Danke Neumi...jetzt habe ich mich mit dem Begriff Rote Liste etwas auseinandergesetzt.
Erstmal: Es gibt Gefährdungen von 0 bis zu 100 Prozent und es gibt Rote Listen für aussterbende Arten. JEdes Bundesland führt eigen Listen, die jeweils verschiedene Gattungen umfassen (Moose, Libellen, säugetiere, Bienen usw.). Sie sind auch noch nicht rechtlich bindend, sondern es muss eine jeweils eigene Regelung für eine vom Aussterben bedrohte Art gemacht werden. Erst durch diese Regelung würde eine Fällung strafbar.
Ulmen stehen in manchen Bundesländern auf Roten Listen, entweder Flatter- oder Feldulme, Bergulmen sind nicht bedroht. Die Rote Liste ist aber kein Buch, oder eine Pergamentrolle auf der etwas geschrieben steht. Es geht dabei immer um GEfährdung. Ist diese bei 100 Prozent ist die Art ein Kandidat für die Rote Liste. Was dann aber immer noch nicht rechtlich bindend ist, sondern erst mal nur eine Aussage über den Status einer Art.
Ist deine Frage beantwortet? Beschäftigt Euch mal selbst damit. Ist wirklich interessant. Der Begriff "Rote Liste" wird immer sehr schnell in den Mund genommen. Mich eingeschlossen...
Die Realität sieht beim Artenschutz sehr differenziert aus, da auch noch viele andere Interessen zusammenkommen (Forst, Kommunen, Landwirtschaft, Eigentümer)