Fällerlaubnis?

Hölzer, Kleber, etc.
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Grachus
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Fällerlaubnis?

Beitrag von Grachus » 17.06.2010, 00:45

Morgen zusammen!
Mal ne Frage: Kennt sich hier jemand mit dem erwerb einer Fällerlaubnis aus? Das Internet sagt da nicht wirklich viel zu, habe da mal gelesen das man die bei Baumärkten machen kann, und die Försterin war im Terminstress... .

Hat jemand von euch eine Fällerlaubnis? Und wenn ja, was kosten die so? Wo macht man die? Und wer legt fest, welchen Baum man wo fällen darf?

Mfg
Grachus
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Heidjer
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Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von Heidjer » 17.06.2010, 01:40

Eine Fällerlaubnis bekommt man vom Besitzer des Baumes.  ;)
Was Du vielleicht meinst ist ein Kettensägeschein für Brennholzwerber!
Wird bei uns von der Försterei angeboten und von Forstfacharbeitern als Lehrgang durchgeführt.
In der einfachsten Ausführung kostet er bei uns 70,-€ und dauert einen Tag.
Schnittschutzhose, Schutzhelm und Schnittschutzstiefel sind mitzubringen.
Dieser Schein ist die minimum Voraussetzung um eine Genehmigung zum machen von Brennholz in den Forstwäldern zu bekommen.
Jedes Jahr werden etwa 5% der Wälder durchforstet und ausgelichtet, das wird aber zu 90% von Forstfacharbeitern gemacht und nur in ausgesuchten Wäldern an bekannte und zuverlässige Privatpersonen vergeben. Neulinge und Unbekannte Brennholzwerber bekommen Wälder zum Nacharbeiten zugewiesen, das heißt, Wälder wo Nutzholz eingeschlagen wurde und wo noch Kronenholz und unbrauchbares Holz schon geschlagen am Boden liegt, es sich aber Wirtschaftlich nicht lohnt es anders als Brennholz zu verwenden.
Sprich mit Deiner Försterin um Ihr zu erklären welches Holz Du suchst und ob Du nicht vor den Brennholzwerbern in die Wälder kannst, Du suchst ja nur "drei -vier Saplinge" die aber gut sind.  ;)
Mache ich auch so und fahre dann mind. vier mal in die Wälder und holle mir jedes mal drei bis fünf Stämme, nie mehr auf einmal, danach fahre ich in die Försterei und Spende 20,-€ in die Brennholzkasse für sieben Saplinge (Feuerholz kostet bei uns 15,-€ der Meter).  ::)
Aber ich kenne auch private Waldbesitzer wo ich auch ohne großes Erklären Holz her bekomme. ;)

Gruß Dirk

PS: Kettensägenscheine bekommt man auch bei der Feuerwehr,  dem Katastrophenschutz, der BW (als Pionier), und in Landschaftsgärtnereien.
Zuletzt geändert von Heidjer am 17.06.2010, 02:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Der Wanderer
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Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von Der Wanderer » 17.06.2010, 08:18

Im Wesentlichen hat schon Dirk geschrieben, was dazu zu schreiben ist.

Mann muß dem Förster nur erklären, was man mit dem Holz machen will.
Bei meinem Kontakt mit dem zuständigen Revierförster war der ganz angetan, von der Idee einen Selfbow zu bauen. Der sagte, dass bei Ihm immer irgendwie Holz anfällt, wenn die Auslichet. Das bleibt dann einfach liegen und vergammelt. Ab und an, so sagte der, lichten die nicht nur von den Laubbäumen Buchen und Eschen aus, es fällt auch mal was Anderes an.

Gruß Martin

EddieDean

Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von EddieDean » 17.06.2010, 10:33

Schreib doch mal den laurin an, der kanns dir genau sagen....  8) (ernsthaft)

Gruß
Stephan

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Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von Grachus » 17.06.2010, 11:10

Danke sehr an euch alle für die SEHR Fachkundigen Informationen. Die Sachen kann ich mir denke ich mal leihen, oder auch billig kaufen da mein Patenonkel in na Sicherheitsbekleidungsfirma arbeitet.
Werde die Försterin dann mal daraufhin anhauen, und ihr von meiner Idee berichten, und warum ich das machen möchte.

Wie gesagt, nochmal danke an euch Jungs!

Mfg
GRachus
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Ravenheart
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Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von Ravenheart » 17.06.2010, 11:33

äähh... mal langsam!

"Fällerlaubnis" ist leider ein "Teekesselchen"!

Fällerlaubnis 1: Erlaubnis des EIGENTÜMERS, den Baum zu entnehmen. Status: Privatrecht (BGB)
Fällerlaubnis 2: Behördliche Genehmigung, den Baum aus dem Naturhaushalt zu entfernen.
Status: öffentliches Recht (Bundes-Naturschutzgesetz, Landes-Naturschutzgesetz, gemeindliche Baumschutz-Satzungen etc.).
Die Genehmigung wird BAUM-bezogen erteilt, Pauschal-Erlaubnisse gibt es nicht, selbst Stadtgärtner stellen VORHER eine Fäll-Liste auf, die genehmigt werden muss. Im Rahmen der Genehmigung können auch Ersatzmaßnahmen angeordnet werden. Ungenehmigte Soforthandlungen sind nur "bei Gefahr im Verzuge" zulässig und müssen sofort gemeldet werden. Verstöße können "vierstellige" Ordnungsstrafen nach sich ziehen.

Ein häufiger Irrtum ist: "Der Baum gehört mir, also darf ich ihn auch umlegen!" Das ist FALSCH! Per Gesetz oder Satzung geschützte Bäume sind AUCH auf Privatgrund geschütz!
(Zur Vollständigkeit: Natürlich gelten für Pflegemaßnahmen in Wirtschaftswäldern Sonderregelungen! Das ist jedoch KEIN Freibrief! Besonders geschütze Arten nach BNatG sind AUCH in Wirtschaftswäldern geschützt! Eiben z.B...)

Dass dagegen häufig verstoßen wird, ändert an der RECHTSLAGE nichts!

Rabe
Zuletzt geändert von Ravenheart am 17.06.2010, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.

orang utan klaus
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Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von orang utan klaus » 17.06.2010, 12:30

Zu den beiden genannten gibt es auch noch eine dritte Einschränkung, diese gilt jedenfalls im Saarland wo ich vor kurzem einen Motorsägelehrgang gemacht habe. Ich denke nicht dass es zu anderen Bundesländern große Unterschiede gibt, und wenn dauerts meistens nicht lange und die passen sich einander an.
Und zwar dürfen zumindest in Staatswäldern nur dafür ausgebildete Waldarbeiter Bäume fällen (aus Sicherheitsgründen). Der Motorsägenschein ist für Brennholzwerber Pflicht und berechtigt nur für liegendes, vom Förster zugewiesenes Holz. Um Bäume umlegen zu dürfen muss ein weiterer Kurs gemacht werden, aber selbst dann muss man noch jemanden finden der einem erlaubt seine Bäume zu schubsen, im saarländischen Staatsforst gibts die Erlaubnis prinzipiell nicht mehr.

ravenheart hat geschrieben:Ein häufiger Irrtum ist: "Der Baum gehört mir, also darf ich ihn auch umlegen!" Das ist FALSCH! Per Gesetz oder Satzung geschützte Bäume sind AUCH auf Privatgrund geschütz!
(Zur Vollständigkeit: Natürlich gelten für Pflegemaßnahmen in Wirtschaftswäldern Sonderregelungen! Das ist jedoch KEIN Freibrief! Besonders geschütze Arten nach BNatG sind AUCH in Wirtschaftswäldern geschützt! Eiben z.B...)


Heißt das im Klartext, dass die Eibenhecke für immer stehn bleiben muss und man sich strafbar macht wenn die krumme Vorgarteneibe einem Stellplatz fürs Auto weichen muss?

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Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von Heidjer » 17.06.2010, 13:03

orang utan klaus hat geschrieben:Heißt das im Klartext, dass die Eibenhecke für immer stehn bleiben muss und man sich strafbar macht wenn die krumme Vorgarteneibe einem Stellplatz fürs Auto weichen muss?


Nein, im Prinzip gilt was man angepflanzt hat kann man auch wieder entfernen. ;)
In Städten und Gemeinden gibt es meistens ein Baumkataster, in dem sind die Bäume aufgeführt die einen Schutz unterliegen. Das sind meistens besonders große oder alte Bäume die zum Stadt oder Ortsbild gehören, die können dann auch auf Privatgrund stehen und man braucht tatsächlich einen Grund und eine Genehmigung um sie zu fällen.
Eiben unterliegen einen Schutz wenn sie in der Natur wachsen oder wenn sie sehr alt sind.

Gruß Dirk
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Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von Ravenheart » 17.06.2010, 13:22

Ja, ja, so HÄTTEN viele es gerne, RICHTIG ist aber:

(Beispiel: Bauschutzsatzung Hannover:)
...der Arten Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Stechpalme, Kugelahorn und Maulbeere sind bereits ab 30 cm Stammumfang geschützt, ferner alle Großsträucher über 3 m Höhe und frei wachsende Hecken mit über 5 m Länge und 3 m Höhe.


Eine 50 cm hohe Eibenhecke wird sicher keinen vor den Richter bringen... Dennoch sollte man immer GENAU hinsehen. Und mit "wer's angepflanzt hat" hat es, sorry Dirk, nun wirklich GAR NIX zu tun! Der "Anpflanzer" ist im NatschG nicht erwähnt...

orang utan klaus hat geschrieben:
Heißt das im Klartext, dass die Eibenhecke für immer stehn bleiben muss und man sich strafbar macht wenn die krumme Vorgarteneibe einem Stellplatz fürs Auto weichen muss?


Nein, natürlich nicht, dafür gibt es ja Ausnahmeregelungen:

(1) Von den Verboten ...ist eine Ausnahme zu erteilen,
wenn ....

b) eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung
sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen
verwirklicht werden kann....


Rabe
Zuletzt geändert von Ravenheart am 17.06.2010, 13:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von Squid (✝) » 17.06.2010, 13:30

x
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 18.06.2010, 09:51, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von Heidjer » 17.06.2010, 13:36

Danke Rabe,
ich kenne natürlich nicht jede Baumschutzsatzung, weiß aber das sie in Städten meist strenger ausgelegt sind wie bei uns auf dem Dorf. Aber das man in Hannover nicht mal mehr ein Bäumchen von nicht mal 10 cm Durchmesser von seinen Grundstück entfernen darf ist schon heavy. :o

Bleibt also man sollte die Örtlich gültige Baumschutzsatzung kennen. ;)

Kennt jemand die Satzung von Köln zufällig? Mein Bruder hat dort vor zwei Jahren drei Eiben von 30 cm Durchmesser von einen Privatgrundstück entfernt!

Gruß Dirk
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Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von Ravenheart » 17.06.2010, 13:58

...let me Google it for you....

(30 Sekunden!)....

http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/co ... df63/1.pdf

Rabe  ;)

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Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von Heidjer » 17.06.2010, 14:13

Nochmal Danke,
da hat mein Bruder ja noch mal Glück gehabt. 100cm Umfang in einen Meter höhe hatten die Eiben noch nicht. ;D

Gruß Dirk
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Archive

Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von Archive » 17.06.2010, 15:03

Baumschutzsatzungen sind eine tückische Sache. Jede Gemeinde kann eine erlassen wie es ihr gefällt. (die Satzung der Stadt Köln ist also nur für Köln gültig, andere Gemeinden, andere Baumschutzsatzungen) Sie können alles mögliche schützen wollen, z.B. auch alle Bäume ab 10cm Durchmesser. So soll es hier in kürze Recht werden.

In allen längerfristigen Untersuchungen hat sich herausgestellt, das in Gemeinden mit Baumschutzsatzung der Baumbestand geringer ist und geringer gehalten wird als in Gemeinden ohne Baumschutzsatzung. Das hat 2 Gründe:
- wenn nur das Wort Baumschutzsatzung in den Gemeinderatsbesprechungen auftaucht, wird sofort einen Lawine an Fällungen losgetreten von Leuten die Angst haben dass sie ihre Bäume, wenn sie später in ferner Zeit zu groß geworden sind,  sie die Bäume nicht mehr kostengünstig los werden.
- es werden deutlich weniger Bäume gepflanzt aus der Angst heraus, dass die Bäume später, wenn sie zu groß ...

Das Naturschutzgesetz und die Regelungen zum Erhalt der Wälder haben nichts mit den Baumschutzsatzungen zu tun. Das sind verschiedene Paar Schuhe.

Gruß Mütze
Zuletzt geändert von Archive am 17.06.2010, 15:07, insgesamt 1-mal geändert.

ullrson
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Re: Fällerlaubnis?

Beitrag von ullrson » 17.06.2010, 23:13

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So, wie es von Grachus formuliert ist: Bei uns (BaWü) gibt es 2 Buschmoppedführerscheine (Motorsägenlehrgänge): der eine (eintägig) erlaubt das Zerlegen liegenden Holzes und der ausführliche (2Tage) auch das Fällen. Letzterer ist oft unnötig, da im Wald die Förster Bäume nur durch ihre Arbeiter fällen lassen.

Auf Privatgrund ist es Dein Problem, wenn was passiert. Bist Du Landwirt und in einer entsprechenden Unfallkasse, steigt Dir ggf. diese aufs Dach.

Grüße ullrson

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