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Eibe an Selbstabholer

Verfasst: 16.10.2019, 17:10
von catnipper
Ich würde meine schön gewachsene Eibe zur Disposition an interessierte Selbstabholer stellen. Es würden folgende Optionen zur Verfügung stehen:

1. Ich beauftrage das Fällen und lasse etwa 1m Stumpf als Abstellfläche stehen - die Stämme oberhalb könnte ich in einer gewünschten Länge kappen lassen.
2. Jemand kommt vorbei und fällt die komplette Eibe, die Länge der Stämme kann sich die betreffende Person dann selbst bestimmen.

Im ersten Fall erhoffe ich mir einen Beitrag um die anfallenden Kosten zu minimieren. Falls jemand den ganzen Baum haben will und fällt den Baum kann er die Stämme gerne kostenlos mitnehmen. Wenn sich dadurch ein Vorteil für beide Seiten ergibt und das Material einem sinnvollen „Second life“ zugeführt wird würde mich das freuen!

Die Eibe steht in SW Deutschland PLZ 77871

Die Baumkrone ist fast doch hoch wie der Dachgiebel des Wohnhauses (fast 3 Stockwerke). Meines Erachtens sind die Stämme auch recht gerade und haben im unteren Bereich auch kaum Äste. Was für mich erreichbar war habe ich schon mal begonnen abzusägen.

LG,
Frank
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Re: Eibe an Selbstabholer

Verfasst: 17.10.2019, 11:55
von Ravenheart
Hallo catnipper,

für mich zwar zu weit weg, aber herzlichen Dank für das Angebot hier!
Nur eine gut gemeinte Anmerkung:
Ich hoffe, es gibt eine offizielle Fällgenehmigung! Eiben stehen auf der roten Liste des Naturschutzes, und eine unerlaubte Fällung kann sehr teuer werden!

Rabe

Re: Eibe an Selbstabholer

Verfasst: 17.10.2019, 13:06
von Tom Tom
Ich kann zwar nur für Bayern sprechen:
Aber nachweislich gepflanzten Eiben dürfen gefällt werden. Vermehren sich diese gepflanzten Eiben dann wieder über Naturverjüngung dürfen diese aber nicht gefällt werden.

Aber wie gesagt das is in Bayern so wies im Rest von Deutschland aussieht weiß ich nicht.

Lg Tom Tom

Re: Eibe an Selbstabholer

Verfasst: 19.10.2019, 13:04
von catnipper
Danke für den Tipp - ja, es liegt eine Baugenehmigung vor bei der die Eibe entfernt werden darf.
Schauen wir mal ob sich hier noch mittelfristig ein Abnehmer findet :-)

Re: Eibe an Selbstabholer

Verfasst: 22.10.2019, 09:52
von MrCanister123
Wo kein Kläger ist,ist auch kein Richter :P

Re: Eibe an Selbstabholer

Verfasst: 23.10.2019, 16:18
von Ravenheart
...aber der Kläger kommt auch unverhofft!
Die Naturschutz-Dienststellen haben Kartierungen wichtiger Bäume - und durch König Zufall ist schon so mancher Baumfrevler unerwartet in den Focus geraten.
Der gerade Weg ist nicht immer der leichteste - aber der sicherste!

Rabe

Re: Eibe an Selbstabholer

Verfasst: 23.10.2019, 16:46
von MrCanister123
Da hast allerdings Recht. Heute erzählt mir ein Arbeitskollege dass er unerlaubt einen Apfelbaum auf seiner Wiese umgemacht hat (man darf ja glaub erst ab 30.10.) --> Klage am Hals

Re: Eibe an Selbstabholer

Verfasst: 30.10.2019, 09:32
von Dachs
Bei der Eibe unterliegen nur wild lebende Populationen dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetz.
Vgl. Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung. $ 44 Bundesnaturschutzgesetz findet deshalb auf Garteneiben keine Anwendung.
Gruß
Dachs

Re: Eibe an Selbstabholer

Verfasst: 31.10.2019, 00:12
von Wulfilas
Davon abgesehen ist das doch ein schöner Baum. Sehr schade, dass er nach so vielen Jahren einfach umgehauen wird. Ob nun irgendwelcher Auflagen oder auch nicht... >:(

Re: Eibe an Selbstabholer

Verfasst: 31.10.2019, 01:36
von Dachs
Wir wollen dem Besitzer des Baumes doch kein schlechtes Gewissen machen.
Immerhin dürfte die Eibe dort von Menschenhand ihren Platz gefunden und einige Jahrzehnte ihre Art erhalten haben.
Nun muss sie aus Gründen weichen, die uns nix angehen. Das sich der Eigentümer die Entscheidung nicht leicht macht sieht man an dem Wunsch der sinnvollen Verwendung.
Das verdient Hochachtung.

Kleiner Hinweis: Baumschutzsatzungen können langfristig auch zu weniger Bäumen führen.
Gruß
Dachs

Re: Eibe an Selbstabholer

Verfasst: 08.11.2019, 00:20
von Wulfilas
Doch, ein Gedanke an ein schleches Gewissen sollte sein. Wie immer auch der Baum seinen Platz gefunden hat,
Aber auch die Sorge nach einer sinnvollen Verwendung ist ehrenvoll.

Re: Eibe an Selbstabholer

Verfasst: 08.11.2019, 00:49
von Wulfilas
Kleiner Nachtrag: Mir geht es nicht um Baumschutzsatzungen und deren Wirkungen. Auch bin ich niemand der in Eigentumsrechte oder jemanden in sein Tun hineinsprechen will. Ich würde mir nur wünschen, dass die Schaffenskraft der Natur ein klein wenig mehr respektiert wird. Was hier evtl in einer Frage nach der sinnvollen Verwendung gatan wird.