Ab 1. 4. gilt ein geändertes Waffenrecht!

Was nicht in eine der anderen Kategorien passt.
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Ab 1. 4. gilt ein geändertes Waffenrecht!

Beitrag von kra » 19.03.2003, 18:34

@Net...
Das könnte sich höchstens auf Bögen mit Release usw... beziehen. Allerdings ist das Release keine Sperrvorrichtung, du kannst schliesslich den ganzen Griff loslassen bzw. deine Armmuskeln entspannen, sondern eine Hilfsmittel für das Lösen des Schusses. Sperren tust du mit der Armkraft.

Unter deiner Annahme wären ja auch die Finger eine Sperrvorrichtung, was ich doch entschieden verneinen würde. Oder das Steinewerfen könnte man bei grosszügiger Auslegung auch noch darunter packen.

Sinn dieser Formulierung ist, das eine Spannung auf mechanischem Wege arritiert und damit gespeichet werden kann, um "die Waffe" in gespanntem Zustand beliebig lange transportieren bzw. halten zu können.
“Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.”
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Beitrag von kra » 19.03.2003, 18:50

@kra
Ganz so ernst meinte ich das auch nicht. Ich hatte den Smilie hinter dem letzten Punkt vergessen (jetzt nachgetragen). War eher als Seitenhieb in Richtung Radlbogner gemeint ;-)

Natürlich würden darunter nur ganz bestimmte Bögen fallen. Ich kann mir aber ohne weiteres vorstellen, dass diese Bögen immer weiter in diesen Verbot reinreichen.

• Nachricht wurde von Netzwanze42 am 19.03.2003-18:51 nachbearbeitet!
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Beitrag von kra » 19.03.2003, 18:55

Kann ich mir auch vorstellen. Hoffe aber das das für alle Bögen erst kommt, wenn ich den Bogen für immer beiseite gelegt habe, was hoffentlich noch sehr lange dauert.
Ich kenne eine Schützin, die wegen einer defekten Schulter auf Compund umsteigen musste.
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Beitrag von Mongol » 20.03.2003, 09:38

@Schattenwolf
Du vergisst die Waffen der Frau - also in Zukunft keine tiefen Dekoltees, kurzen Röcke usw. mehr... ;D
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Beitrag von Archiv » 20.03.2003, 09:42

Werbefernsehen ist doch auch eine Waffe. Die Cruise Missle des Verkaufs im Waffenarsenal der Industrie. Wird das ab dem 1.4. auch verboten werden;o)

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Beitrag von Mongol » 20.03.2003, 09:58

@Snake
Besser wär's wohl ;D
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Beitrag von Mongol » 20.03.2003, 11:14

Also, ich weiss nicht, wo Ihr wohnt. Hier in Köln, wo ich zu Hause bin, gibt es Jugendbanden, die bis an die Zähne mit Messern, Schreckschuss- und Gaspistolen, Wurfsternen usw. bewaffnet sind und diese Dinge auch einsetzen. Und zwar nicht nur im Ausnahmefall, sondern täglich. In der Schulklasse meiner Tochter (12 Jahre) wurden von 25 Kindern bereits vier auf dem Schulweg überfallen und unter Waffengewalt um Handys und Geld erleichtert. Ein weiterer Junge wurde von einer schulfremden Bande während der grossen Pause aufs Schulklo gezerrt, dort verprügelt und zur Untermauerung der Drohungen auch noch mit dem Messer "angeritzt". Wir reden übrigens von einem Gymnasium.

Wenn solche Gangs erwischt werden, ohne dass ein konkreter Fall von Raub oder Körperverletzung vorliegt, gibt es bislang ausser der Einziehung der legalen oder halblegalen Waffen für die Polizei keine rechtliche Handhabe. Die Justiz verfolgt diese Bagatelldelikte nicht. Mit einen Verbot, wie es zum 1. April kommt, gibt es deutlich bessere Möglichkeiten zur Sanktionierung dieser Jugendgangs.
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Beitrag von Mongol » 20.03.2003, 11:26

@Tron
Die Waffengesetzgebung macht nur Sinn, wenn sie auch wirklich in der Praxis durchgesetzt werden kann. Eine Gang wird sich immer irgenwelche Messer, Knüppel o.ä. organisieren (können) und sich nicht gross um die Gesetzgebung scheren - wer soll's auch kontrolieren.
Wenn die Sicherheit auf den Strassen für "normale" Schulkinder nicht gegeben ist, muss man vor allem was gegen die Gangs unternehmen - die Waffen sind nur ein Symptom. Ich hab auch ne Menge asiatischer Waffen bei mir an der Wand hängen, die zum 1.4. illegal werden - dennoch sind diese Waffen so erst mal nicht gefährlich, weil sie nicht gegen Menschen gerichtet werden und wenn überhaupt nur zu Trainingszwecken von der Wand genommen werden.
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Beitrag von jaberwok » 20.03.2003, 12:34

@Tron: Was Du beschreibst ist mittlerweile fast alltäglich in Deutschland. - Schlimm genug. Nur ein Verbot verschiedener Gegenstände hebt doch nicht deren Existenz bzw. Vorhandensein auf. Der Personenkreis, der sich mit solchen Utensilien ausrüsten will, wird auch in Zukunft seine Quellen haben. Übrigens ist es bereits jetzt verboten seine Mitschüler zu überfallen und auszurauben, zu verprügeln/verletzen/töten. Und an der Tatsache das solche 'Bagatelldelikte' nicht verfolgt werden, ändert ein weiteres oder verschärftes Waffenrecht doch auch nix. Ein Gesetz 'gilt' immer nur für die, die sich dran halten oder erwischen lassen. Die, denen das jetzige Gesetz schon links oder rechts am A.... vorbeigeht, werden sich beim nächsten nur noch überlegen ob es ihnen Scheiss oder egal ist.

Ich habe während meines 2. Schulpraktikums 3 Schüler im Alter von 14-15 Jahren in der Klasse gehabt die einschlägig vorbestraft waren (einer zum 4. mal). Allein die Tatsache, dass dieser Mensch dort in der Klasse sass verblüffte mich (damals).  In einem Gespräch darauf angesprochen, ob er das als positiv für seine Zukunftaussichten bewertet zuckte er mit den Schultern.

Übrigens ist im Moment zwar der Besitz und Erwerb von z.B. Wurfsternen frei (ab 18), aber das Mitführen ist heuer schon verboten und stellt einen Verstoss  gem. WaffG. dar. Wenn unser Gesetzgeber bestehende Gesetze nicht anwendet ändert ein weiteres oder verschärftes Gesetz daran auch nix.

Aber nicht das ich mich mit Dir streiten will. Ich habe selbst Kinder und weiss das es so ist wie Du sagst und das das nicht gut ist so wie es ist.
Mir ging es ursprünglich darum den Hinweis zu geben, dass in Zukunft der Besitz z.B. eines Butterflymessers einen Straftatbestand darstellt. Und wer z.B. ein solches Messer seit meinetwegen 10 Jahren im Werkzeugkasten seines Autos spazieren fährt (und schon lange vergessen hat das er sowas überhaupt besitzt), hat bei der nächsten Fahrzeugkontrolle zumindest einen erheblichen Erklärungsnotstand. Und es gilt wie immer der Satz Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ausserdem ist das Verbot einzelner Gegenstände nicht der Grund was dieses Gesetz so bemerkenswert macht. Hier greift der Gesetzgeber (meines Wissens) zum Ersten mal in die Autonomie des Sports, das Recht auf Eigentum und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht der Koalitionsfreiheit ein (siehe GG). Und ermächtigt (sic!) Behörden weitere Verschärfungen per Verordnung zu verfügen. – Und keinen stört das!  Das ärgert mich...
(Ein gar prächtig Thema für ein Lagerfeuer-Palaver)

Grüsse Achim

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Beitrag von Archiv » 20.03.2003, 13:04

@ jaberwok, schattenwolf, mongol
ich verweise mal auf tron's zweiten abschnitt:

"Wenn solche Gangs erwischt werden, ohne dass ein konkreter Fall von Raub oder Körperverletzung vorliegt, gibt es bislang ausser der Einziehung der legalen oder halblegalen Waffen für die Polizei keine rechtliche Handhabe. Die Justiz verfolgt diese Bagatelldelikte nicht. Mit einen Verbot, wie es zum 1. April kommt, gibt es deutlich bessere Möglichkeiten zur Sanktionierung dieser Jugendgangs."

DAS hat er gemeint, und DAS sehe ich durchaus als positive möglichkeit des geänderten gesetzes, wenn es denn so durchgeführt werden würde. wenn es allerdings nur dazu führt, dass bei gelegenheitskontrollen leute wegen irgendwelcher messer im autowerkzeugkasten bussgelder zahlen müssen, ist es ein ziemlicher blödsinn.

jaberwok

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Beitrag von jaberwok » 20.03.2003, 13:23

@Mona: Das habe ich gelesen und auch verstanden. Aber wie ich bereits erwähnte stellt das Dabeihaben solcher Sachen im Moment schon einen Straftatbestand  dar. Und wenn den die Behörde nicht andet weiss ich auch nicht....  (dazu der 4 x wegen Körperverletzung vorbestrafte Kamerad s.o.). Desweiteren ist der 'Erwerb' durch Jugendliche unter 18 Jahre ebenfalls gesetzlich geregelt (sprich: verboten ;-) ) also sehe ich da ebenfalls durchaus eine Handhabe.

Ausserdem bin ich mal gespannt, wieviele 'ehrliche und gesetzestreue' Menschen sich finden und den in Zukunft verbotenen Mist  bei der Polizeidienststelle Ihres Vertrauens abgeben werden. Und auf die Pressekonferenz von Herrn Schily freue ich mich schon, wenn er dann den Erfolg seiner Aktion präsentiert...

Grüsse Achim

Tron

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Beitrag von Tron » 20.03.2003, 13:48

Es kommt ja noch eines hinzu: So lange der Besitz und der Handel mit einer Waffe erlaubt ist und nur die Benutzung verboten, wird man das Zeugs immer in einschlägigen Läden bekommen. Auch für Jugendliche (da hilft im Zweifel der ältere Bruder). Wenn ich den Besitz (und damit den Handel) verbiete, erschwere ich die Beschaffung und mache das Zeugs beim Schwarzhändler zumindest deutlich teurer.

Ich weiss z.B. nicht, warum man z.B. einen Wurfstern haben muss, ausser man will jemandem damit weh tun. Und zumindest als ich vor 20 Jahren jung war, war die Benutzung von Butterflymessern verboten. Wäre also im Rahmen legaler Nutzung im Werkzeugkasten reine Dekoration.

Dass es, so lange Küchengeräte nicht ins Waffengesetz aufgenommen werden, immer legale Waffen gibt, auf die man ausweichen kann, ist mir natürlich klar. Aber so ein Brotmesser ist verglichen mit einem Butterfly einfach äusserst uncool.

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Beitrag von locksley » 20.03.2003, 17:41

@Tron
Es gibt nun mal Leute, die aufgrund Ihrer Interessen z.B. für asiatische Kampfsportarten auch die dazugehörigen Waffen sammeln, wobei der Erwerb und Verkauf von Wurfsternen oder Butterflys schon immer eine gesetzliche Grauzone war, da der Besitz und das Tragen dieser Waffen verboten war.

Die Verrohung unserer Gesellschaft kann auch ein verschärftes Gesetz nicht ändern, da ist jeder Einzelne gefordert positiv auf sein Umfeld einzuwirken. Schon zu meiner Schulzeit war es üblich Springmesser und ähnliches dabeizuhaben nur war die Hemmschwelle diese auch einzusetzen noch wesentlich höher als heutzutage im Zeitalter der Kollateralschäden.

Solange unsere Politiker und Medien immer mehr solcher Aphorismen für den Tod von Unschuldigen finden wird Gewalt in dieser Gesellschaft ein Problem darstellen. Abstrakte Worthülsen führen halt auch zu Abstumpfung.

Zur Zeit wird uns ja wieder mal gezeigt wie verantwortungsvoll die Mächtigen dieser Welt mit Ihren Waffen umgehen. Da ich den Revolver schon gezogen habe muss ich auch zwangsläufig die Trommel leerschiessen, wie es halt in Texas schon immer üblich war.
Ein grosser Mann wird weder vor dem Kaiser kriechen, noch einen Wurm zertreten (Benjamin Franklin)

Wenn das Atmen schwieriger waere, haetten wir weniger Zeit um Unsinn zu reden.

Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd (Sprichwort)

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Beitrag von Mongol » 21.03.2003, 08:29

@Locksley
Trefflich ausgedrück!

@Tron
Ich mache z.B. viel asiatische Kampfkunst und sammle auch die Waffen dazu, aber deshalb sind die Waffen, die bei mir rumliegen, nicht dazu bestimmt, Leute zu verletzen. Im Gegenteil ich gehe, wenn irgend möglcih Ärger aus dem Weg. Nur weil Jaber auch Feuerwaffen schiesst, ist er ja auch nicht zwingend gleich ein potentieller Amokläufer. (Oder Jab? ;D )

Wenn ich jemanden verletzen will, ist es eigentlich egal, ob ich mir einen Wurfstern oder dickeres Blech kaufe, und mit mit Laubsäge und Feile einen bastle. Die Absicht bei der Benutzung der Waffe ist entscheiden, nicht die Waffe selbst.
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Beitrag von tipiHippie » 21.03.2003, 09:03

@Mongol und alle Wurfsternbastler
nehmt ne Eisensäge oder ne Stichsäge mit Metallsägeblatt. Mit ner Laubsäge könnt ihr höchstens Sperrholzshuriken bastln, und die fallen glaub ich nicht unters Waffenrecht
>>>=====> HUGH ich habe gepostet

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