Federn aus Internet. Gesetzlage

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doubleD
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von doubleD » 27.01.2013, 09:58

So nun habe ich nachgelesen

§1 Bundesjagdgesetz Absatz 5

Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.


Meiner Meinung nach sind damit die Federn raus. Zumindest erfüllt das Sammeln von frei am Boden liegenden Federn meiner Meinung nach nicht den Tatbestand der Wilderei.

Ich bin gerne bereit ein anderslautendes Urteil zur Kentniss zu nehmen und meine Meinung zu revidieren.
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Felsenbirne
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 28.01.2013, 12:19

doubleD hat geschrieben:N
Was mache ich denn mit Federn die auf meinem Rasen liegen? Darf ich da einfach mit dem Rasenmäher drüber fahren?

Ja. Es ist nur der Besitz der Federn verboten.

. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote),
2. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 10 [also auch alle europäischen Vogelarten] Buchstabe b und c
a) zu verkaufen, zu kaufen, zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern,
b) zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder sonst zu verwenden
(Vermarktungsverbote).“

Und da der Begriff „Tiere“ nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG auch „ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren wild lebender Arten“ beinhaltet (also auch Federn!), dürfen in der Natur gefundene Federn nicht gesammelt werden (tote Vögel entsprechend auch nicht).


Eigentlich darfst Du die Federn auch sammeln, aber nicht besitzen. Hört sich unlogisch an, ist es auch. Aber der Gesetzgeber will schlicht erreichen, dass er DIR nicht beweisen muß, woher Du die Federn hast, sondern umgekehrt!. Das wäre für den Gesetzgeber praktisch unmöglich. Und genau DESWEGEN muß der Besitzer den Nachweis führen woher er die Federn hat.

Ist Logisch, macht Sinn, wird aber offensichtlich von vielen nicht verstanden. :-\

Auch Schwachsinn: Man darf gar keinen Federn benutzen, da alle Vögel (auch die in Gefangenschaft) dieser Regelung unterliegen. Wer den Artikel nämlich ganz gelesen hat (macht manchmal Sinn!) wird folgenden Wortlaut finden:
"zur Vermarktung freigegeben"
Und jetzt mal tief Luft holen und darüber nachdenken, was das bedeuten kann ;)
Zuletzt geändert von Felsenbirne am 28.01.2013, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 28.01.2013, 12:21

doubleD hat geschrieben:So nun habe ich nachgelesen

§1 Bundesjagdgesetz Absatz 5

Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.


Meiner Meinung nach sind damit die Federn raus. Zumindest erfüllt das Sammeln von frei am Boden liegenden Federn meiner Meinung nach nicht den Tatbestand der Wilderei.

Ich bin gerne bereit ein anderslautendes Urteil zur Kentniss zu nehmen und meine Meinung zu revidieren.



Und da der Begriff „Tiere“ nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG auch „ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren wild lebender Arten“ beinhaltet (also auch Federn!), dürfen in der Natur gefundene Federn nicht gesammelt werden (tote Vögel entsprechend auch nicht).
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von shokunin » 28.01.2013, 12:55

Es sind hier zwei Thmen verstrickt miteinander.... Jagdgesetz und Naturschutz.

Die meisten Federn unterliegen nicht dem Jagdgesetz weil die Tiere ja nicht bejagd werden dürfen.

Greifvogelfedern gehen den Jäger auch nix an. Ok, er ist evtl angehalten zu melden wenn was sehr seltenes auftaucht oder er bemerkt, dass sich im Bestand was gravierend ändert, prinzipiell gehen ihn aber geschützte Vögel genau so wenig etwas an wie Dich und mich. Auch er unterliegt dem Naturschutzgesetz und darf Teile geschützter Tiere weder an sich nehmen noch sonstwie verwerten - sammeln auch nicht.

Er hätte einen Anspruch auf Federn von Wild das bejagt werden darf... Fasan, Ente was weiss ich... und wie gesagt ... er HÄTTE... wenn er nix besseres zu tun hat.
Die Tatasche, dass nur Abwurfstangen im Gesetz explizit erwähnt sind schliesst Federn auch nicht aus. Abwurfstangen werden von Spaziergängern begierig gesammelt und stellen doch auch einen Wert da. Das wird der Grund sein denke ich.
Prinzipiell zahlt der Jäger aber für das Recht sein Revier zu nutzen, er hat die Abwurfstange (oder auch Federn) also bezahlt und sie gehören ihm - es sei denn er überlässt sie uns. Man müsste also fragen.

Wie schon so oft hier angeführt.... wo kein Kläger... usw., man muss sich aber doch bewusst sein, dass man sich ausserhalb des Gesetzes bewegt wenn man Federn sammelt.
Was Du oder ich privat machen ist eine Sache, was der Gesetzgber dazu zu sagen hätte ist eben eine andere.
Man kann hier zumindest niemandem guten Gewissens ohne entsprechende Vorwarnung anraten in der Natur Federn zu sammeln - besonders die von geschützten Vögeln.

Gruss,
Mark
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von doubleD » 28.01.2013, 13:39

@mschwanner
... es geht um Wilderei.. :D

Zu dem BNatSchG gibt es eine ungeheure Fülle an Ausnahmereglungen auch das Sammeln von Pflanzenteilen (z.B. Saat), sogar streng geschützter Arten in der freien Natur ( in diesem Fall ist das Wort 'Frei' ein Annachronismuss) weil ansonsten könntest du nur wenige Pflanze legal erweben. Die Eibenpflanzen aus Sämlingen sind so ein Fall.

Es gäbe sogar ein gutes Argument für das Sammeln der Federn nämlich das damit der Befallsdruck durch Milben reduziert wird und Gefahr für geschützten Tiere gemindert wird....

Also bevor du hier Verbote aussprichst mach dich erst einmal richtig schlau , benutze Quellenangaben und füge Gesetzestexte, Komentierungen oder Urteile auf die du dich beziehst ein. Und vergiss nicht das alles als deine Meinung zu markieren weil du ansonsten für solche Äusserungen zur Rechenschaft gezogen werden könntest und ev auch Verdienstausfälle zahlen müsstest.

Btw.. Ich bin nicht verpflichtet den Leichnahm eines geschützten Tieres auf meinem Grundstück verwesen zu lassen und damit Gefahr für Gesundheit und Vermögen (Haustiere) zu dulden.....

Alles was ich in diesem Beitrag geschrieben habe stellt lediglich meine unverbindliche Meinung dar. ;D ;D ;D
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 28.01.2013, 13:53

Nein es geht nicht um Wilderei. Es geht um die Frage ob du Dir Tiere oder Teile davon (z.B. Feder) die nicht über ein Vermarktungsgesetz (Zucht, Verkauf) geregelt sind ohne Genehmigung (z.B. untere Naturschutzbehörde) aneignen darfst. Darfst Du eben nicht. Es geht hier in erster Linie nicht um die Besitzrechte (Jagdrecht) sondern um den Schutz der Arten. Es kann doch einfach nicht so schwer zu verstehen sein.

Und nein Du wirst nicht bestraft, wenn Dir ein geschützes Tier vor das Auto läuft und verendet. Nur mitnehmen darfst Du es nicht! Auch beim Rasenmähen erwartet dich keine Strafe, weil Du dir die Federn nicht aneignest.


Quellenangaben wurden schon verlinkt und von mir als Zitat eingefügt.
Zuletzt geändert von Felsenbirne am 28.01.2013, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von doubleD » 28.01.2013, 14:03

shokunin hat geschrieben:Die meisten Federn unterliegen nicht dem Jagdgesetz weil die Tiere ja nicht bejagd werden dürfen.


Es gibt eine Liste der Tiere die dem Jagdgesetz unterliegen ( §2 BJagdG ).. es ist keineswegs Zwingend das Tiere die z.Z. nicht bejagd werden dürfen diesem Gesetz nicht unterliegen.

shokunin hat geschrieben:Er hätte einen Anspruch auf Federn von Wild das bejagt werden darf... Fasan, Ente was weiss ich... und wie gesagt ... er HÄTTE... wenn er nix besseres zu tun hat.
Die Tatasche, dass nur Abwurfstangen im Gesetz explizit erwähnt sind schliesst Federn auch nicht aus. Abwurfstangen werden von Spaziergängern begierig gesammelt und stellen doch auch einen Wert da. Das wird der Grund sein denke ich.


Das sehe ich anders bis mir wer eine Gesetzesstelle/Komentar/Urteil zeigt in der Federn der Abwurfstange gleichgesetzt sind.

Gott sei dank leben wir noch nicht unter Umständen in den alles das nicht expliziet erlaubt ist als verboten anzusehen ist.

Alles was ich in diesem Beitrag geschrieben habe stellt lediglich meine unverbindliche Meinung dar. ;D ;D ;D
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 28.01.2013, 14:13

@Double:

§ 46 Nachweispflicht

(1) Diejenige Person, die
1.
lebende Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten, ihre lebenden oder toten Entwicklungsformen oder im Wesentlichen vollständig erhaltene tote Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten,
2.
ohne Weiteres erkennbare Teile von Tieren oder Pflanzen der streng geschützten Arten oder ohne Weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse oder
3.
lebende Tiere oder Pflanzen der Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4 aufgeführt sind,
besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, kann sich gegenüber den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden auf eine Berechtigung hierzu nur berufen, wenn sie auf Verlangen diese Berechtigung nachweist oder nachweist, dass sie oder ein Dritter die Tiere oder Pflanzen vor ihrer Unterschutzstellung als besonders geschützte Art oder vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4 in Besitz hatte.
(2) Auf Erzeugnisse im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2, die dem persönlichen Gebrauch oder als Hausrat dienen, ist Absatz 1 nicht anzuwenden. Für Tiere oder Pflanzen, die vor ihrer Unterschutzstellung als besonders geschützte Art oder vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4 erworben wurden und die dem persönlichen Gebrauch oder als Hausrat dienen, genügt anstelle des Nachweises nach Absatz 1 die Glaubhaftmachung. Die Glaubhaftmachung darf nur verlangt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass keine Berechtigung vorliegt.
(3) Soweit nach Artikel 8 oder Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 die Berechtigung zu den dort genannten Handlungen nachzuweisen ist oder für den Nachweis bestimmte Dokumente vorgeschrieben sind, ist der Nachweis in der in der genannten Verordnung vorgeschriebenen Weise zu führen.


Zu finden hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html

Eine Liste der Arten ist hier zu finden: http://www.wisia.de/

Es bleibt Dir unbenommen das Gesetz anders zu interpretieren
Zuletzt geändert von Felsenbirne am 28.01.2013, 14:20, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von doubleD » 28.01.2013, 14:14

mschwanner hat geschrieben:....

Quellenangaben wurden schon verlinkt und von mir als Zitat eingefügt. Mich wundert, dass ihr bei eurer Auslegung von eindeutigen Gesetzten noch frei herumlauft.


Gut dann warten wir mal die Quellen ab.

Ps editiert nach dem sich der Grund erledigt hat....

PPS

Abs 2 betrifft nur die besonders streng geschützten Arten

Für uns sind die Federn der Vögel z.B. Graugans die unter Abs. 1 fallen intressant.

ppps Alles was ich in diesem Beitrag geschrieben habe stellt lediglich meine unverbindliche Meinung dar. ;D ;D ;D
Zuletzt geändert von doubleD am 28.01.2013, 14:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 28.01.2013, 14:18

doubleD hat geschrieben:
mschwanner hat geschrieben:....

Quellenangaben wurden schon verlinkt und von mir als Zitat eingefügt. Mich wundert, dass ihr bei eurer Auslegung von eindeutigen Gesetzten noch frei herumlauft.


Gut dann warten wir mal die Quellen ab.

und was den letzten Satz angeht.... worauf wartest du noch? durchsuch das Forum und erstatte Anzeigen >:( als vorbildlicher Staatsbürger ::)


Sag mal hast Du meinen Beitrag nicht gelesen? Es geht darum wie die Rechtslage ist. Und die richtet sich nun mal nicht nach dir. Ich sammel auch Federn. Wenn ich erwischt werde und nicht nachweisen kann woher die stammen, habe ich Pech gehabt. Die Tatsache das ich die gebrauchen kann gibt mir nun mal nicht das Recht diese ohne Nachweis zu besitzen.

Squid ist Jurist und hat das doch mal klar geschrieben.
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von doubleD » 28.01.2013, 14:22

Ich hab das Posting editiert ..dadurch kommt nun die Reihenfolge etwas durcheinander.
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 28.01.2013, 14:26

doubleD hat geschrieben:Ich hab das Posting editiert ..dadurch kommt nun die Reihenfolge etwas durcheinander.


Ja, macht nix. Die Liste welche Tiere unter welchen Status des Schutzes fallen habe ich als Link angehängt. Diese Liste ist nicht statisch und kann sich durchaus ändern. Es ist nur wichtig zu wissen, dass man im Zweifel Ärger bekommen kann (rein theoretisch)
Ich denke man muss aber den Gesetzgeber verstehen. Wie soll er Arten anders schützen?
Und natürlich ist es moralisch nicht verwerflich die Fundfedern aufzusammeln, wäre doch schade drum ;)

Edit:
Ein guter Vergleich ist die Sache mit dem Elfenbein. Wäre Funde erlaubt, hätten plötzlich alle Elfenbein gefunden
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von jab2 » 28.01.2013, 14:32

Unter (2) steht doch klar drin das das alles relativ ist wenn es dem persönlichen Gebrauch oder als Hausrat dient und das dann Absatz 1 nicht anzuwenden ist !

Hier geht es also um Vermarktung und nicht um den persönlichen Gebrauch !

Und zu besonders geschützte Arten geht es um die Glaubhaftmachung und eben nicht um eine schriftliche Nachweispflicht und die auch nur wenn die Annahme das keine Berechtigung vorliegt Tatsachen entspricht .
Heisst für mich wenn jemand zb einen Haufen Federn einer Geschützten Art zum verkauf anbietet , da müsste er dann schon glaubhaft machen das sie zb als Produkt aus eigener Zucht stammen etc

Ansonsten denke ich aber das man der Sache hier ein zu starkes juristisches Gewicht gibt , wer ne Gänsefeder findet und die einsteckt ist noch nicht zwingend ein Dieb oder Straftäter aber wer nen ganzen Habicht rupft steht in jedem Falle in dem Verdacht sich diesen nicht aus eigener Zucht angeeignet zu haben und folglich die Frage zu beantworten hat woher er dies Tier denn nun hat ! Dies wird höchstwahrscheinlich mit einer Straftat wie Wilderei , rechtswidrige Aneignung , Diebstahl .... im Zusammenhang stehen wenn es sich nicht gerade um einen Jagdberechtigten handelt der einen bereits toten Habicht aus dem Wald entfernt hat etc

Ich denke das eigentlich allen klar ist das sich niemand aufregt wenn man Stockentenfedern an nem Flußufer aufsammelt
Das jedem klar ist das man nicht in den Wald geht um seine neue Pfeilbefiederung zu erlegen .
Das man nicht durch Naturschutzgebiete Streift um an Legeplätzen nach Federn zu suchen .
Das man sich schon die Frage stellen sollte woher 1kg Wüstenbushartfedern denn stammen wenn man sie jemand zu verkauf anbietet .

usw usw

Es reicht also im Zweifel völlig aus wenn ich glaubhaft machen kann das ich meine Adlerfeder auch wirklich von einer Adlerwarte habe , sei es nun gekauft oder geschenkt , da brauch ich keinen Bon und erst recht kein Zertifikat mit mir führen oder überhaupt haben ! Ich muss aber mit der Frage rechnen woher ich die habe und das auch zu recht .

Äh . ach ja , meine Meinung ! ;D
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne » 28.01.2013, 14:47

Ich kann nur noch einmal betonen: Es geht hier nicht ausschließlich um das Jagdrecht sondern um Artenschutz.
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von jab2 » 28.01.2013, 14:51

Ja , ist doch völlig klar !

Is genau das selbe wie beim Zoll wenn tierische Produkte geschützter Arten eingeführt werden , es geht nur um Artenschutz !
Handelt es sich um etwas von der Liste geschützter Tiere muss eine Genehmigung vorliegen , liegt die nicht vor folgt die Sicherstellung und ein dementsprechendes Verfahren !

Ist doch normal und in den allermeisten Fällen auch gut so ! 8)

Wer mit nem Giraffenfellköcher mit Goldjackfellsaum , Pfeilen mit Elfenbeinspitzen und Paradiesvogelfedern und nem Elefantenlederhut auf dem Parcours rumschleicht und dabei gekochte Falkeneier aus seinem Riesenotterfellbeutel holt der muss sich schon ein paar unangenehme Fragen gefallen lassen vorallem wenn er sein Piknick gerade auf ne Königstigerfell zellibriert !
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