Jagdspitzen

Fragen zu Ausrüstungsgegenständen wie Armschutz, Köcher, etc. Keine Fragen zum Armschutzbau, etc.
gunzelin
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Beitrag von gunzelin » 15.03.2005, 13:52

@Schattenwolf

Jagdschutzberechtigter ist der Jagsausübungsberechtigte, also i.R. der Jagdpächter, nie der Jagdgast (Ausn. Jedermann-Rechte - Nothilfe/Notwehr). Bestätigte Jagdaufseher dürfen Personalausweis abnehmen und notwendige Gewalt anwenden, jedoch keine Durchsuchungen durchführen. Förster und Berufsjäger sind "Hilfsbeamte" der Staatsanwaltschaft und haben polizeiähnliche Rechte. Abschuss wildernder Hunde und sträunender Katzen. Hunde können erlegt werden, wenn sie sich ausserhalb der Einwirkung ihrer Herren befinden und sie keine erkenntlicher Polizei-, Blinden- oder Jagdhund sind. Katzen sind zu erlegen, wenn sie mehr als 200m vom nächstgelegenen Gebäude entfernt sind. Da Katzen Hart im Nehmen sind, nur mit der Kugel schiessen (Tierschutz). Jäger haben die Aufgabe der Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten Wildbestandes sowie dessen Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. (§ 1 BJagdG)

Der Jagdausübungsberechtigte muss bei Ausübung der Jagd seinen Jagdschein mitführen (§ 15 BJagdG)
Polizeiliche Befugnisse haben im Jagdrevier der Jagdpächter / Revierinhaber und behördlich bestätigte Jagdaufseher (§25 BJagdG), nicht ein Jagdgast (Art. 17/IV BayJG). Der Revierinhaber muss sich bei Massnahmen mit seinem Jagdschein ausweisen. Der Jagdaufseher trägt ein Dienstabzeichen und muss sich mit seinem behördlich bestätigten Ausweis legitimieren (Art. 41 BayJG). Der Jagdpächter oder bestätigte Jagdaufseher darf bei Verstössen Personalien feststellen, Personen durchsuchen, Gegenstände sicherstellen und beschlagnahmen (z. B. Waffen beim Wilderer, die Beute des Wilderers) und bei Weigerung der Nennung der Personalien Personen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.


Ich persönlich würde es wirklich nicht darauf ankommen lassen, auch nicht vor Gericht.

Herzlichen Gruß

Ritter Gunzelin v.d. Asseburg

Alamannic_Michael
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RE: Jagdbogen oder Sportbogen

Beitrag von Alamannic_Michael » 18.03.2005, 13:47

Original geschrieben von gunzelin

@daritter

Also wenn Du mit "Feldspitzen" mit Deinem Bogen unterwegs im Wald bist dann betreibst Du Bogensport. Dann ist das eigentlich völlig in Ordnung. Trotz allem solltest Du Dich vor Jagdausübungsberechtigten, JagdPächtern, Jagdaufsehern und Revierinhabern, sowie Revierförstern in Acht nehmen. Die sehen das mit dem "Bogensport" nämlich gar nicht gern in "ihrem" Wald. Trotzdem ist es erlaubt im Wald mit Bogen und mit Feld- bzw. Trainingsspitzen herumzuspazieren. O.g. Instanzen können Dich ansprechen, Du teilst Ihnen mit dass Du lediglich Bogensport ausübst. Das Problem dabei ist, dass diese Leute oftmals mit NICHTWISSEN auf diesem Sektor geradezu gesegnet sind. Auch die gern hinzugezogenen Polizeibeamten kennen die jeweilige Rechtslage nicht.

Mit den Jagdspitzen am Bogen sieht es hierzulande etwas schlechter aus. Dann gilt die ganze Konfiguration als "jagdbereit" d.h. es wird wie eine Jagdwaffe behandelt. Das Ganze schimpft sich dann Wilderei. Da wird kein Unterschied gemacht ob es sich um ein Gewehr oder einen Bogen handelt. Ohne Begehungsschein (staatlich, oder vom Pächter oder Revierinhaber ausgestellt) darf man trotz eines gültigen Jagdscheins keine Waffe innerhalb eines Jagdreviers führen. Leider ist jeder qm unseres lieben Landes (Wald, Acker, Wiesen) irgendwie ein Jagdrevier. Der Bogen (mit Pfeilen mit Jagdspitzen) fällt darunter. Ein Jagdaufseher, Pächter, Revierinhaber und auch ein Revierförster hat sorgar das Recht Dich zu durchsuchen bzw. Dich festzunehmen oder die notwendige Gewalt anzuwenden bis die Polizei eingetroffen ist. Die vermuten dann einfach Gefahr im Verzuge bzw. Wilderei und nu beweise mal das Gegenteil.

Herzlichen Gruß

Ritter Gunzelin v.d. Asseburg


Bist du dir wirklich sicher, daß du so einfach irgendwo mit Pfeil und Bogen "rumballern" darfst? Du mußt den Sicherheitsfaktor bedenken! Das verschießen von "Projektilen" (wie es so schön heißt) darf doch nur auf befriedeten Geländen mit ausreichender Sicherheitsvorkehrungen ausgeübt werden. (Dachte ich zumindest bei der Waffensachkunde gelernt zu haben)
Zum Glück gilt der Bogen an sich nbicht als (Schuß-)Waffe, da er anders als die Armbrust, die mech Energie nicht selbst halten kann.

Sonst würde man euch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz belangen (kann zu 3 Jahren Haft führen!)!

Naja, falls da einer mehr weis, ob oder ob nicht auf Wiesen einfach geschossen/ Bogensport ausgeübt werden darf. So möge er mich bitte aufklären und mir bitte sagen wo das steht!
Linke Reihe jede nur ein Kreuz!

Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance. (Winston Churchill)

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Beitrag von Ravenheart » 18.03.2005, 14:36

Naja, falls da einer mehr weis, ob oder ob nicht auf Wiesen einfach geschossen/ Bogensport ausgeübt werden darf. So möge er mich bitte aufklären und mir bitte sagen wo das steht!


Nun, wenn es so explizit irgendwo stünde, hätte es längst jemand gefunden, und wir müssten da drüber nicht diskutieren!

Leider (oder vielleicht zum Glück!) ist dem nicht so...

Also kann man nur hilfsweise die Vorschriften heranziehen, die auf diese Betätigung passen KÖNNEN.

Unzweifelhaft sind die staatlichen oder staatlich beauftragten Kontrollorgane berechtigt, ja verpflichtet, eine "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" zu unterbinden.

Wer also in einem Stadtpark oder im unübersichtlichen Naherholungsgebiet Projektile "verschleudert", muss damit rechnen, verwiesen oder bei konkreter Gefährdung Dritter sogar belangt zu werden.

Wann eine solche Gefährdung anzunehmen ist, unterliegt dabei der Beurteilung eben der Kontrollorgane; ihren Anweisungen ist daher grundsätzlich Folge zu leisten.

Schieße ich abseits der öffentlichen Wege in mehr als Pfeilschuss-Distanz im Wald, gegen einen einsehbaren, menschenleeren Hang, ist eine solche Gefährdung m.E. unwahrscheinlich; daher habe ich in den Fällen keine Angst vor Strafverfolgung, Anordnungen würde ich dennoch Folge leisten, gegen Ordnungsgelder mich aber erst mal zur Wehr setzen.

So weit sollte es aber gar nicht erst kommen!

Auch ein Pfeil mit Feldspitze KANN, unter unglücklichen Umständen, ein tödliches Geschoss sein! Daher gilt für mich "safety first", unabhängig davon, ob ich mich mit meiner Schieß-Ausübung an der Stelle nun im Recht glaube, oder nicht!

Des Weiteren habe ich die Zielsetzung, den Bogensport in seinem Image und in seiner Akzeptiertheit zu fördern. Das wird mir nur gelingen, wenn Dritte sich dadurch nicht gefährdet FÜHLEN, egal, ob sie es konkret sind. So verhalte ich mich, versuche es zumindest, und habe bisher auch zu 98% positives Feedback erhalten.

(die fehlenden 2% waren EINE Frau, die mich schon beim Herausnehmen der Ausrüstung aus dem Auto als "Verbrecher" kategorisierte; mein Angebot, mich zu meinem bevorzugten "Schießplatz" zu begleiten, und sich von der Sicherheit desselben zu überzeugen, hat sie rigoros abgelehnt... no comment).

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Beitrag von Angrod » 18.03.2005, 16:00

verbrecher hat sie dich genannt nur weil du einen Bogen aus dem Auto geholt hast?!kaum zu glauben wie engstirnig manche Leute sind! :-| :motz
ich selber hab in dieser Beziehung glücklicherweise eine gewisse Narrenfreiheit, weil der hiesige jagtpächter mein mir wohl gesonnener Nachbar ist, der auch weiß, dass ich nie auf sein wild schießen würde. glück gehabt!

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Beitrag von locksley » 18.03.2005, 20:28

Hatte bisher auch nur positives Feedback von Fußgängern und auch von der "grünen Zunft" erfahren. Wenn man den Leuten erklärt was man tut und sie sehen daß von mir keine Gefahr ausgeht reagieren sie meist sehr freundlich. Manchmal ein wenig befremdet, wie ein Erwachsener mit einme Kinderspielzeug spielen kann aber Schwierigkeiten hatte ich bisher noch nie.

Auch Polizisten, denen ich schon mit Pfeil und Bogen oder soga in Gewandung mit Dolch, Messer und Schwert bewaffnet, wurde ich von der Polizei nur dazu aufgefordert, darauf zu achten, daß kein dritter unbemerkt die Klingen aus der Scheide ziehen kann, ansonsten gelten wir wohl eher als harmlose Spinner, von denen auch bis an die Zähne "bewaffnet" keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.
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RE:

Beitrag von Alamannic_Michael » 18.03.2005, 22:25

Naja, also nix genaues weiß man nicht! :)

Basiert also alles auf Erfahrungswerten!

Hmmmm.... ich glaub ich werd mal einen unserer Bauern Fragen, ob er was dagegen hat, wenn ich auf einer seiner Wiesen rouve....

Dann bin ich nämlich auf Privatgrund und da sollte es keine Probleme geben!

Aber das Thema ist wirklich interessant.
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Beitrag von Mongol » 19.03.2005, 07:39

@Rabe

Vielleicht hättest Du die Leichen in Deinem Kofferraum besser zudecken sollen - dann wäre die Gute wohl anders gesinnt gewesen :D :D
Ein kluger Mann bemerkt alles.
Ein dummer Mann macht über alles eine Bemerkung
(H. Heine)

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