Federn aus Internet. Gesetzlage

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Alexius77
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Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Alexius77 » 24.01.2013, 14:55

Hallo Leute! Ich habe heute zufällig erfahren, dass ich ein böser Verbrecher bin! Ich habe mit meiner Tochter am Fluss Federn gesammelt von Schwänen und weißen Gänsen. Heute habe ich aus fremdem Forum erfahren, dass es in Deutschland verboten ist. Bin schockiert. Vorgestern habe ich im Internet mir Federn bestellt. Meine Frage ist: muss ich Lieferschein als Beweis behalten, oder sogar davon eine Kopie machen und immer bei sich führen, wenn ich Bogenschiesen gehe?

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Tom Tom
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Tom Tom » 24.01.2013, 15:00

Moin

Den Lieferschein würde ich aufheben mitführen ist nicht zwingend. Es würde mich sowieso wundern wenn du deswegen schwierigkeiten kriegst.

Und zum Sammeln mal meine Meinung:
Es mag zwar gesetzlich verboten sein jedoch würde es mich wundern wenn jemand etwas dagegen sagt.
Ausnahme: Du störst dabei die Vögel

lg Tom Tom
Zeit ist eine durchaus relative Angelegenheit

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Felsenbirne
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 24.01.2013, 15:03

Wenn es Federn von den entsprechend geschützen Arten sind, solltest Du die Rechnung in Kopie mitführen. dann kannst Du sicher sein keinen Ärger zu bekommen.
Allerdings habe ich noch nie gehört, dass jemand in DE außerhalb von Zollkontrollen kontrolliert wurde. Und auch auf Turnieren
habe ich noch nie von Kontrollen gehört.
Bei den Truthahnfedern die man im Bogensporthandel bekommt, brauchst Du keinen Nachweis.
Gruss Matthias

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 24.01.2013, 15:04

Das Sammeln ist ja nicht verboten. Man sollte sich nur vom Förster eine schriftliche Bestätigung der Herkunft geben lassen.
Es geht darum, dass diese Tiere nicht bejagt werden.
Gruss Matthias

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von MoeM » 24.01.2013, 15:25

Gibts bei uns etwa wilde Truthühner???
Grüße Moe

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Galighenna » 24.01.2013, 15:32

Die Sache ist, das wilde Gänse unter das Jagdrecht fallen und damit auch alle Teile der Gänse, auch z.B. verlorene Federn. deshalb kommt man in Konflikt mit dem Jagdrecht, wenn man diese Federn einfach so aufsammelt, denn im Grunde gehören sie dem Jagdpächter der für dieses Gebiet zuständig ist.

Allerdings habe auch ich noch NIE davon gehört, das jemand deshalb ärger bekommen hat.

Anders sieht es bei Vögeln aus die geschützt sind, wie z.B. Bussarde oder Habichte und Krähenartige. Da diese unter Schutz stehen KANN es passieren, wenn man damit auf einem Turnier jemandem auffällt der ein Korinthenk*** ist, das man Ärger bekommt.
Man braucht sich da nicht in die Hose zu machen, aber es ist nett wenn man sowas weiß.
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 24.01.2013, 15:40

@Galli
das Wildgänse unter darunter fallen wusste ich nicht. Aber gut zu wissen. Man will ja nicht als Wilderer dastehen. Obwohl ich auch denke dass einem nicht groß was passieren wird. (So Gulagmässig)
Gruss Matthias

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Galighenna » 24.01.2013, 15:42

Ja es sieht ja auch niemand ob das nun gekaufte Gänsefedern sind oder gesammelte, oder ob man sogar selbst welche zu Hause hat.
Deshalb wird da wohl kaum was passieren... aber nice to know ;)
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Wilfrid (✝) » 24.01.2013, 15:43

in Deutschland ist auch das Sammeln von Teilen jagdbarer oder geschützter Tiere verboten. Also auch Federn sammeln.
Allerdings sind "Parkschwäne" und weiße Gänse keine jagdbaren oder geschützten Tiere. Die Tiere sind keine "Wildtiere", es darf sich also nur der Besitzer drüber aufregen, das Du sie sammelst. Das wäre nämlich im umfriedeten Bezirk (Hinter der Hecke des Stadtteichs) eigentlich Diebstahl. Das Nutzungsrecht dieser Tiere steht nämlich dem Besitzer/Halter zu, das ist die Stadt/Grundeigentümer. Der darf die Federn sammeln und verkaufen, oder Dir erlauben, das zu tun.
Wenn Du die aber schon hast, auf dem Weg gefunden ode so, gehören sie Dir, ohne Probleme

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 24.01.2013, 15:51

Mein lieber Schwan! ;)
Gruss Matthias

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Alexius77 » 24.01.2013, 16:20

Uhh! Vielen Dank für schnelle Antwort. Ich kann dann nachts ruhig schlafen. Ich dachte ich muss schon Morgen mit Selbstanzeige zur Polizei ;D . Also wenn ich am Fluss sammele, dann muss ich zum Not bei Stadtverwaltung nachfragen?

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 24.01.2013, 16:25

Rein rechtlich wohl schon. Aber sch** drauf. Ich meine wer sollte dich wegen ein paar Feder anzeigen? So einer gehört doch dann geteert und gefedert.
Gruss Matthias

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von walta » 24.01.2013, 16:32

Sorgen haben die Leute ;-)

Schwierig ist die Sache nur bei Raubvögel - da würde ich aufpassen und eher darauf verzichten. Hintergrund ist das es Leute gibt die sehr viel Geld für ein paar schöne Federn zahlen und es deshalb Leute gibt die sich nichts dabei denken so einen Vogel abzuschiessen um an das Geld zu kommen welches andere Leute dafür zahlen würden - oder so.

Weiters hat es in der Zeit der Vogelgrippe ein strenges Verbot des Sammelns sämtlicher Teile eines Vogels gegeben - das hat aber gesundheitliche Gründe. Ob dieses Gesetz noch gültig ist weiss ich nicht. Wobei das reinigen und ein paar Tage einfrieren von Fundfedern macht inzwischen fast jeder.

walta

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Dachs » 24.01.2013, 19:59

Ach übrigens der Höckerschwan fällt auch unter das Jagdrecht.
Außerhalb von Ortschaften ist wie schon mehrfach gesagt das Sammeln der Federn von "Wild" (Tiere, die dem Jagdrecht unterstehen) Wilderei für alle die, die nicht zur Jagd befugt sind. Der Jagdausübungsberechtigte darf diese Federn jedoch sammeln und sowohl verschenke als auch verkaufen.
Es gibt allerdings auch Tierarten mit Federn, die sowohl dem Jagdrecht als auch dem Naturschutzrecht unterliegen. Hier ist die Legalität des Verkaufens vom Schutzstatus nach Naturschutzrecht abhängig.
@ MoeM,
es soll in Deutschland Vorkommen von Wildtruthühnern geben. Diese unterliegen ebenfalls dem Jagdrecht.
http://www.stifterverband-jagdwissensch ... age10.html
Gruß
Dachs

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Quercus » 24.01.2013, 21:42

Zur Beruhigung aller, die bei mir Graugansfedern gekauft haben. (und das waren immerhin schon einige ;D )Die Federn kommen fast ausschliesslich aus dem Stadtpark. Die anderen habe ich auf einem Mauserplatz mit Genehmigung des Försters gesammelt.
Soweit ich weiß geht es bei den Gänsen auch darum, diese während der Mauser nicht unnötig zu stören.

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