Betreiber haften für Forumsbeiträge

Fragen zur Webseite. Da Spam und Werbung zunahmen, musste leider das Schreibrecht für Gäste entfernt werden!
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Haebbie
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Betreiber haften für Forumsbeiträge

Beitrag von Haebbie » 06.12.2005, 16:21

Gerade gefunden in Spiegel online


Ich spare mir den moralischen Zeigefinger, aber wissen sollten es alle die mehr oder weinger regelmäßig hier im Forum posten.

link kaputt. ganzgemacht von hunbow!
... let your arrows fly

Herbert

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Haebbie
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Beitrag von Haebbie » 06.12.2005, 17:32

Danke, Hunbow!
... let your arrows fly

Herbert

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Peter O. Stecher
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Beitrag von Peter O. Stecher » 06.12.2005, 17:35

Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Foreninhaber wirklich für gepostete Wahrheiten oder Lügen geradestehen muss....
https://classic-archer.com/

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Netzwanze
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RE:

Beitrag von Netzwanze » 06.12.2005, 18:13

Original geschrieben von Negley
Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Foreninhaber wirklich für gepostete Wahrheiten oder Lügen geradestehen muss....

Wenn es einen Kläger und dann noch ein entsprechendes Urteil gibt, sicherlich. Darum geht es in den genannten Beiträgen doch.

Christian
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss was er nicht will" (Jean-Jacques Rousseau)

arnold
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Spiegel online

Beitrag von arnold » 06.12.2005, 18:43

wenn ich so etwas lese kommt mir die Galle hoch.
In was für einer Demokratie leben wir denn eigentlich :-| ;D

Feggis
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Beitrag von Feggis » 06.12.2005, 19:23

Ich kann manche nicht verstehen, die unsere Demokratie durch dieses Urteil bereits untergehen sehen.

Das Urteil stammt vom Landgericht. Da ist also das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Es steht auch nicht in dem Urteil "Meinungen dürfen nicht mehr geäußert werden". Es geht darum, ob ein Forenbetreiber für den Foreninhalt haftbar gemacht werden kann oder nicht.

Das LG Hamburg vertritt diese Meinung, könnte aber bestehende Gesetze übersehen haben, die eine Haftbarkeit ausschließen. Wenn dem so ist hat das Urteil vor dem OLG, spätestens wohl vor dem EuGH keinen Bestand.

Ich kann die Meinung des LG verstehen. Diese bedeutet allerding einen erheblichen Mehraufwand für Forenbetreiber, wenn alle Beiträge auf Gesetzesverstöße untersucht werden müssen. Eine Meinung ist im Übrigen kein Gesetzesverstoß. Beleidigungen, Schmähkritik und Lügen sind jedoch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

So lange das Urteil nicht letztinstanzlich bestätigt oder verworfen wurde kann ich aber Jeden verstehen, der hier Vorsicht walten lässt. So lange klare Meinungsäußerungen (zB. "Ich finde rot ist eine schönere Farbe als blau") nicht mit gelöscht werden, sehe ich kein Problem. Kritische Äußerungen, die dem Tatsachenbeweis zugänglich sind (z.B. "Firma XY verkauft Kinder") aber nicht beweisen werden können, sollten grundsätzlich nicht veröffentlicht werden.
"ES GIBT KEINE GERECHTIGKEIT, ES GIBT NUR MICH." (Tod, aus den Scheibenweltromanen von Terry Pratchett)

Archiv
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Beitrag von Archiv » 06.12.2005, 20:09

ich denke nicht, das hier im Forum dieses konkrete Problem auftreten wird...

Zitat Spiegel:
In einer vom Unternehmen Universal Boards erwirkten einstweiligen Verfügung wurde Heise Online untersagt, "Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören..

Taran
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Also was nun?

Beitrag von Taran » 06.12.2005, 20:17

Danke für deine Äußerungen.

Können wir hier nicht mal sowas erarbeiten wie wir es für das Roving gemacht haben - eine Richtlinie, vielleicht mit Beispielen?

Was darf ich posten, was nicht?

Bewertet mal die Äußerungen:

1. "Mir ist der Bogen der Firma XY gebrochen, die bauen nur Mist."

2. "Mir ist der Bogen der Firma XY gebrochen, ich habe fast den Eindruck, die bauen nur Mist."

3. "Mir ist der Bogen der Firma XY gebrochen, und die sind überhaupt nicht kulant".

4. "Mir ist der Bogen der Firma XY gebrochen, und die waren in meinem Fall überhaupt nicht kulant, denn ich habe ihnen geschrieben, dass... und die haben geschrieben, dass... und die Korrespondenz kann ich jedem zeigen, der sie sehen will".

5. "Firma XYZ verkauft Kinder. So ein Mist! Die Manager sollte man alle umbringen und dann boykottieren."
:D

6. "Firma XYZ verkauft laut dem Nachrichtenmagazin "Gestern" in der ZRD (sendung vom 1.4.2005)Kinder. Ich finde, das ist ein Verbrechen! Die Manager sollte man alle, falls sich das bewahrheitet, einer gerechten Strafe zuführen. Könnte man eine Wiederholung solcher Vorfälle durch einen Boykott verhindern und wie organisiert man sowas?"

7. "Mir gefallen die Produkte von ABCD nicht. Ich finde, die sehen einfach potthässlich aus."


Einerseits sehe ich in der aufkommenden Praxis den Wunsch, massenhaft verbreiteten Halbwahrheiten und Lügen entgegentreten zu können und eine Antwort auf teilweise absurde Verbraucher-Sammelklagen (wenn die dann hier auch um sich greifen) parat zu haben bzw. das Internet gar nicht zur Grundlage der dazu nötigen Kommunikation werden zu lassen.

Andererseits ist es schon auch Zensur. Wir haben Geld und können es uns leisten, dir Ungelegenheiten zu bereiten, die weh tun. Wenn du uns Ungelegenheiten bereiten willst, wird es uns überhaupt nicht wehtun. Vgl. David und Goliath.

Nicht so sehr Parteien und Recht bestimmen unser Leben, sondern Interessen und Rechtsauffassungen.

Die Demokratie ist nur noch ein Faktor im Machtkampf gesellschaftlicher Größen, nicht mehr die übergeordnete Instanz.

Gibt es Organisationen, die hier zu steuern versuchen? Wo kann man den eindeutig einschrängkenden Tendenzen, die die Rechtsabteilungen großer Firmen durchdrücken wollen, auch in Bezug auf Urheberrecht usw, wo wir in Europa ja noch viel freier sind als in den USA, entgegenarbeiten?

Es gibt wichtigere Dinge, die im Netz kontrolliert werden müssen, wie Extremismus, Sexismus und Gewalt - aber zu deren Unterdrückung wird keine Firma jemanden bezahlen...
Taran von Caer Dallben

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Feggis
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Beitrag von Feggis » 07.12.2005, 00:00

Zu 1:
Das der Bogen gebrochen ist kann nachgewiesen werden, ist also eine Tatsache. Das die Firma nur mistbaut kann bewiesen werden, jedoch ist ein Rückschluss auf die gesammte Produktion nicht möglich. Es fehlt also am Beweis für die behauptung. Durch die Unschuldsvermutung (unschuldig bis die Schuld bewiesen) daher als Schmähkritik einzustufen. Das sollte man also nicht schreiben.

Zu 2:
Wie oben, allerdings mit dem Verweis, dass man es nur Vermutet. Somit als Meinung anzusehen, die keine Probleme machen sollte. Normalerweise kann man solch eine Vermutung auch besser begründen, beispielsweise "... weil das schon der 5. Boogen ist der diesen Fehler aufweist". Es wird eben nur der Verdacht geäußert und nicht definitiv geurteilt.

Zu 3:
Wenn es nachgewiesen werden kann, dann ist es eine Tatsache. In solch einem Fall muss aber der komplette Sachverhalt dargestellt werden. Also nicht verschweigen wenn man den Bogen als Brecheisen verwendet hat und das Unternehmen deshalb nicht kulant ist. :-)
Wenn es nicht nachgeweisbar ist kann die Sache ins Auge gehen.

Zu 4:
Das ist der optimale Fall: Alles Tatsachen die auch nachgewiesen werden können. Da kann also nichts passieren.

Zu 5:
Da freut auch der Staatsanwalt: Aufruf zu einer Straftat. Wenn der Kinderhandel nachweisbar ist: keine Probleme. Ist es nur ein Gerücht oder eine Vermutung: viele Probleme.

Zu 6:
Man beruft sich auf eine seriöse, nachweisbare Quelle (hier ZDF) und stellt maßnahmen zur Diskussion. Wenn die folgenden Beiträge nicht ausarten gibt es hier keine Probleme.

Zu 7:
Meinungsäußerung, also kein Problem. Es wird jedes mal darauf hingewiesen das dies die persönliche Meinung des Autors ist.

Im Großen und Ganzen kann man sich an diesen Richtlinien orientieren:

1. Immer den kompletten Sachverhalt darstellen und nach Möglichkeit die Quellen angeben.
Beispiele:
Nicht verschweigen, dass man selbst für den Schaden verantwortlich ist, weil man die Anleitung nicht gelesen hat.

Die Information, dass die Bögen schlecht verarbeitet sind, stammt vom Verbraucherschutz.

2. Meinungen liegen vor, wenn es nicht nachweisbar ist und man dafür oder dagegen sein kann. Diese können bedenkenlos veröffentlicht werden.
Beispiele:
Geschmack und Aussehen sind Meinungen.

Ob die Nationalsozialisten in den KZ Menschen vergasthaben ist eine Tatsache, nachweisbar und daher keine Meinung.

3. Tatsachen können bewiesen werden. Wenn man sie beweisen kann: kein Problem. Sind sie nicht bewiesen: hier haben Beschuldigte oder Benachteiligte Schutzrechte. Grundsätzlich sollte man sich daher immer auf zuverlässige Quellen berufen können.
Beispiele:
Das Unternehmen XY ist nicht kulant, ersichtlich aus den Schreiben. (Beweisbare Tatsache mit Quelle für die Behauptung)

Das Unternehmen XY begeht Verbrechen, sagt meine Oma. (Eine Oma, wenn es nicht gerade die ermittelnde Staatsanwältin ist, wird keine zuverlässige Quelle sein.)

Das Unternehmen verstößt gegen das Gesetz. (Tatsachenbehauptung die nicht bewiesen werden kann)

Zuverlässige Quellen sind beispielsweise Zeitungen, Nachrichtensender, Fachliteratur, Ministerien. Auch eigene Untersuchungen sind ausreichend, wenn sie überprüfbar sind. Bei eigenen Untersuchungen sollte daher immer beschrieben werden wie man zu dem Ergebnis kam.
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Bard
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Beitrag von Bard » 07.12.2005, 07:50

Wenn das Urteil in der Form durchkommt ist das das Ende vieler Internetforen, weils kein Mensch verantworten wird, dass er für die Aussagen von fremden und oft genug völlig anonymen Menschen den Kopf hinhält. Bei der "ist die Post schuld wenn jemand nen Brief mit illegalem Inhalt verschickt"- Theorie ist der Sachverhalt doch eigentlich der Gleiche. Also erst mal abwarten wie die nächsten Instanzen reagieren und im Zweifel zusehen wie das Internet per Gerichtsurteil auf e-commerce und Pornos reduziert wird(Ok das sind dann immer noch über 90% desssen was es jetzt ist)
hoffen wir mal das Beste und rechnen mit dem Schlimmsten.

MfG Bard
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Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen m?chte!

Wo ist die Rose?!?

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Beitrag von Feggis » 07.12.2005, 08:27

Der Sachverhalt ist nicht der gleiche: Die Post darf nicht in einen Brief sehen und lesen was drin steht. Reinsehen wird auch nur der Empfänger. Bei einem Forum ist das ganze öffentlich, also kann jeder das geschriebene lesen. Hier besteht auch (wenn auch nur theoretisch) die Möglichkeit einer Vorkontrolle, ob illegaler Inhalt in dem Beitrag steht.

Was Taran hier mit der "Was darfich eigentlich schreiben" - FAQ anstrebt ist auch ohne das Urteil des LG Hamburg sinnvoll, denn der Autor ist immer für seine Veröffentlichungen verantwortlich, also auch schadenersatzpflichtig.
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Lodjur

Beitrag von Lodjur » 07.12.2005, 09:30

Hi, so neu is das gar nicht. In einem Forum fuer Canadierpaddler gab es schon vor gut 1 Jar den Fall das dort einige Kommentare zu Booten einer bestimmten Firma nicht sehr gut waren. Es kamen auch Ausdruecke wie Schrott und Mist vor. Die entsprechende Fa. hat den Forumsbetreiber verklagt und RECHT bekommen!! Es hat ihn ein ordentliches Suemmchen gekostet. Fazit: Auf allen Seiten des Forums prangt ein roter Schriftzug das saemtliche Beitraege ueber den entsprechenden Hersteller und dessen Produkte nicht erwuenscht sind und sofort geloescht werden.
CU Bernd

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mbf
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Beitrag von mbf » 07.12.2005, 09:43

Es gibt aber auch positive Beispiele gegen die Abmahnwelle. Da gings jetzt nicht um Beiträge in einem Forum, sondern um überzogenen Markenschutz, aber man sieht, welche Ausmaße das annehmen kann und welch Nerven man haben muss, um das durchzustehen - wenn es denn überhaupt klappt, vgl. Lodjurs Beitrag.
Der Pfeil fliegt hoch, der Pfeil fliegt weit.
Warum nicht - er hat ja Zeit!
-- Modifiziert nach einer Vorlage von Heinz Erhardt

jaberwok

Beitrag von jaberwok » 07.12.2005, 09:50

Defacto haben wir hier in Deutschland einen 'Rechtsgrundsatz', das immer einer 'dran Schuld sein muß', der sich vermutlich von 'Schwarzer Peter' herleitet. :D

Man muß sich meiner Meinung einfach vor Augen führen, das es für einen privaten Forenbetreiber, der aus 'Spaß an der Freude' ein Board macht - eine Abmahnung oder eine Klage den finanziellen Ruin bedeuten kann und das ganz ohne, dass ein Gericht über Recht und Unrecht befunden hat.

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Haebbie
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Beitrag von Haebbie » 07.12.2005, 10:05

Wenn Marty eine Abmahnung ins Haus flattert, gibts erst mal ein Problem, unabhängig davon, ob die Abmahnung zurecht erfolgt ist oder nicht. Das müssen im Zweifelsfall später Gerichte entscheiden. Zunächst geht es ja erst mal darum, Abmahnungen und/oder ggf. Klagen von vorn herein zu vermeiden. Und dazu zählt, wie jeder Volontär in seiner Ausbildung zum Journalisten eingebläut bekommt: Die Unterscheidung zwischen (angreifbaren) Tatsachenbehauptungen und (nicht angreifbaren) Meinungsäußerungen.

Ich hab an anderer Stelle mal einen Text dazu geschrieben, den hänge ich hier mal an. Damit dürfte es auch recht einfach sein, die oben gestelten Fragen zu beantworten

:D ;-)

Tatsachenbehauptungen müssen beweisbar sein, ansonsten sind sie angreifbar. Beispiel: Händler Kaufmich verkauft Sehnenwachs für 99 Cent. Wenn ich das nicht besweisen kann, bin ich angreifbar.

Ich könnte auch behaupten: Händler Kaufmich ist blöd und ist ein Betrüger. Das müsste bewiesen werden (Kopie des "Jagdscheins" und eines rechtskräftigen Urteils), ansonsten kann sowas zu heftigen Gegenreaktionen führen.

Meinungsäußerungen sind grundsätzich nicht angreifbar.
"Ich hatte beim Einkauf den Eindruck, Händler Kaufmich ist blöd" ist zwar als Meinungsäußerung geschützt, könne aber als Schmähkritik oder Beleidigung angegriffen werden. "Ich hatte das Gefühl, Händler K. will eher die Bogen der Marke "A" als der Marke "B" verkaufen" ist bestimmt nicht angreifbar.

Noch ein Beispiel: "Beim Händler K. habe ich mich schlecht beraten gefühlt ((nicht angreifbar)) außerdem hatte ich den Eindruck, seine Preise sind höher als bei der Konkurrenz((es ist zwar eine Meinungsäußerung, ist aber grenzwertig, wird aber wohl eher als Tatsachenbehauptung aufgefasst))".

Anders: "so wie bei Händler K. um die Preise gefeilscht werden kann, hatte ich den Eindruck, dass es sich bei den ausgewiesenen Preisen um Mondpreise handelt ist als Meinung nicht angreifbar.

Wer da ein wenig vorsichtig schreibt und streng Meinungs- und Tatsachenbehauptungen voneinander trennt und Tatsachenbehauptungen auch felsenfest belegen kann, kann jederzeit auch eine negtive Meinung über einen Händler posten, ohne dass im endeffekt etwas passieren kann.

Journalistisch interessanter sind natürlich die Tatrsachenbehauptungen.
... let your arrows fly

Herbert

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