dolchartige Klinge;woher?

Hier kommt alles rein, was in irgendeiner Form mit der Herstellung von Messern zu tun hat.
Animal-Mother
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Beitrag von Animal-Mother » 20.08.2006, 12:26

@stefanw

Erstmal schön das jemand Nutzen aus meiner vorherigen Tipp-Orgie ziehen kann.

Aber dann auch gleich zum Thema.
Denn das auf deinem Bild sich links befindene Messer hat ja Dolchform wenn ich das richtig sehe.
Und jetzt Achtung, Spekulation, zwei scharf geschliffene Seiten.
Bei einer üblichen Dolchklinge

Bild

ist das eindeutig Kennzeichen für eine Waffe.
Da ja, wie schon erwähnt, die Zweckbestimmung aus einem Stück Stahl entweder ein Wekzeug oder eine Waffe macht, ist deines nach meiner bisherigen Erfahrung es eigentlich eine Waffe.

Da ich aber nur eine Person bin und selbstverständlich auch Fehler mache, hier mal folgender Link
http://www.messerforum.net/

Dort ist wohl das deutschlandweite Wissen über Messer versammelt. Und die sind auch sehr Gesetzes-Fest. Mal anmelden, SuFu benutzen und dann evtl. mal dort nochmals Ratschlag einholen.
The arrow knows the way - Tsuruchi

vonHalsheim
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Waffe ????

Beitrag von vonHalsheim » 21.08.2006, 11:32

Also hier mal meine Definition (teilweise abgesichert !!)

Also ob eine Messer zweiseitig geschliffen ist oder nicht ist egal (Abgesichert)!!!

Auch die Länge der Klinge ist egal !!

Wichtig ist hier die definition des Messers. Z.B. Hirschfänger = legal / Kampfmesser = verboten (wiedersinnig ich weis hat mir aber mal ein Polizist so erklärt!!)

By the way Waffen sind das alle, es geht nur um die Defintion verbotener Gegestand oder nicht !!!

Grüße
Alex
Blaue Blumen, rote Dornen .....

Animal-Mother
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RE: Waffe ????

Beitrag von Animal-Mother » 21.08.2006, 11:57

Original geschrieben von vonHalsheim

Also hier mal meine Definition (teilweise abgesichert !!)

Also ob eine Messer zweiseitig geschliffen ist oder nicht ist egal (Abgesichert)!!!

Auch die Länge der Klinge ist egal !!

Wichtig ist hier die definition des Messers. Z.B. Hirschfänger = legal / Kampfmesser = verboten (wiedersinnig ich weis hat mir aber mal ein Polizist so erklärt!!)

By the way Waffen sind das alle, es geht nur um die Defintion verbotener Gegestand oder nicht !!!


Obacht, da liegt bei dir wohl ein Missverständnis vor. Auch wenn ein Messer eine zweiseitig geschliffene Klinge hat ist es, sofern keine anderen beeinflussenden Kriterien vorliegen, immer noch erlaubt. Einschränkungen die der Waffenstatus mit sich bringt sind das Mindestalter zum besitzen von 18 Jahren und das Verbot zum Führen auf Öffentlichen Veranstaltungen.
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