dolchartige Klinge;woher?

Hier kommt alles rein, was in irgendeiner Form mit der Herstellung von Messern zu tun hat.
Brennende-Seele
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dolchartige Klinge;woher?

Beitrag von Brennende-Seele » 18.05.2006, 21:38

Hi Leute,
ich wollt mal fragen,ob ihr einen Online-Shop kennt,der dolchartige Messerklingen,d.h. eine kurze Klinge,die an beiden Seiten scharf geschliffen ist,verkauft.Ich hab bisher nur einseitig zugeschliffene gefunden,die mir aber irgendwie nicht so sehr gefallen8-|
Ansonsten soll die Klinge aus normalem Kohlenstoffstahl bestehen und nicht allzu teuer sein8-)
Liebe Grüße

dominic

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arcus
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Dolch....

Beitrag von arcus » 18.05.2006, 21:41

sei vorsichtig damit----2 seitig scharfgeschliffen über 12 cm fällt unter das Waffengesetz und darf nicht öffentlich getragen werden.

Rolf
Verlange von niemenden etwas, was Du nicht selbst bereit bist zu geben

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Beitrag von Archiv » 18.05.2006, 21:48

Bei brisa.fi gibt es eine Solingen-Klinge aus rostfreiem Stahl, nicht zu teuer.

Haggy
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Beitrag von Haggy » 18.05.2006, 22:10

Ich hab mir mal so ein Messer gebaut.
Die Klinge ist aus dem Metzgerbedarf, soviel ich weis dient sie zum abstechen der betäubten Schweine.
Den Kunststoffgriff habe ich entfernt und gegen den neuen ausgetauscht.

Bild

Gruß Haggy
Das Aufbauen und Pflegen einer jetzt anscheinend nutzlosen Besch?ftigung ist eine Altersvorsorge f?r Geist und K?rper.

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Beitrag von Archiv » 18.05.2006, 22:34

... und wenn es dann doch ein paar Euros mehr kosten darf, dann vielleicht diese hier??

messermacher
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RE: Dolch....

Beitrag von messermacher » 19.05.2006, 09:30

Original geschrieben von arcus

sei vorsichtig damit----2 seitig scharfgeschliffen über 12 cm fällt unter das Waffengesetz und darf nicht öffentlich getragen werden.

Rolf

Vergiss die 12 cm , die gibt es nicht. ;-)
Beidseitig scharf geschliffenes Messer - Dolch-Hieb und Stichwaffe - frei erhältlich ab 18 Jahren - unterliegt einen Trageverbot bei öffentlichen Veranstaltungen.
Gruß Heiko

Ahenobarbus
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Beitrag von Ahenobarbus » 19.05.2006, 09:44

@messermacher
ausnahme wäre die angemeldete veranstaltung, wo das tragen der waffen zur darstellung gehört - jedenfalls für die darsteller und bislang ist mir noch niemals eine kontrollierende behörde aufgefallen, die darsteller oder besucher auf waffen kontrolliert.

ich halte sowieso nichts davon, messer - egal wie gross oder klein - öffentlich zu tragen und zur schau zu stellen(ausser eben zu einer veranstaltung, egal ob fantasy, mittelalter oder bogenschiessen). ich erinnere nur an die hirnlosen spinner, die ihre geistige unreife und ihren spieltrieb vor zwei jahren in neubrunn austoben wollten.

ahenobarbus

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Beitrag von elric » 19.05.2006, 14:51

http://www.nordisches-handwerk.de

hab da selber noch nix gekauft, aber da findet man einiges...
Wein, Weib und Gesang...
Und das ganze ein Leben lang...

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Beitrag von Archiv » 19.05.2006, 14:58

...oder bei Wolf Borger, die Stiefelmesserklinge.

vonHalsheim
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schau mal nach Bajonetklingen

Beitrag von vonHalsheim » 19.07.2006, 10:24

Hi,

schau doch mal bei Waffenfrankonia (oder so) nach Bajonetklingen (oder ganzen Bajoneten. Da ist ab und zu auch Dolchartiges dabei (z.B. schweizer Bajonete). Di kannst du recht einfach umbauen).

Gebrauchte findest du auch bei Http/:www.egun.de

Grüße
Alex
Blaue Blumen, rote Dornen .....

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Schweizer Bajonet von Frankonia

Beitrag von Schluesselmeister » 19.07.2006, 10:33

Moin.

hab mir von einiger Zeit ein von diesen dingern organisiert.
der Griff ist nur gesteckt. die Angel ist durchgehend und mit dem Knauf verschraubt.

mit nem Schraubstock is die trennung kein problem.

Aber vorsicht mit dem führen.

man braucht nach neuem waffengestetz einen "legal reason", als ne gute begründung, warum man des ding mit sich rumschleppt.
Auf öffentlichen veranstaltungen is es verboten. und sonst in der öffentlichkeit liegt es im ermessen der beamten, die einen kontrollieren, ob se die begründung glauben, oder des ding einkassieren...

Schluesselmeister
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Dwyer
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RE:

Beitrag von Dwyer » 19.07.2006, 13:09

Original geschrieben von Damion

... und wenn es dann doch ein paar Euros mehr kosten darf, dann vielleicht diese hier??



Hat irgendwer Erfahrungen mit den hier angebotenen Messerklingen :o ? Ich hab noch nie sooo billige Damastklingen gesehen 8-) .
Da gibts doch bestimmt auch grosse Qualitätsunterschiede...

Eigentlich wollt ich mir ja erstmal keine neuen Messer bauen. Aber bei dem Angebot könnt ich wieder schwach werden :D

jaberwok

Beitrag von jaberwok » 19.07.2006, 13:14

Ich kann zu den Klingen direkt auch nichts sagen, aber der Preis erscheint mir auch verdächtig 'billig' , Ich hatte mal eine Klinge aus indischenm Damast.... Soll heißen von indischen Kindern im Panjab aus irgendwas zusammen gedengelt.... Preis lag auch in der Region. Qualität Sch..... ade und rostete schon beim anschauen. Die Schnitthaltigkeit war bescheiden...

Also ich würde auch das Bajonet vom StG 57 empfehlen wollen. Das taugt was und kostet so zwischen 20 und 30 Euro je nach Zustand und Lieferumfang.

Uwe Wolfgarson
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Beitrag von Uwe Wolfgarson » 19.07.2006, 20:45

Also ich kenne nur das alte WaffR da hiess es
Breite 10von100:
Also wenn das Messer 1 cm Breit ist darf die Klingenlänge 10cm sein,
Bei 30 cm Klingenlänge müsste die Klinge also 3cm Breite haben um es legal zu Tragen.
Aber wie gesagt mir liegt hier nur die alte fassung des WaffR vor.
MfG
Uwe
Wenn man verlernt hat zu Tr?umen,
weiss man nicht mehr was man will.

Animal-Mother
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Beitrag von Animal-Mother » 20.07.2006, 00:38

Ahh, endlich kann ich auch mal was beitragen anstatt immer nur Fragen zu stellen. Waffengesetz Unterabteilung Hieb- und Stichwaffen ist eins von meinen Steckenpferden.

man braucht nach neuem waffengestetz einen "legal reason", als ne gute begründung, warum man des ding mit sich rumschleppt. Auf öffentlichen veranstaltungen is es verboten. und sonst in der öffentlichkeit liegt es im ermessen der beamten, die einen kontrollieren, ob se die begründung glauben, oder des ding einkassieren...


Nicht korrekt. In Deutschland gibt es keine legal reason. Man kann im Rahmen des Gesetzes mitführen was man möchte. Die Beamten können aber auch einziehen was sie möchten. Wenn die Herren in Grün der Meinung sind, dass dein Schweizer Taschenmesser in deinen Händen zu einer Bedrohung werden könnte, dann ist es diesen erlaubt es einzuziehen. Gegen enstprechende Quittung natürlich, und nach gegebener Zeit kannst du es dir wieder abholen.

Wenn ich z.B. mit einer Machete durch die Gegend spaziere, dann tue ich nichts falsches. Wenn ich gefragt werde warum, dann kann ich als Grund nennen was ich möchte. Aber auch hier gilt: Der Ton macht die Musik. Wenn eben der Eindruck entsteht, dass ich kurz vor nem Amoklauf stehe, dann wird mein Buschmesser wohl kurzzeitg den Besitzer aber nicht den Eigentümer wechseln.


ich halte sowieso nichts davon, messer - egal wie gross oder klein - öffentlich zu tragen und zur schau zu stellen(ausser eben zu einer veranstaltung, egal ob fantasy, mittelalter oder bogenschiessen). ich erinnere nur an die hirnlosen spinner, die ihre geistige unreife und ihren spieltrieb vor zwei jahren in neubrunn austoben wollten.



Der Fragesteller hat nie angegegen wie er denn seinen Dolch tragen will. Der kann dann auch ganz dezent am Gürtel oder um den Hals oder in der Hosentasche verschwinden.
Ich laufe z.B. auch so gut wie nie Messerfrei durch die Gegend. Das ich eins habe merkt man aber erst wenn ichs brauche. Das sitzt sonst sehr diskret in der Pocket-Watch meiner Hose.


Also ich kenne nur das alte WaffR da hiess es Breite 10von100: Also wenn das Messer 1 cm Breit ist darf die Klingenlänge 10cm sein, Bei 30 cm Klingenlänge müsste die Klinge also 3cm Breite haben um es legal zu Tragen.


Das bezieht sich auf automatische Klappmesser (Springmesser). Damit sollen de facto Stilette verhindert werden. Ein feststehendes Messer kann so lang und dünn sein wie es will. Normale Klappmesser übrigens auch. Nur in Verbindung mit Springmessern tauchen überhaupt irgendwelche Zahlen im Waffengesetz auf.


dolchartige Klinge;woher?


Kurze Anmerkung:
Hier haben die andern Poster generell recht. Eine zweischneidige Messerklinge ist in beinahe 100% aller Fälle eine Waffe. Damit darfst du also nicht auf Öffentliche Veranstaltungen gehen. Was das denn genau sind ist ein recht weitläufiger Begriff. Strassenfest, Kirmes, Konzert.. sowas.
Auf Demos darf generell nichts als Waffe benutzbares geführt werden. Also auch kein Schweitzer, obwohl dieses wohl unzweifelhaft als Werkzeug zu erkennende Messer z.B. auf Öffentlichen Veranstaltungen erlaubt ist.


Hier mal einige Links zum Thema

Ratgeber Messerrecht als pdf

Das aktuelle Waffengesetz

Wolfsters Knife Shop
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The arrow knows the way - Tsuruchi

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