Seite 1 von 1

Sapling: Definition?

Verfasst: 16.02.2014, 23:19
von ralfmcghee
Hallo, liebe Sachkundige,

Mir geht gerade eine Frage im Kopf herum: Was genau ist denn ein Sapling? Google und Wikipedia sowie das FC-Wiki übersetzen den englischen Begriff mit dem deutschen Wort Schössling. Wenn ich mir als Ahnungsloser die Bauthreads von Sapling-Bows ansehe, dann staune ich bei den Habitat-Bildern oft über den Durchmesser der Saplinge. Ich hätte den einen oder anderen Sapling eher für ein Bäumchen gehalten.

Gibt es eine Abgrenzung bzw. einen Durchmesser, bis zu dem man von einem Sapling spricht oder ab dem man von einem Baum spricht?

Schon einmal herzlichen Dank dafür, dass Ihr mir wieder eine Bildungslücke schließt und

macht Späne
Ralf

Re: Sapling: Definition?

Verfasst: 17.02.2014, 00:11
von Bowster
ich würde einfach mal sagen, daß es da bei der Definition, was ein Schössling ist, einen großzügigen Interpretationsrahmen gibt.

Re: Sapling: Definition?

Verfasst: 17.02.2014, 00:42
von Sateless
Jupp, und ich würd das ungern deutsch, starr und unumstößlich definiert lassen. Es ist natürlich das englische Wort für nen Schössling. Was das für den Bogenbau als solches ausmacht, ist der runde Rücken, krummer Verlauf der Fasern und reihenweise anderes Spielzeug, dass man einbauen muss, um aus diesem Holz. Das Holz ist also nicht am Zollstock gewachsen, und man kann es nicht wie malen nach Zahlen nach Schablone und Schema F zum gewünschten Bogen verarbeiten, sondern wird eher frickeln müssen, und landet dann bei dem Bogen, den das Holz zulässt. Diese Herausforderung bieten auch kleine Bäumchen.

Re: Sapling: Definition?

Verfasst: 17.02.2014, 02:07
von Squid (✝)
Leo (Dict.leo.org) ist da etwas ergiebiger: Im Englischen kann der Begriff Sapling diverses Bedeuten, von Spross über Schößling bis hin zum jungen Baum.
Es gibt in Deutschland diverse rechtliche Definitionen, wann ein Baum ein Schößling ist, wann ein Jungbaum, wann ein junger Baum und wann ein Baum. Das steht in der jeweiligen gemeindlichen Baumschutzsatzung.
Weil sich das aber von Satzung zu Satzung unterscheiden kann, haben Acker und ich aber zu Beginn der Sapling-Turniere mal eine für uns brauchbare Definition fabriziert. Und die war eigentlich ganz simpel:

"Junger Baum mit nicht mehr als 12 cm Stammdurchmesser an der Basis"

Ein entsprechender Ast darf es selbstverständlich auch sein.

Allerdings - und da habe ich auch schon drüber nachgedacht - halte ich 12 cm mittlerweile für viel zu viel. Es könnte also sein, dass beim nächsten Mal eine Stammdicke von nur maximal 8 cm zur Vorgabe wird. Denn die Herausforderung soll ja in dem dünnen, frisch geschlagenen Holz und dem in maximal 6 Wochen getrockneten und hergestellten Bogen liegen. Abgesehen davon, dass man 12 cm in der Zeit sowieso nicht sinnvoll trocknen kann, entsprechen 12 cm letztlich einem ganz normalen Selfbow, den man nass ausarbeitet und dann auf einem Brett fixiert trocknen lässt. Vom möglichen Waldfrevel mal abgesehen, haben sich sowieso die meisten Teilnehmer für Stücke von 5 - 8 cm entschieden, so dass diese Änderung kaum ins Gewicht fällt.

Die übrigen Regeln werden sich mutmaßlich nicht ändern, die umfassende Dokumentationspflicht ist ja hinlänglich bekannt.

Re: Sapling: Definition?

Verfasst: 17.02.2014, 06:24
von ralfmcghee
Fabelhaft! Vielen Dank für Eure Antworten. Hinsichtlich des Sapling-Begriffs bin ich nun im Bilde.

@Squid: jetzt hätte ich noch eine Frage: Ich weiß ja, dass man nicht einfach irgendwo einen Baum fällen darf. Das wäre wohl Waldfrevel und als Nicht-Jurist stelle ich mir vor, das das in den entsprechenden Baumschutzsatzungen reglementiert ist. Wie verhält es sich denn aber mit den Schösslingen? Kann ich denn nun einfach in Wald und Feld ein 8 cm-Stämmchen ernten ohne mir juristischen Ärger einzuhandeln? Die Frage bezieht sich auch auf Äste. Wie ist es denn, wenn ich einen Ast in der Stärke vom Baum säge (hier stellt sich auch die Frage, ob das überhaupt sachgemäß für den Baum wäre).

Ich danke Dir jetzt schon für Deine Expertise!

LG
Ralf

Re: Sapling: Definition?

Verfasst: 17.02.2014, 09:53
von Vulkanier
Moin,
nie Holz ernten ohne Erlaubnis des Besitzers!!!

Re: Sapling: Definition?

Verfasst: 17.02.2014, 10:43
von Idariod
Schließe mich Vulkanier an, nie was schneiden was nicht vom Besitzer erlaubt wurde. Grundsätzlich ist der Hauptaufwand eigentlich immer, herauszufinden, wem der lustige Fleck Erde zu Eigentum ist, auf dem des Holz der Sehnsucht sprießt, und nicht das umsäbeln desselben.
Wenn es jedoch um Holler oder Hasel im Walde eines Landwirts geht, so wird jener vermutlich nichts dagegen haben, sofern er eben vorher davon weiß. In meinem Bekanntenkreis wird das Zeug fast als Unkraut betrachtet, was ich natürlich extrem witzig finde. ^^

Re: Sapling: Definition?

Verfasst: 17.02.2014, 13:21
von Squid (✝)
Ja, den Grundsatz des Vulkaniers kann man so stehen lassen.

Beispiel: Ein Förster hat 'ne Schonung angelegt und die Dingelchen sind jetzt 50 cm hoch. Die darf man trotzdem nicht mitnehmen, nur weil man eine Minitanne haben will.

Und ein 8 cm-Baum ist diverse Jahre alt - zwischen 5 und 12 Jahre können das durchaus sein.

Alles was im Wald steht / liegt, gehört zunächst mal grundsätzlich dem Eigentümer / dem Förster / dem Bundesland (Pflanzen) bzw. dem Jäger / Jagdpächter (Wild, auch Knochen, Geweih etc.). Man DARF nichtkommerziell für den Eigenbedarf z. B. Pilze und Beeren sammeln (Bundesartenschutzverordnung § 1: Du sollst nicht Pilze sammeln! Aber § 2: Es sei denn du bist nicht mit Verkaufsabsicht unterwegs und nimmst nicht mehr als 1 kg pro Person mit.).
Auch gegens Blumenpflücken wird keiner etwas haben. Aber ein Baum, und sei er noch jung, ist eben ein Bestandteil des Waldes, der nicht entnommen werden darf.

Wobei mutmaßlich keiner am Rad drehen wird, wenn du heimlich ein 15 cm hohes Haselbäumchen für den heimischen Garten mitnimmst, soweit dieses offensichtlich wild wächst und nicht angepflanzt wurde. Aber mach das mal mit einer 15-Meter Esche... Das steht garantiert umgehend in der Lokalzeitung und die Behörden kommen in Wallung.
ABER nochmal: Erlaubt ist beides nicht!

Dies gilt allerdings nur für den "normalen" Wald, es gibt außerdem noch Schutzwälder und Naturschutzgebiete, in denen vieles, insb. das Betreten abseits der Wege, stark reglementiert ist.

Daher der Grundsatz: NIMM NICHTS AUS DEM WALD MIT, WENN DU KEINE ERLAUBNIS DAFÜR HAST.

Rechtsgrundlagen: BundesWaldG, LandesWaldGe, Artenschutzverordnung, BundesNaturschutzG, BundesJagdG etc.

Re: Sapling: Definition?

Verfasst: 17.02.2014, 17:03
von tomtux
die 12cm fand ich aber gut, vor allem für hölzer mit minder brauchbarem splint.
ich hatte da bei einem saplingturnier so eine robinie ...

Re: Sapling: Definition?

Verfasst: 17.02.2014, 17:22
von Squid (✝)
Im Moment sind das nur laut gedachte bzw. öffentlich geschriebene Gedankenspiele.

Re: Sapling: Definition?

Verfasst: 18.02.2014, 21:55
von ralfmcghee
Klar, Holz klauen oder Wald-/Baumfrevel kommt nicht in Frage. Es gibt ja durchaus eine ganze Reihe von Möglichkeiten, legal und in friedlichem Miteinander zu einem Sapling zu kommen. Auf jeden Fall weiß ich jetzt Bescheid, was ein Sapling ist und traue mich vielleicht irgendwann, mich an einem Sap-Turnier zu beteiligen. Danke für Eure fundierten Antworten und

LG
Ralf