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von Squid (✝) » 28.01.2013, 16:32
Das wird ein echt wildes Wuhling hier.
Zunächst noch einmal kurz die Rechtslage der drei betroffenen Rechtsgebiete.
1. Das Strafrecht. Hier kommt Wilderei in Frage.
Wilderei ist dann gegeben, wenn man Getier, das dem Jagdrecht (!) unterliegt, KLAUT - um es mal ganz platt zu sagen.
Das gilt für Fleischwilderei wie für Fischwilderei.
Man muss das Tier dazu nicht töten, es genügt, wenn es irgendwo herumliegt und fremden Jagdrecht unterliegt. Also im Revier eines Jägers.
Auch wenn ich 2 tote Karnickel klaue, die beim Jäger vor der Haustür liegen, ist das u. U. Wilderei.
Und dazu gehören auch ALLE Teile von Tieren, wie Federn, Knochen, Geweih.
2. Damit kommen wir zum zweiten Bereich: Dem Jagdrecht.
Das Jagdrecht schützt die Interessen des Jägers und auch des Landschaftsschutzes (Zu viele Rehe machen Wald tot...). Nun muss wieder differenziert werden.
Denn das Jagdrecht umfasst nur JAGDWILD. Das sind alle Säugetiere, die wir so auf dem Speisezettel haben (Schwein, Rind, Schalenwild), essbare Vögel, ausserdem einige Krähenarten, Katzen und Marder.
Ne ausführliche Liste ist im Bundesjagdgesetz online zu finden.
Für Teile dieser Tiere gilt das oben unter 1. gesagte. Ausserdem einige Sonderregeln aus dem Bundesjagdgestz, die hier aber nicht von Relevanz sind.
Und nun Teil drei. Und das ist der hier hart diskutierte Part.
3. Das Naturschutzgesetz.
Dieses Gesetz umfasst MEHR Tiere als das Jagdgesetz. Es umfasst mämlich ALLE Viecher, die hier - aber auch im Rest der Welt - wohnen. Und dieses Gesetz sieht eben für ALLE TEILE von geschützten Arten - egal ob geschützt, streng geschützt oder besonders geschützt, hier wird differenziert - vor, dass der Besitzer einen Nachweis der Herkunft führen kann. Das gilt sowohl für die artgerecht gehaltene griechische Landschildkröte die sogar einen "Perso" hat, in Form von Panzerfotos von oben und unten, als auch für die Uhufeder.
So darf zum Beispiel auch ein Jäger, der eine tote Schleiereule in seinem Revier findet, diese NICHT mitnehmen (das Gesetz sagt "der Natur entnehmen"). Denn die Schleiereule unterliegt NICHT dem Jagdrecht. Er müsste also, wie jeder andere auch, der so ein Tier findet, einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, dass er das Tier an sich nehmen darf. Die wollen dann einen Grund wissen (Wissenschaft, Forschung, Lehre oder sowas). Und bis der Antrag bearbeitet ist, ist das Vieh vergammelt...
Das ist nicht ideal, aber es geht nun mal nicht anders.
Der Herkunftsnachweis muss einfach deswegen sein, weil das Gesetz sonst sinnlos wäre. Denn der Nachweis illegalen Besitzes ist der Behörde faktisch nicht möglich.
ALLE diese Regelungen erfassen aber NICHT Tiere aus der professionellen Haltung oder Züchung zur Fleischerzeugung. Für diese Tiere gilt vorrangig das Tierschutzgesetz, das u. a. Haltung, Zucht und Schlachtung regelt
Und der legale private Züchter darf selbstverständlich auch seinen Schildkrötennachwuchs mit den dazugehörigen Papieren veräussern.
Jetzt der persönliche Teil: Es ist mir wirklich scheissegal, wer sich was für Viecher und Fragmente woher und wohin mitnimmt.
Die Rechtslage ist eindeutig und steht auch nicht zur Disposition. Auch wenns weh tut: DAS IST SO. Leg im Wald nen Fasan um, lass dich erwischen und du gehst mit ner Geldstrafe i. H. v. etwa 1 Monatseinkommen, im schlechtesten Falle mit 'ner Vorstrafe nach Hause. Vorausgesetzt man hat nicht auch noch gegen das Waffengesetz verstoßen...
Trotzdem KANN und MUSS jeder für sich selbst entscheiden, ob er Fundfedern, Kadaver oder Abwurfstangen mitnimmt oder nicht. Und das merkt meist auch keiner. Ich hab hier nen Turmfalkenfeder aus dem Garten - verhaftet mich!
Trotzdem finde ich es doch recht angenehm, dass keine ausgehöhlten Elefantenfüße wahlweise als Golftasche oder Papierkorb veräußert werden dürfen.
Ein Gesetz muss - so sagt es die Verfassung - so formuliert sein, dass es für JEDEN betreffenden Fall angewendet werden kann. Sonst hat man ein Einzelfallgesetz und das ist nicht erlaubt. Eine Debatte über die Geringwertigkeit mit dem Argument "das vergammelt doch sowieso" ist daher nicht sinnvoll.
Wenig erfreulich finde ich allerdings Einwürfe, die pauschal auf Staat, EU und vermeintlich schlechte Gesetze schimpfen und die Diskussion mit einer krawalligen statt sachlichen Note würzen...
Zuletzt geändert von
Squid (✝) am 28.01.2013, 16:56, insgesamt 7-mal geändert.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.