Roving Süddeutschland

Was nicht in eine der anderen Kategorien passt.
jknoell
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Beitrag von jknoell » 06.12.2002, 18:48

Entweder bringe ich Dir mal welche mit auf ein Turnier, oder Du fragst einfach mal bei einem Schützenverein Deines Vertrauens nach.

PeLu
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Beitrag von PeLu » 06.12.2002, 21:57

@Taubert: Ich hab' die Judo points schon seit sicher 20 Jahren, aber es gibt jetzt auch welche mit längeren Haxen als die seit Jahrzehnten üblichen. Ich weiss nur nicht wofür.

Bogenschiessen im Wald ist nicht grundsätzlich verboten, wenn niemand dabei gefährdet wird (zumindest hier in Ö).

Und wie der Jürgen schreibt, ist  der Bogen de jure keine Waffe, sondern ein Sportgerät (auch mit grauslicher Jagdspitze!).

Patronenhülsensammeln: Da muss man aber schnell sein, sonst haben die die Wiederlader. Muss schaun wann bei uns wieder Revolverbewerb ist (üblicherweise im September).
Aber eigentlich sollte es 9mm Para auch tun (und die gibt es zum saufuttern)

PeLu
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Beitrag von PeLu » 06.12.2002, 22:58

Mit dem Bogenschiessen im Wald gilt es auch hier in D genauso. Solange man niemanden gefährdet ist es nicht verboten. Es kann aber sein, dass man auf Privatbesitzt schiesst und da kann der Besitzer schon was dagegen haben.

Ich habe jedenfalls erst eine Person gehabt, die scheinbar was daran auszusetzen hatte. Alle anderen haben nur neugierig zugeschaut. Wenn man an einen uneinsehbaren Ort geht, gibt es aber auch damit kleine Probleme.

Das schlimmste was passieren kann: Man wird weggescheucht. Eine Anzeige wird es nur geben, wenn jemand verletzt wir oder die Wilderei nachewiesen wird.

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Beitrag von PeLu » 07.12.2002, 13:29

Apropos blunts: schaut mal unter Zubehör: Ich kann blunts/Patronenhülsen für'n Appel und ein Ei bekommen - kenne einen Büchsenmacher flüchtig, war heute da und der hilft!

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Beitrag von Archiv » 07.12.2002, 18:31

Freunde das ist Wilderrei!
Müsst halt schauen einen abgezäunten Privatgrund zu benutzen, wo der Besitzer einverstanden ist. In einem Staatsforst könnt ihr das vergessen.
In "freier" Natur/Wald mit dem Bogen rumballern erfüllt für jeden Forstbeamten den Tatbestand der versuchten/vollzogenen Wilderrei.
Wir hatten genau dieses Problem, zu Pfingsten diesen Jahres, zu lösen. Gott sei Dank hatten wir einen verständnisvollen Waldbauern der uns sein Gelände zur Verfügung stellte.

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Beitrag von Archiv » 07.12.2002, 19:03

Na ja Wilderei oder nicht. Man sollte sich vorher mit dem Jagdpächter oder mit dem Forstverwalter unterhalten darüber.Wenn der nein sagt, muss und sollte das auch akzeptiert werden.Wir haben da bei uns kein Problehm mit, weil ich unseren Forstwart sehr gut kenne und der hat nie was dagegen, im gegenteil man muss damit rechnen das der mitkommen will um zu schiessen.
Bei den Jagdpächtern ist es bei uns genauso, wenn wir die fragen dürfen wir fast alles.
Wichtig ist halt nur vorher fragen und nicht versuchen hinterher zu erklären, das zieht meistens nicht.

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Beitrag von PeLu » 08.12.2002, 20:43

Man kann auch die örtliche Jägerschaft mit dazu einladen....
Nach dem Motto: Wenn das Jagdaufsichtsorgan kommt, fragen: 'Willst auch einmal probieren lieber Waidkamerad?'
Jäger sind nicht grundsätzlich feindlich.

Bei uns ist es so, dass man grundsätzlich jeden Wald und jede Wiese betreten darf.
Freilich gibt es da Ausnahmen, aber wenn diese missbraucht werden, bekommt der/die jenige eine auf den Deckel. Es gab da so einen Fall wo durch geschicktes Plazieren von Futterstellen ganze Täler de facto abgesperrt wurden.
(400m rund um Futterstellen ist betreten verboten).

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Beitrag von Taubert » 08.12.2002, 22:27

@ Umbra
Also nun mal langsam!!! Ich beziehe mich auf die Rechtslage in Bayern:

Wilderei ist die Verletzung fremden Jagdrechtes, welches wiederum die Hege und das Fangen von Tieren, wie auch die Jagd auf diese umfasst. Die problematischen Formulierungen im Jagdgesetz sind "Nachstellen des Wildes" im Wildereiparagraphen sowie bei den Ordnungswidrigkeiten "zur Jagd ausgerüstet unbefugt einen fremden Jagdbezirk ausserhalb der zum Allgemeingebrauch bestimmten Wege betritt" sowie der § 19 des Bundesjagdgesetzes, der das Beunruhigen von - insbesondere bestandsgefährdetem - Wild verbietet.

Dagegen sehen die Paragraphen 21 bis 24 des bayerischen Naturschutzgesetzes (Abschnitt V) ein grundsätzliches Recht auf Naturgenuss auch auf Privatgrund vor (ausser bei behördlich genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Bereichen). Weiterhin ein allgemeines Betretungsrecht (überall auch abseits der Wege), das Benutzen von Privatwegen und das Durchgangsrecht durch Privatflächen sowie die Erlaubnis einer sportlichen Betätigung in der Natur vor.

Somit stehen sich hier zwei Rechtsansprüche gegenüber und die Tatsache, dass Du von einem Forstbeamten als Sportler mit Pfeil und Bogen im Wald angetroffen wirst, macht Dich nicht automatisch zum Wilderer, auch wenn dieser das so sehen möchte und die Situation wegen der Ausrüstung verfänglich wirken mag.

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Beitrag von Taubert » 10.12.2002, 19:40

Vielen Dank für die ganzen rechtlichen Informationen, auch der Artikel zum Waffenrecht auf http://www.tempus-vivit.net (Bibliothek, Waffen, Waffenrecht) ist gut.
Ich hab' einen Freund der Tierarzt ist und daher einige Jagdpächter kennt. Er will mal ein paar von denen fragen, und dann werden wir beide mal versuchen, ob wir nicht einen der Grünröcke ans Bogenschiessen in freier Natur gewöhnen können - zumindest für uns, vielleicht irgendwann auch für andere.
Stefan

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Beitrag von locksley » 10.12.2002, 20:07

Ich wollte diese Woche auch mal einen Bekannten fragen, der hier bei Ulm eienige Hektar Wald besitzt und Jäger ist ob er etwas dagegen hat wenn Jemand mit Pfeil und Bogen durch seine Wälder streift. Liegen auch günstig bei der A8, sind also leicht zu erreichen.
Ein grosser Mann wird weder vor dem Kaiser kriechen, noch einen Wurm zertreten (Benjamin Franklin)

Wenn das Atmen schwieriger waere, haetten wir weniger Zeit um Unsinn zu reden.

Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd (Sprichwort)

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Beitrag von tipiHippie » 10.12.2002, 20:33

Zum Thema Bogenschützen und Jäger gab´s vor einiger Zeit einen Gerichtsprozess gegen die Paartal-Bogenschützen. Die Grünröcke hatten ein paar rovenden Bogenschützen Wilderei unterstellt und sie angezeigt. Nach zwei Jahren (!!!) Freispruch für die Bogenschützen. Wen´s interessiert wie das abgelaufen ist, Auskunft erteilt Toni von den "Paartalern". Die Jungs sind per email zu erreichen unter paartal-bogenschützen@t-online.de. (Toni scheint nicht am Internet zu hängen, die email-adresse ist auf dem Rechner vom Ivan Rehak, der kann aber dem Toni bscheid sang)
>>>=====> HUGH ich habe gepostet

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Beitrag von PeLu » 10.12.2002, 20:46

Sieht aus als braucherten wir einen Juristenthread....

Aber die zwei Jahre schrecken mich garned, das dauert einfach immer solange.

TipiHippie, Du kannst ja deren Kommentar hier wo reinstellen (wenn sies gestatten)

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Beitrag von PeLu » 10.12.2002, 21:08

@locksley
Das beste ist sicher, den Jäger/Jagdpächter als erstes mal mitzunehmen und auch einen "braven", also leichten und fehlerverzeihenden Bogen für ihn mitzubringen.
"Anfüttern"!
Stefan

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Beitrag von PeLu » 11.12.2002, 11:38

@Stefan: Genau das meine ich ja. Ich hab' schon vor Jahrzehnten die Jäger zu begeistern versucht. Die sind meist keienswegs abgeneigt. Vor allem benehmen sich Bogenschützen fast immer besser als Bergradlfahrer, sind daher sicher ned Feindbild Nr. 1.

gervase
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Beitrag von gervase » 11.12.2002, 12:14

@PeLu
was hast du gegen Bergradler? Ich mach das als Ausgleich zum Beruf. Wenn man sich an die Wege und geltenden Regeln hält, ist das auch nicht umweltschädlicher als Bogenschiessen.  Und Leute, die sich danebenbenehmen, hast du in jeder Sportart.
Verstehen kann man das Leben nur rueckw?aerts, aber leben muss man es vorwaerts....

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