nietest jemanden um, der dann leider das zeitliche segnet...

du wirst zwar vom gericht verknackt (strafrechtliche ansprüche) strafe usw. nicht versichert

deine PHV zahlt allerdings die zivielrechtlichen ansprüche wie z.b. beerdigungskosten oder falls dein opfer das überlebt hat, schmerzensgeld und behandlungskosten (siehe regreß krankenversicherer gegen privathaftpflichtversicherer)

autohaftpflicht ist ein guter vergleich. die zahlt auch schäden die grob fahrlässig verursacht wurden...VORSICHT besoffen fahren wurde in der autohaftpflicht extra ausgeschlossen bzw. eine regreßmöglichkeit gegen den verursachen in höhe von 5.000,- EUR geschaffen.
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Jens
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Beitrag von Jens » 26.03.2004, 16:48

kan man leider nur so machen...leider wird es nie so verkauft.....
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Beitrag von Jackold29 » 26.03.2004, 18:33

Genrell würde ich sagen, solange der Unfall von hobbymäßigem und nicht von einer hauptberuflichen Tätigkeit, verursacht wurde greift die Privathaftpflicht. Allerdings ist äusserste Vorsicht geboten wenn Alkohol oder andere Drogen mit im Spiel sind


genrelle Auschlüsse sind: Vorsatz, Schäden beim Ausüben einer Straftat, Eigenschäden bzw Angehörige die im selben Haushalt wohnen, alles was gemietet geliehen gepachtet ist , des weiteren Beschäftigungen ungewöhnlicher und gefährlicher Art(hierzu könnte eventuell das Bogenschiessen zählen.
Am besten die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingen (AHB) durchlesen, oder beim Versicher anrufen und schriftlich bestätigen, daß Bogenschiessen mitversichertes Risiko ist.

Grüße vom Profi II

@Taurus was machst du beruflich???
Mit erbaulichen Gr??en

Jack

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Opferschutz

Beitrag von Taurus » 26.03.2004, 22:04

1.In Germany ist der Opferschutz gesetzlich verankert, daß heißt: Wenn ich eine Privathaftpflichtversicherung habe und vorsätzlich einen Schaden verursache, muß meine Haftpflichtversicherung diesen Schaden regulieren. Der Versicherer hat jedoch das Recht, sich das Geld von der versicherten Person wieder zuholen.
Alle anderen Punkte wurden ja schon erläutert!
z.B. Vorsatz und grob fahrlässig
Rene'
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Beruf?

Beitrag von Taurus » 26.03.2004, 22:48

@Jackold29: Was denkst Du?
Es gibt kein "NORMALES" Leben! Es gibt nur das Leben!

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RE: noch ein Wort vom Profi

Beitrag von Jackold29 » 27.03.2004, 06:30

Original geschrieben von Taurus

Also die Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Genesung immer. Die einzigen Unterschiede zwischen Privat und gesetzlicher KV sind die, die PKV übernimmt die Höchstsätze nach Gebührenverordnung! Die GKV übernimmt nur, was sie absolut muß!!!
Eine private Unfallversicherung ist nicht für die Behandlungskosten zuständig, sondern zahlt bei einer daraus entstandenen Invalidität. Wie die als einzelne bezahlt wird, liegt am Versicherer und an den vereinbarten Leistungen.
Fragt mich doch einfach!!!:-) :-) :-)


Nach dieser Antwort würde ich mal auf SV-Angestellter tippen oder ein Vermögensverbrater, so wie meiner einer :D ;-)
Mit erbaulichen Gr??en

Jack

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