Federn aus Internet. Gesetzlage

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eddytwobows
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von eddytwobows » 28.01.2013, 14:56

@mschwanner...

Sehe ich genauso...!
Keine Wilderei...

@doubleD...

Wilderei ist das vorsätzliche Töten zum Zweck der Aneignung und Verwertung von Wild jeglicher Art außerhalb des zur Jagd freigegebenen Zeitraumes und ohne entsprechende Genehmigung und Erlaubnis...und ist im übrigen eine Straftat.

Das Aufsammeln / Aneignen von, in diesem Falle Federn, ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit (Squid hatte das ein paar Posts vorher schon beschrieben)...großer Unterschied.

Klar bewegt man sich außerhalb des Gesetzes, wenn man ohne Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung Fund-Federn von Wildvogelarten (vor allem von geschützten) aufsammelt / sich aneignet und es kann dadurch ohne weiteres zu einer Anzeige nebst Ordnungswidrigkeitsverfahren vor Gericht kommen, nur...es gilt auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Ich für meinen Teil würde jedenfalls eine mir für die Pfeilbefiederung als geeignet erscheinende Feder, die ich beim Waldspaziergang finde, auf jeden Fall mitnehmen...immer vorausgesetzt, daß es mir in dem Moment nicht zu anstrengend erscheint oder ich überhaupt Lust dazu habe, mich danach zu bücken...

Und da ich ohnehin so gut wie nie auf Turnieren schieße und auch nicht im Verein bin (wo immer die Gefahr besteht, daß einem von irgendwelchen durchgeknallten und verhaltensgestörten Ordnungsfanatikern schon alleine aus Prinzip ne´ Lampe gebaut wird... ;) :P ), wäre es mir auch so ziemlich sch...egal, von was für einem Federvieh, geschützt oder nicht, die Feder nun stammt...hätte der dumme Vogel sie halt nicht verlieren und liegen lassen sollen, fertig... ;) ;D ;D

Und kein Richter wird jemanden das "volle Pfund" verpassen, nur weil derjenige bei einem Waldspaziergang ein paar wenige Federn aufgesammelt und die an seinen Pfeil genäht hat...wie gesagt, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Anders sieht es schon aus, wenn derjenige nun JEDEN TAG durch den Wald rennt und in seiner Gier alles aufsammelt, was Ihm vor die Füße kommt. Dann kann aus einer solchen Ordnungswidrigkeit sehr schnell ein Diebstahl werden...

Und weil doubleD so darauf besteht, es handelt sich hierbei nur um MEINE Meinung... ;) :)

LG
etb
Zuletzt geändert von eddytwobows am 28.01.2013, 15:12, insgesamt 1-mal geändert.
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shokunin
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von shokunin » 28.01.2013, 15:03

@doubleD
Stimmt schon, alle möglichen geschützten Tiere unterliegen auch dem Jagdrecht (da war meine Argumentation etwas verkürzt). Falke, Bussard, Steinadler bis hin zum Luchs sind "jagbar" - ja, aber nur theoretisch... praktisch stehen sie unter Naturschutz und weder Du noch ich oder der Jäger dürfen sie jagen, uns aneignen oder gar damit handeln.

Ich habe soeben mit der Naturschutzbehörde hier bei der Regierung von Oberbayern gesprochen...
und...
Sammeln, Mitnehmen usw von Federn geschützter Tiere ist verboten. Punktum!
Ausnahmen gibt es z.B. für wissenschaftliche Zwecke, kann man also beantragen. Wie es um Bogensport steht wird im Amt noch geprüft. Ich hoffe noch eine belastbare Aussage diesbezüglich zu bekommen.
Prinzipiell ist es aber verboten sich Federn anzueignen.

Es wurde ja auch schon 150 mal gesagt: für den persönlichen privaten Gebrauch ist eine Sache - Handel eine andere. Ein Frage der Masse - hat man auch im Amt so ausgedrückt. Eine Feder am Hut wird sicher keiner ahnden aber wenn mich einer fragt ob es ok ist Federn im Internet zu kaufen oder in der Natur zu sammeln würde ich halt sagen: Man muss vorsichtig sein. Manche Tiere dürfen nicht gehandelt oder sonstwie genutzt werden.
Bei Gans,Truthahn, Pfau usw wird man kaum Probleme haben, bei Wildvögeln schon.

Ich hätte ein schlechtes Gefühl hier jemandem anzuraten es sei ok und die Beweislast liegt bei den Behörden usw...

Gruss,
Mark
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jab2
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von jab2 » 28.01.2013, 15:08

eddytwobows hat geschrieben:Anders sieht es schon aus, wenn derjenige nun JEDEN TAG durch den Wald rennt und in seiner Gier alles aufsammelt, was Ihm vor die Füße kommt. Dann kann aus einer solchen Ordnungswidrigkeit sehr schnell ein Diebstahl werden...

Hmm , bei dem Satz gehe ich nicht mit , ansonsten sehe ich es ähnlich !
Ob jemand nun einmal pro Woche oder jeden Tag in den Wald geht ändert nichts an der Sachlage , in wie weit Gier und aufsammeln in dem Zusammenhang einen Unterschied macht ist auch relativ !

Entweder man darf es oder man darf es nicht und entweder ist es dann eine Ordnungswidrigkeit oder es ist eine Straftat wie Diebstahl , dabei ist es völlig egal ob ich 1x 7 Federn aufsammel oder 7x 1 oder 50 oder nur Eine !
Das ändert am Sachverhalt gar nichts .

Wenn ich eine Stockentenfeder aufsammel ist es eine Ordnungswidrigkeit und wenn ich das jeden Tag mache ist es Diebstahl und somit eine Straftat , sorry aber das kann nicht sein . ::)#

PS: hab nochmal Wilderei nachgelesen !

Aber tatsächlich ist es nach der definition von der Straftat Wilderei eine Straftat wenn man Federn aufsammelt ohne dazu berechtigt zu sein !
http://de.wikipedia.org/wiki/Wilderei

In all diesen Zusammenhängen wird aber auch traditionell auch von Jagdfrefeln oder Vergehen von Minderschweren Fällen gesprochen , es bleibt aber eine Straftat , von Ordnungswidrigkeit kann hier in keinster Weise die Rede sein , es handelt sich dabei immer um eine Straftat ! Hier obliegt es also im Zweifel dem Gericht zu entscheiden ob eine Straftat zu bestrafen ist oder ob es sich um so eine Belanglosigkeit handelt das keine Bestrafung angebracht wäre aber eine Straftat bleibt es so oder so ! Hier wird unter Wilderei auch nicht unter geschützten Arten und ungeschützen unterschieden , nach Wilderei sind alle Tiere erstmal geschützt in dem Sinne das eben niemand Wilderei begehen darf ganz egal um was für ein Tier es sich handelt !

Dies würde sicherlich genau dort in erwägung gezogen werden wo ein gericht einen Fall beurteilen muss !

Heisst für mich das selbst das aufsammeln einer banalen Entenfeder tatsächlich unglaublichen juristischen Ärger bedeuten könnte sofern man deswegen eben angeklagt wird ! ::)

Ich denke aber das wenn ich irgendwo eine schöne Fasanenfeder finden würde das auch ich die mitehmen würde weil ich es für mich als Thanks givin der natur für mich betrachten würde aber ich muss mir bewußt sein das es für mich auch Ärger bedeuten könnte wenn irgendwer meint mir deshalb ein verfahren anhängen zu wollen was ja nunmal immer passieren kann wenn man es mit Menschen zu tun hat .

Ich gebe also manchen Mitschreibern hier recht , erstmal darf man generell keine Federn aufsammeln jenseits seines eigenen befriedeten Grundstücks ! So deute ich die Rechtslage auf dem Papier jedenfalls ! :'(
Zuletzt geändert von jab2 am 28.01.2013, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von doubleD » 28.01.2013, 15:24

Ich geb auf glaubt was ihr wollt.

Ich fühle mich weder als Dieb, sofern es mein Grundstück ist oder ich die Erlaubniss des Eigentümers habe, noch als nicht aneignungsberechtigt gegenüber dem Jagdpächter, und auch nicht als Natursünder sofern es sich nicht um Federn streng geschützter Arten handelt.


PS Wikipedia gibt keine rechtsverbindlichen Auskünfte
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 28.01.2013, 15:28

Ich habe (hoffentlich im Interesse aller) eine Anfrage an die staatliche Vogeslchutzwarte gestellt. Speziell was die geschützen Arten betrifft. Beispiel Graugans, Höckerschwan habe ich extra angeführt.

Edit. shokunin war schneller
Zuletzt geändert von Felsenbirne am 28.01.2013, 15:33, insgesamt 2-mal geändert.
Gruss Matthias

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 28.01.2013, 15:32

doubleD hat geschrieben:Ich geb auf glaubt was ihr wollt.

Ich fühle mich weder als Dieb, sofern es mein Grundstück ist oder ich die Erlaubniss des Eigentümers habe, noch als nicht aneignungsberechtigt gegenüber dem Jagdpächter, und auch nicht als Natursünder sofern es sich nicht um Federn streng geschützter Arten handelt.


PS Wikipedia gibt keine rechtsverbindlichen Auskünfte


Ich sagte ja auch Recht und Moral sind nicht immer gleichzusetzen. Ich hätte bei einer Fundfeder selbst streng geschützter Arten keine moralischen Bedenken. Bevor die verottet.
Es geht ja hier auch nicht um die Frage des Besitzanspruches, sondern um die Frage des Artenschutzes. Auch ein Jagdpächter darf sich nicht "mit fremden Federn schmücken"
Zuletzt geändert von Felsenbirne am 28.01.2013, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von jab2 » 28.01.2013, 15:33

@ doubleD
Das nicht aber § 292 StGB eben schon egal ob das nun von Wikipedia veröffentlich ist oder nicht !
Der Rest ist dann Gerichtssache !

Der Punkt ist aber das wenn du Jagdlich berechtigt bist in einem Revier die Sachlage für dich als Jäger oder Förster etc eben schlagartig anders ist da du dann eben eventuell befugt bist im jagdrechtlichen Sinne , die Position ist eine andere als für mich als Spaziergänger !

Fakt bleibt für mich das es in dem Sinne wie es für mich relvant wäre zu banal ist als das ich da sorge habe müsste aber es ebenso ganz dumm laufen kann wenn irgendein Stinkstiefel einen wegen solchen banalitäten tatsächlich vor Gericht zerrt !

Ich kenne das aus dem Angelverein und diversen Voprfällen mit Angelgegnern , das gibts Storys das es einer Sau graust von wegen Unterfangkescher , Setzkescher , Köderfisch ..... Debatten und Spitzfindigkeiten die jeglichen Sinn vermissen lassen , ist aber nunmal so , Recht haben und Recht bekommen ?

Wie wir alle wissen wird ja bei Gericht auch nicht Gerechtigkeit gesprochen sondern Recht gesprochen !
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von eddytwobows » 28.01.2013, 15:47

@jab2...

jab2 hat geschrieben:Wenn ich eine Stockentenfeder aufsammel ist es eine Ordnungswidrigkeit und wenn ich das jeden Tag mache ist es Diebstahl und somit eine Straftat , sorry aber das kann nicht sein . ::)#


Wie gesagt, es geht zum einen um die Glaubwürdigkeit der Aussage des Einzelnen und um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit...

Liegt beim anzeigenden Organ ein begründeter Verdacht vor...

(z.B. jemand rennt mit einem Köcher voll Pfeilen, die komplett mit Wildvogelfedern bestückt sind, herum und derjenige hat keinen Kaufnachweis, behauptet aber, daß wären allesamt Federn, die zufällig am Wegesrand "herumgelegen" hätten... da ist die Glaubwürdigkeit dieser Aussage doch schon "leicht strapaziert"...)

...wird mit Sicherheit genauer geschaut und gefragt, notfalls ev. sogar in Form einer amtlichen, richterlich angeordneten Handlung... ;)

Hat man jetzt aber nur ein paar vereinzelte Wildvogelfedern an seinen Pfeilen, ist es wesentlich glaubwürdiger, daß es sich dabei tatsächlich nur um zufällige Fundfedern handelt...

Genauso ist mit der Verhältnismäßigkeit... gehst Du jetzt jeden Tag los und sammelst dabei Federn auf, kann das sehr schnell als Vorsatz ausgelegt werden, was in Verbindung mit einer entsprechenden Menge dann irgendwann u.U. auch als Diebstahl ausgelegt werden KÖNNTE...

Sprich, Du sammelst NICHT EINE Feder auf, weil Du gerade DORT langgehst, sondern Du gehst DORT jeden Tag entlang, WEIL Du eine Feder aufsammeln WILLST...

Ach ja...es handelt sich hierbei nur um MEINE Meinung... ;) :)

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von jab2 » 28.01.2013, 16:21

na ja , juristerei eben , Fakt ist das es völlig egal ist ob du den Vorsatz hattest einen Diebstahl zu begehen oder ob du einen Diebstahl ohne Vorsatz begehst , es bleibt in beiden Fällen Diebstahl !
Es zählt die widerrechtliche Aneignungsabsicht völlig egal ob du die schon zuhause oder erst im Wald hattest !

Zumal wohl niemand sagen würde : Ich ging überhaupt nur in den Wald um herrenlose Federn zu stehlen !?

Das Thema hier ist allerdigngs müßig , erstmal darf man generell Federn nicht aufsammeln , wenn man es trotzdem macht macht man es halt , wenn man dann tatsächlich deshalb mal ärger bekommen würde dann zählt wie immer Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ! Zumindest muss man damit rechnen das es ärger geben könnte .

PS Nur mal als Beispiel wie abstrakt manche Dinge laufen !

Hier vor Ort hat mal jemand einen Angelzubehörhändler verklagt weil der ein Bild von einem Angler der gerade einen Karpfen drillt auf der Hausfasade hat ohne das ein Unterfangkescher auf diesem Bild zu sehen wäre !
Das Wandbild ist da schon seit Jahrzehnten drauf und der Kläger wollte unbedingt einklagen das der Händler entweder einen fürs Angeln vorgeschriebenen Unterfangkescher dazu malt oder das Wandbild entfernt ! ???

Ich glaube die Klage hatte keinen Erfolg aber es zeigt das man sich wegen praktisch nichts plötzlich vor Gericht rumärgern muss nur weil irgendwer Gehirnblähungen und Langeweile hat !
Zuletzt geändert von jab2 am 28.01.2013, 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Squid (✝) » 28.01.2013, 16:32

Das wird ein echt wildes Wuhling hier.
Zunächst noch einmal kurz die Rechtslage der drei betroffenen Rechtsgebiete.

1. Das Strafrecht. Hier kommt Wilderei in Frage.
Wilderei ist dann gegeben, wenn man Getier, das dem Jagdrecht (!) unterliegt, KLAUT - um es mal ganz platt zu sagen.
Das gilt für Fleischwilderei wie für Fischwilderei.
Man muss das Tier dazu nicht töten, es genügt, wenn es irgendwo herumliegt und fremden Jagdrecht unterliegt. Also im Revier eines Jägers.
Auch wenn ich 2 tote Karnickel klaue, die beim Jäger vor der Haustür liegen, ist das u. U. Wilderei.
Und dazu gehören auch ALLE Teile von Tieren, wie Federn, Knochen, Geweih.

2. Damit kommen wir zum zweiten Bereich: Dem Jagdrecht.
Das Jagdrecht schützt die Interessen des Jägers und auch des Landschaftsschutzes (Zu viele Rehe machen Wald tot...). Nun muss wieder differenziert werden.
Denn das Jagdrecht umfasst nur JAGDWILD. Das sind alle Säugetiere, die wir so auf dem Speisezettel haben (Schwein, Rind, Schalenwild), essbare Vögel, ausserdem einige Krähenarten, Katzen und Marder.
Ne ausführliche Liste ist im Bundesjagdgesetz online zu finden.

Für Teile dieser Tiere gilt das oben unter 1. gesagte. Ausserdem einige Sonderregeln aus dem Bundesjagdgestz, die hier aber nicht von Relevanz sind.

Und nun Teil drei. Und das ist der hier hart diskutierte Part.

3. Das Naturschutzgesetz.
Dieses Gesetz umfasst MEHR Tiere als das Jagdgesetz. Es umfasst mämlich ALLE Viecher, die hier - aber auch im Rest der Welt - wohnen. Und dieses Gesetz sieht eben für ALLE TEILE von geschützten Arten - egal ob geschützt, streng geschützt oder besonders geschützt, hier wird differenziert - vor, dass der Besitzer einen Nachweis der Herkunft führen kann. Das gilt sowohl für die artgerecht gehaltene griechische Landschildkröte die sogar einen "Perso" hat, in Form von Panzerfotos von oben und unten, als auch für die Uhufeder.

So darf zum Beispiel auch ein Jäger, der eine tote Schleiereule in seinem Revier findet, diese NICHT mitnehmen (das Gesetz sagt "der Natur entnehmen"). Denn die Schleiereule unterliegt NICHT dem Jagdrecht. Er müsste also, wie jeder andere auch, der so ein Tier findet, einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, dass er das Tier an sich nehmen darf. Die wollen dann einen Grund wissen (Wissenschaft, Forschung, Lehre oder sowas). Und bis der Antrag bearbeitet ist, ist das Vieh vergammelt...
Das ist nicht ideal, aber es geht nun mal nicht anders.
Der Herkunftsnachweis muss einfach deswegen sein, weil das Gesetz sonst sinnlos wäre. Denn der Nachweis illegalen Besitzes ist der Behörde faktisch nicht möglich.

ALLE diese Regelungen erfassen aber NICHT Tiere aus der professionellen Haltung oder Züchung zur Fleischerzeugung. Für diese Tiere gilt vorrangig das Tierschutzgesetz, das u. a. Haltung, Zucht und Schlachtung regelt

Und der legale private Züchter darf selbstverständlich auch seinen Schildkrötennachwuchs mit den dazugehörigen Papieren veräussern.



Jetzt der persönliche Teil: Es ist mir wirklich scheissegal, wer sich was für Viecher und Fragmente woher und wohin mitnimmt.
Die Rechtslage ist eindeutig und steht auch nicht zur Disposition. Auch wenns weh tut: DAS IST SO. Leg im Wald nen Fasan um, lass dich erwischen und du gehst mit ner Geldstrafe i. H. v. etwa 1 Monatseinkommen, im schlechtesten Falle mit 'ner Vorstrafe nach Hause. Vorausgesetzt man hat nicht auch noch gegen das Waffengesetz verstoßen...

Trotzdem KANN und MUSS jeder für sich selbst entscheiden, ob er Fundfedern, Kadaver oder Abwurfstangen mitnimmt oder nicht. Und das merkt meist auch keiner. Ich hab hier nen Turmfalkenfeder aus dem Garten - verhaftet mich!
Trotzdem finde ich es doch recht angenehm, dass keine ausgehöhlten Elefantenfüße wahlweise als Golftasche oder Papierkorb veräußert werden dürfen.
Ein Gesetz muss - so sagt es die Verfassung - so formuliert sein, dass es für JEDEN betreffenden Fall angewendet werden kann. Sonst hat man ein Einzelfallgesetz und das ist nicht erlaubt. Eine Debatte über die Geringwertigkeit mit dem Argument "das vergammelt doch sowieso" ist daher nicht sinnvoll.

Wenig erfreulich finde ich allerdings Einwürfe, die pauschal auf Staat, EU und vermeintlich schlechte Gesetze schimpfen und die Diskussion mit einer krawalligen statt sachlichen Note würzen...
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 28.01.2013, 16:56, insgesamt 7-mal geändert.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 28.01.2013, 16:38

@squid
;D ;D ;D ;D Danke!
Gruss Matthias

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von acker » 28.01.2013, 16:43

Fein, denke damit dürfte die Rechtslage nun abschließend klar verdeutlicht sein.
Ich lasse diesen thread nun noch bis heute Abend 22h offen und dann werde ich ihn schließen .

Wenn denn die entsprechenden Antworten der Ämter eintreffen (sollten) eben bei mir bescheid sagen , dann werde ich den Faden zwecks neuer Diskussion wieder öffnen.
Der junge Mensch lernt, was die Erwachsenen wissen und verlernt was er als Kind gewusst hat.

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Wilfrid (✝) » 28.01.2013, 16:55

Sry, wer einen Satz Habicht oder ähnliches mit sich führt, der muß schon ganz schön bescheuert sein, die Frage nach der Herkunft wahrheitsgemäß zu beantworten, schon allein wegen des Tierschutzes.Auch bei legal erworbenen Federn bleiben das gefärbte Truthahnfedern unbekannter Herkunft, sonst kommt eben der nächste auf den dummen Gedanken der illegalen Beschaffung mit allen Nachteilen für die Tiere (Beunruhigung, Tötung, etc)
Das ganze unabhängig davon, ob das Sammeln nun erlaubt oder verboten ist, oder in Sonderfällen erlaubt oder was auch immer.
Meine grauen "Hahnenfedern " sind von der jungen Hausgans, auch die, die ich auf MA-Märkten erworben habe ::

Und ansonsten erklärt mal nem Richter, wo ihr seltene Federn in ausreichender Menge "zufällig" gefunden habt. Für einen 5er Satz Pfeile braucht man logisch 15 Federn, von den meisten Vögeln Schwungfedern volle Länge. Sowas gibts eben in der Natur als "Fundfeder" nur von der Saatkrähe, und da ist das Sammeln nur mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erlaubt. Also verboten
Außerdem, das wichtigste, Pastorentaube ist zwar billig, weil für umme, aber stabilisiert echt nicht gut. Sieht mit Brieftaube zusammen allerdings gut aus

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Snake-Jo » 28.01.2013, 18:19

@Acker: Wir haben ständig mit den Ämtern zu tun, weil wir für unsere Otterfelle, meine Schlangen etc. ständig Genehmigungen benötigen. Es ist so, wie Squid schrieb (danke dafür) und eigentlich auch Matthias schon ganz richtig erläutert hatte. Die Behörden können dem nichts mehr hinzufügen.

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doubleD
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von doubleD » 28.01.2013, 18:31

@Squid

So einfach kannst du das nicht sagen

Wilderei ist wenn sich jemand aneignet worauf der Jagdpächter ein ausschliesliches Aneignungsrecht hat und das sind keineswegs alle Teile die ein Tier natürlich verliert, sonst stände das auch so im BjagdG anstatt einer Auflistung der Teile für die der Jagdpächter ein ausschließliches Aneignungsrecht hat und in der Federn nicht erwähnt werden.

So verstehe ich
§1 BjagdG
(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild,
Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.


Aber wenn mir wer einen entsprechenden Gesetzestext/Kommentar/Urteil ziegt bin ich gerne bereit diese meine Meinung zu revidieren aber bis dahin halt ich mich an das Gesetz.

Zum BNatSchG

Hier verstehe ich das man keine Nachweispflicht bei Federn besonders geschützter Arten hat und bei Federn strenggeschützter Arten im falle des Eigengebrauchs nur den legitimen Besitz lediglich glaubhaft machen muss.

§ 46 Nachweispflicht

(1) Diejenige Person, die
1.
lebende Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten, ihre lebenden oder toten Entwicklungsformen oder im Wesentlichen vollständig erhaltene tote Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten,
2.
ohne Weiteres erkennbare Teile von Tieren oder Pflanzen der streng geschützten Arten oder ohne Weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse oder
3.
lebende Tiere oder Pflanzen der Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4 aufgeführt sind,
besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, kann sich gegenüber den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden auf eine Berechtigung hierzu nur berufen, wenn sie auf Verlangen diese Berechtigung nachweist oder nachweist, dass sie oder ein Dritter die Tiere oder Pflanzen vor ihrer Unterschutzstellung als besonders geschützte Art oder vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4 in Besitz hatte.
(2) Auf Erzeugnisse im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2, die dem persönlichen Gebrauch oder als Hausrat dienen, ist Absatz 1 nicht anzuwenden. Für Tiere oder Pflanzen, die vor ihrer Unterschutzstellung als besonders geschützte Art oder vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4 erworben wurden und die dem persönlichen Gebrauch oder als Hausrat dienen, genügt anstelle des Nachweises nach Absatz 1 die Glaubhaftmachung. Die Glaubhaftmachung darf nur verlangt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass keine Berechtigung vorliegt.
(3) Soweit nach Artikel 8 oder Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 die Berechtigung zu den dort genannten Handlungen nachzuweisen ist oder für den Nachweis bestimmte Dokumente vorgeschrieben sind, ist der Nachweis in der in der genannten Verordnung vorgeschriebenen Weise zu führen.


Zum Persöhnlichen... ich würde mir wünschen das mehr Bürger der Bundesrepublick das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer verteidigen würden.. wie mancher es sogar geschworen hat, anstatt die Rechte und Freiheiten über das durch das Gesetz gegebene Maß hinaus zu beschneiden.
Zuletzt geändert von doubleD am 28.01.2013, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
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